# taz.de -- „Die Gerichte sind der letzte Strohhalm“
> Wenn die Politik untätig ist beim Tierschutz, hilft oft nur der Weg über
> die Gerichte. Doch die Möglichkeiten zu klagen sind aufgrund von
> Lobbyinteressen nur begrenzt, sagt die Tierrechtlerin Barbara Felde
Interview Friederike Gräff
taz: Frau Felde, Tierschutz ist schon 2002 [1][als Staatsziel ins
Grundgesetz] aufgenommen worden. Hatte das eigentlich wahrnehmbare
praktische Konsequenzen?
Barbara Felde: Leider zu wenig. Tierschutz steht im Prinzip auf gleicher
Stufe wie die menschlichen Grundrechte. Aber wenn der Tierschutz mit
anderen Grundrechten wie Wissenschaftsfreiheit oder Religionsfreiheit
kollidiert oder der Beruf des Tierhalters betroffen ist, darf man oft
dennoch schreckliche Dinge mit Tieren machen.
taz: Woran liegt das?
Felde: Das liegt daran, dass die Staatszielbestimmung Tierschutz letztlich
an den Staat gerichtet ist, der Gesetze machen muss, die Tiere wirksam
schützen. Man kann das als Staat aber auch ignorieren. Und dann passiert
nicht viel, weil es nicht einklagbar ist. Das ist eben das große Problem.
taz: Wie sieht das zum Beispiel bei der Genehmigung von Tierversuchen aus –
wer vertritt da die Perspektive der Tiere?
Felde: Wer einen Tierversuch machen will, braucht dafür eine behördliche
Genehmigung. Das heißt, im ersten Schritt ist eigentlich die Behörde zu der
Abwägung zwischen Tierschutz und Forschungsgrundrecht verpflichtet, und ob
hier den Tieren vermeidbares Leid zugefügt wird. Wenn die Behörde den
beantragten Tierversuch einfach durchwinkt, dann ist tatsächlich keiner da,
der etwas dagegen tun kann. Nur wenn die Behörde ablehnt, kann derjenige,
der den Tierversuch machen will, sich gerichtlich dagegen wehren. Aber auf
dem umgekehrten Weg kann keiner etwas tun. Ganz kleine und nicht effektive
Ausnahme sind die Bundesländer, in denen die sogenannte
tierschutzrechtliche Verbandsklage installiert ist.
taz: Was ist das?
Felde: Damit haben Tierschutzvereine die Möglichkeit zu klagen. Aber etwa
im Bereich der Tierversuche ist es so, dass man nur eine Feststellungsklage
erheben kann. Das bedeutet, dass am Ende nur ein Urteil herauskommt, bei
dem das Gericht feststellt, ob die Tierversuchsgenehmigung, richtig oder
falsch war. Aber selbst, wenn das Gericht entscheidet, dass die Genehmigung
falsch war, ist der Versuch längst durchgeführt und die Entscheidung bringt
keinem Tier mehr etwas.
taz: Ist die Verbandsklage also ein stumpfes Schwert?
Felde: Man müsste sie in allen Bundesländern oder sogar auf Bundesebene
einführen. Und man müsste ihre Möglichkeiten erweitern: Bislang sind nur
ganz bestimmte punktuelle Klagegegenstände möglich. Außerdem müsste man in
allen Bereichen auch Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen zulassen – die
führen nämlich zu konkreten Ergebnissen für die Tiere. Vielleicht haben Sie
die Putenklage mitverfolgt?
taz: Leider nicht.
Felde: In Baden-Württemberg hat ein Tierschutzverband eine Klage gegen eine
Puten-Massentierhaltung bis zum Bundesverwaltungsgericht hochgetrieben. Das
hat im April 2026 entschieden, dass diese Masse an Tieren keine artgerechte
Tierhaltung ist – [2][da muss jetzt etwas passieren]. Und das ist eine
super Entscheidung, denn die Behörden, die eigentlich dazu verpflichtet
sind, tierschutzgerechte Zustände in den Massentierhaltungsställen
durchzusetzen, machen es oft nicht und im Fall in Baden-Württemberg war die
Behörde auch untätig. Letztlich sind die Gerichte momentan der letzte
Strohhalm, von dem man sich wirklich Hilfe erhofft.
taz: Sie sagten, in bestimmten Tierschutzfeldern sei eine Verbandsklage gar
nicht möglich. Was wäre ein Beispiel dafür?
Felde: Tiertransporte, die lange Strecken betreffen, etwa nach Libanon, und
über acht Stunden dauern. Die müssen ja letztlich auch von einer Behörde
genehmigt werden.
taz: Warum kann man nicht dagegen klagen?
Felde: Es wurde absichtlich raus gelassen. Die Gesetze sind so gestaltet,
dass gewisse Wirtschaftszweige ungehindert weiter agieren können, auch bei
den Tierversuchen, wo es eben nur die Feststellungsklage gibt.
22 Aug 2026
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(DIR) Friederike Gräff
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