# taz.de -- Windenergie-auf-See-Gesetz: Steuerung oder Markt? Beides!
> Das neue Windenergie-auf-See-Gesetz lässt die Ausbauziele unverändert.
> Ein neues Instrument soll die Investitionen besser absichern.
(IMG) Bild: Soll wieder vorankommen: Bau eines Windparks in der Ostsee
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) will Anlagebetreibern für
Offshore-Windparks künftig mit einem neuen Instrument mehr Sicherheit
verschaffen. Sogenannte zweiseitige Differenzverträge (Contracts for
Difference, CfD) sollen für den Anlagenbetreiber ähnlich wie eine
garantierte Einspeisevergütung wirken.
CfDs funktionieren so: Wenn die Erlöse am Markt unterhalb des zuvor
festgelegten Fixpreises liegen, bekommt der Betreiber die Differenz als
Subvention erstattet. Erzielt er in Zeiten hoher Strompreise Erlöse, die
über diesem Wert liegen, muss er den Übergewinn abführen. So ist der CfD
eine Art Festvergütung mit Umweg über den Markt.
Zudem sollen Offshore-Flächen bald über ein Zwei-Stufen-Modell
ausgeschrieben werden: In der ersten Runde wird ermittelt, ob mindestens
ein Bieter bereit ist, das Projekt marktwirtschaftlich ohne Förderung zu
realisieren. Ist das nicht der Fall, gibt es eine zweite Stufe, bei der die
Höhe der garantierten Absicherung im Gebotsverfahren ermittelt wird. Dieses
Konzept ist Teil des nun vorliegenden [1][Referentenentwurfs für ein neues
Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG).]
Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) begrüßt die Pläne zur
Einführung von CfDs. Lange schon macht sich die Branche für das Konzept
stark, weil es die Risiken für die Investoren minimiert. Die CfDs böten
„Investoren langfristige Planungssicherheit“ und leisteten damit „einen
wichtigen Beitrag, um verlorenes Vertrauen in den deutschen Markt
zurückzugewinnen“, so der BWO.
## Lob und Tadel
Kritik übt die Windlobby aber an dem zweistufigen Modus: Das
Ausschreibungsdesign müsse „Risiken beherrschbar machen – nicht denjenigen
belohnen, der bereit ist, die größten Risiken einzugehen“, sagt
BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.
Das [2][gesetzliche Ausbauziel von 70 Gigawatt Offshore-Windenergie bis
2045] bleibt mit der Novelle des WindSeeG unverändert. Der Ausbau werde
allerdings verstetigt, erklärt das BMWE. Ab 2035 sollen jährlich im Schnitt
knapp 3.000 Megawatt in Betrieb gehen. Jährlich sollen Flächen mit einer
Kapazität von 2.000 bis 4.800 Megawatt ausgeschrieben werden. Die
Offshore-Wirtschaft begrüßt dieses Ziel: „Für Hersteller, Häfen, Schiffe
und Zulieferer ist ein langfristig verlässlicher Ausbaupfad entscheidend,
damit Kapazitäten aufgebaut und Investitionen abgesichert werden können.“
Das Wirtschaftsministerium will mit dem neuen WindSeeG auch ein altes
Problem lösen: Um die Systemkosten zu senken, sollen Ausbau und
Netzanbindung enger miteinander synchronisiert werden. Mehr Spielräume soll
eine weitere Neuerung bringen: Um Investoren mehr Planungssicherheit zu
geben, soll die Regellaufzeit neuer Offshore-Windparks von 25 auf 35 Jahren
erhöht werden.
## Keine Rückgabe
Die Branche kritisiert, dass im Gesetzentwurf „eine einseitige Rückgabe von
Zuschlägen weiterhin nicht vorgesehen“ ist. Das Wirtschaftsministerium
begründet das damit, dass dadurch „die Verbindlichkeit des
Ausschreibungsverfahrens sichergestellt und dem Erfordernis langfristiger
Planungshorizonte im Planungs- und Genehmigungsprozess Genüge getan“ werde.
Die Branche hatte hingegen [3][einen einmaligen Rückgabemechanismus
vorgeschlagen]. Die Idee: Unternehmen dürfen im Rahmen einer einmaligen
Aktion erhaltene Zuschläge zurückgeben, dafür würden sie aber ihre bereits
geleisteten Zahlungen verlieren. Zudem dürfte das betreffende Unternehmen
bei der Wiederausschreibung nicht erneut antreten und müsste seine
Voruntersuchungsergebnisse einem Nachfolger zur Verfügung stellen. Damit
würde man schnell Klarheit für alle Beteiligten schaffen, so die Branche.
Der Energiewende käme das zugute, weil ein neuer Investor die Chance
bekäme, ein bislang stockendes Projekt doch zu realisieren. „Ein geordnetes
Ende mit schneller Wiederausschreibung ist besser als ein ungeordnetes
Scheitern nach Jahren“, so der BWO.
12 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/2026/20260811-refentwurf-absicherung-ausbau-windenergie.pdf?__blob=publicationFile&v=6
(DIR) [2] /Verbandschef-ueber-Offshore-Windparks/!6105077
(DIR) [3] /Offshore-Windflaechen-Total-Energies-und-BP-verlieren-Interesse-an-ersteigerten-Seegebieten/!6180189
## AUTOREN
(DIR) Bernward Janzing
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