# taz.de -- „Die Gerichte sind der letzte Strohhalm“
       
       > Wenn die Politik untätig ist beim Tierschutz, hilft oft nur der Weg über
       > die Gerichte. Doch die Möglichkeiten zu klagen sind aufgrund von
       > Lobbyinteressen nur begrenzt, sagt die Tierrechtlerin Barbara Felde
       
       Interview Friederike Gräff
       
       taz: Frau Felde, Tierschutz ist schon 2002 [1][als Staatsziel ins
       Grundgesetz] aufgenommen worden. Hatte das eigentlich wahrnehmbare
       praktische Konsequenzen? 
       
       Barbara Felde: Leider zu wenig. Tierschutz steht im Prinzip auf gleicher
       Stufe wie die menschlichen Grundrechte. Aber wenn der Tierschutz mit
       anderen Grundrechten wie Wissenschaftsfreiheit oder Religionsfreiheit
       kollidiert oder der Beruf des Tierhalters betroffen ist, darf man oft
       dennoch schreckliche Dinge mit Tieren machen.
       
       taz: Woran liegt das? 
       
       Felde: Das liegt daran, dass die Staatszielbestimmung Tierschutz letztlich
       an den Staat gerichtet ist, der Gesetze machen muss, die Tiere wirksam
       schützen. Man kann das als Staat aber auch ignorieren. Und dann passiert
       nicht viel, weil es nicht einklagbar ist. Das ist eben das große Problem.
       
       taz: Wie sieht das zum Beispiel bei der Genehmigung von Tierversuchen aus –
       wer vertritt da die Perspektive der Tiere? 
       
       Felde: Wer einen Tierversuch machen will, braucht dafür eine behördliche
       Genehmigung. Das heißt, im ersten Schritt ist eigentlich die Behörde zu der
       Abwägung zwischen Tierschutz und Forschungsgrundrecht verpflichtet, und ob
       hier den Tieren vermeidbares Leid zugefügt wird. Wenn die Behörde den
       beantragten Tierversuch einfach durchwinkt, dann ist tatsächlich keiner da,
       der etwas dagegen tun kann. Nur wenn die Behörde ablehnt, kann derjenige,
       der den Tierversuch machen will, sich gerichtlich dagegen wehren. Aber auf
       dem umgekehrten Weg kann keiner etwas tun. Ganz kleine und nicht effektive
       Ausnahme sind die Bundesländer, in denen die sogenannte
       tierschutzrechtliche Verbandsklage installiert ist.
       
       taz: Was ist das? 
       
       Felde: Damit haben Tierschutzvereine die Möglichkeit zu klagen. Aber etwa
       im Bereich der Tierversuche ist es so, dass man nur eine Feststellungsklage
       erheben kann. Das bedeutet, dass am Ende nur ein Urteil herauskommt, bei
       dem das Gericht feststellt, ob die Tierversuchsgenehmigung, richtig oder
       falsch war. Aber selbst, wenn das Gericht entscheidet, dass die Genehmigung
       falsch war, ist der Versuch längst durchgeführt und die Entscheidung bringt
       keinem Tier mehr etwas.
       
       taz: Ist die Verbandsklage also ein stumpfes Schwert? 
       
       Felde: Man müsste sie in allen Bundesländern oder sogar auf Bundesebene
       einführen. Und man müsste ihre Möglichkeiten erweitern: Bislang sind nur
       ganz bestimmte punktuelle Klagegegenstände möglich. Außerdem müsste man in
       allen Bereichen auch Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen zulassen – die
       führen nämlich zu konkreten Ergebnissen für die Tiere. Vielleicht haben Sie
       die Putenklage mitverfolgt?
       
       taz: Leider nicht. 
       
       Felde: In Baden-Württemberg hat ein Tierschutzverband eine Klage gegen eine
       Puten-Massentierhaltung bis zum Bundesverwaltungsgericht hochgetrieben. Das
       hat im April 2026 entschieden, dass diese Masse an Tieren keine artgerechte
       Tierhaltung ist – [2][da muss jetzt etwas passieren]. Und das ist eine
       super Entscheidung, denn die Behörden, die eigentlich dazu verpflichtet
       sind, tierschutzgerechte Zustände in den Massentierhaltungsställen
       durchzusetzen, machen es oft nicht und im Fall in Baden-Württemberg war die
       Behörde auch untätig. Letztlich sind die Gerichte momentan der letzte
       Strohhalm, von dem man sich wirklich Hilfe erhofft.
       
       taz: Sie sagten, in bestimmten Tierschutzfeldern sei eine Verbandsklage gar
       nicht möglich. Was wäre ein Beispiel dafür? 
       
       Felde: Tiertransporte, die lange Strecken betreffen, etwa nach Libanon, und
       über acht Stunden dauern. Die müssen ja letztlich auch von einer Behörde
       genehmigt werden.
       
       taz: Warum kann man nicht dagegen klagen? 
       
       Felde: Es wurde absichtlich raus gelassen. Die Gesetze sind so gestaltet,
       dass gewisse Wirtschaftszweige ungehindert weiter agieren können, auch bei
       den Tierversuchen, wo es eben nur die Feststellungsklage gibt.
       
       22 Aug 2026
       
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