# taz.de -- Windenergie-auf-See-Gesetz: Steuerung oder Markt? Beides!
       
       > Das neue Windenergie-auf-See-Gesetz lässt die Ausbauziele unverändert.
       > Ein neues Instrument soll die Investitionen besser absichern.
       
 (IMG) Bild: Soll wieder vorankommen: Bau eines Windparks in der Ostsee
       
       Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) will Anlagebetreibern für
       Offshore-Windparks künftig mit einem neuen Instrument mehr Sicherheit
       verschaffen. Sogenannte zweiseitige Differenzverträge (Contracts for
       Difference, CfD) sollen für den Anlagenbetreiber ähnlich wie eine
       garantierte Einspeisevergütung wirken.
       
       CfDs funktionieren so: Wenn die Erlöse am Markt unterhalb des zuvor
       festgelegten Fixpreises liegen, bekommt der Betreiber die Differenz als
       Subvention erstattet. Erzielt er in Zeiten hoher Strompreise Erlöse, die
       über diesem Wert liegen, muss er den Übergewinn abführen. So ist der CfD
       eine Art Festvergütung mit Umweg über den Markt.
       
       Zudem sollen Offshore-Flächen bald über ein Zwei-Stufen-Modell
       ausgeschrieben werden: In der ersten Runde wird ermittelt, ob mindestens
       ein Bieter bereit ist, das Projekt marktwirtschaftlich ohne Förderung zu
       realisieren. Ist das nicht der Fall, gibt es eine zweite Stufe, bei der die
       Höhe der garantierten Absicherung im Gebotsverfahren ermittelt wird. Dieses
       Konzept ist Teil des nun vorliegenden [1][Referentenentwurfs für ein neues
       Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG).]
       
       Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) begrüßt die Pläne zur
       Einführung von CfDs. Lange schon macht sich die Branche für das Konzept
       stark, weil es die Risiken für die Investoren minimiert. Die CfDs böten
       „Investoren langfristige Planungssicherheit“ und leisteten damit „einen
       wichtigen Beitrag, um verlorenes Vertrauen in den deutschen Markt
       zurückzugewinnen“, so der BWO.
       
       ## Lob und Tadel
       
       Kritik übt die Windlobby aber an dem zweistufigen Modus: Das
       Ausschreibungsdesign müsse „Risiken beherrschbar machen – nicht denjenigen
       belohnen, der bereit ist, die größten Risiken einzugehen“, sagt
       BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.
       
       Das [2][gesetzliche Ausbauziel von 70 Gigawatt Offshore-Windenergie bis
       2045] bleibt mit der Novelle des WindSeeG unverändert. Der Ausbau werde
       allerdings verstetigt, erklärt das BMWE. Ab 2035 sollen jährlich im Schnitt
       knapp 3.000 Megawatt in Betrieb gehen. Jährlich sollen Flächen mit einer
       Kapazität von 2.000 bis 4.800 Megawatt ausgeschrieben werden. Die
       Offshore-Wirtschaft begrüßt dieses Ziel: „Für Hersteller, Häfen, Schiffe
       und Zulieferer ist ein langfristig verlässlicher Ausbaupfad entscheidend,
       damit Kapazitäten aufgebaut und Investitionen abgesichert werden können.“
       
       Das Wirtschaftsministerium will mit dem neuen WindSeeG auch ein altes
       Problem lösen: Um die Systemkosten zu senken, sollen Ausbau und
       Netzanbindung enger miteinander synchronisiert werden. Mehr Spielräume soll
       eine weitere Neuerung bringen: Um Investoren mehr Planungssicherheit zu
       geben, soll die Regellaufzeit neuer Offshore-Windparks von 25 auf 35 Jahren
       erhöht werden.
       
       ## Keine Rückgabe
       
       Die Branche kritisiert, dass im Gesetzentwurf „eine einseitige Rückgabe von
       Zuschlägen weiterhin nicht vorgesehen“ ist. Das Wirtschaftsministerium
       begründet das damit, dass dadurch „die Verbindlichkeit des
       Ausschreibungsverfahrens sichergestellt und dem Erfordernis langfristiger
       Planungshorizonte im Planungs- und Genehmigungsprozess Genüge getan“ werde.
       
       Die Branche hatte hingegen [3][einen einmaligen Rückgabemechanismus
       vorgeschlagen]. Die Idee: Unternehmen dürfen im Rahmen einer einmaligen
       Aktion erhaltene Zuschläge zurückgeben, dafür würden sie aber ihre bereits
       geleisteten Zahlungen verlieren. Zudem dürfte das betreffende Unternehmen
       bei der Wiederausschreibung nicht erneut antreten und müsste seine
       Voruntersuchungsergebnisse einem Nachfolger zur Verfügung stellen. Damit
       würde man schnell Klarheit für alle Beteiligten schaffen, so die Branche.
       Der Energiewende käme das zugute, weil ein neuer Investor die Chance
       bekäme, ein bislang stockendes Projekt doch zu realisieren. „Ein geordnetes
       Ende mit schneller Wiederausschreibung ist besser als ein ungeordnetes
       Scheitern nach Jahren“, so der BWO.
       
       12 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/2026/20260811-refentwurf-absicherung-ausbau-windenergie.pdf?__blob=publicationFile&v=6
 (DIR) [2] /Verbandschef-ueber-Offshore-Windparks/!6105077
 (DIR) [3] /Offshore-Windflaechen-Total-Energies-und-BP-verlieren-Interesse-an-ersteigerten-Seegebieten/!6180189
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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