# taz.de -- Klage gegen Oberbürgermeisterwahl: Mesch ärgert sich
       
       > Bremerhavens Stadtverordnete hatten Martin Günthner im Mai zum neuen
       > Oberbürgermeister gewählt. Der Gegenkandidat klagt dagegen. Und klagt.
       > Und klagt.
       
 (IMG) Bild: Dem unterlegenen Gegenkandidaten des neuen Oberbürgermeisters in Bremerhaven möchte man zurufen: Ach Mesch, ärgere Dich nicht
       
       Gerrit Mesch beschwert sich, und zwar jetzt beim Oberverwaltungsgericht der
       Freien Hansestadt Bremen. Das bestätigt er der taz auf Nachfrage. Und
       solange das nicht entschieden hat, muss auch sein Konkurrent, der
       amtierende Sozialstadtrat Martin Günthner (SPD), auf die Ernennungsurkunde
       [1][zum Oberbürgermeister von Bremerhaven] warten.
       
       Mit der Beschwerde reagiert der parteilose Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei
       inmitten der Maisfelder von Uplengen, Ostfriesland, auf eine Entscheidung
       des Bremer Verwaltungsgerichts. Das hatte am 23. Juli mit einer fürs
       Eilverfahren doch ungewöhnlich substanziellen Begründung Meschs Antrag
       abgelehnt, die Neubesetzung des Postens an der Spitze der Stadtregierung zu
       stoppen. Die ist vakant, weil der bisherige Amtsinhaber [2][Melf Grantz
       (SPD)] aus gesundheitlichen Gründen mit Wirkung zum 30. Juni zurückgetreten
       war.
       
       Oberbürgermeister*innen wählt in Bremerhaven die
       Stadtverordnetenversammlung. Deren Geschäftsordnung gibt der stärksten
       Fraktion das Vorschlagsrecht. Aber zuvor müssen die Posten ausgeschrieben
       werden, das verlangt das Landesbeamtengesetz.
       
       Deshalb hatte sich auch Mesch auf die Nachfolge beworben, erfolglos: In der
       geheimen Abstimmung am 7. Mai hatte SPD-Vorschlag Günthner 28, Mesch
       dagegen nur 9 der 46 Stimmen bekommen. Das wiederum entspricht der Anzahl
       der Sitze, die das [3][rechtspopulistische Bündnis Deutschland/Bürger in
       Wut] (BD-BIW) um Jan Timke dort hat.
       
       ## Mit rechter Unterstützung
       
       Die Wutbürger hatten ihn schon im Vorfeld unterstützt. Sie stehen auch
       jetzt im Rechtsstreit an seiner Seite. Und Mesch selbst fühlt sich ihnen
       sogar noch näher als der FDP, wegen der patriotischen Komponente, wie er
       der taz sagt: „Mein zentraler Wert ist die Freiheit.“ Das Verfahren hält er
       für unfair, zum Beispiel wegen des Vorschlagsrechts der Mehrheitsfraktion.
       Auch hatten die Sozialdemokrat*innen schon vor der Anhörung der
       Bewerber*innen erkennen lassen, dass ihre Entscheidung längst getroffen
       war.
       
       „Wenn sich die SPD das schon gekapert hat, wozu dann eine Ausschreibung?“,
       fragt Mesch. Ursprünglich sei ja sogar rechtswidrig versucht worden, nur
       einen Bruchteil der wählbaren Kandidat*innen überhaupt anzuschauen.
       „Man kann ja verlieren – aber ungern auf diese unfaire, unsportliche
       Weise“, findet er und wehrt sich. Auch wenn er weiß, dass seine
       Erfolgsaussichten gering sind.
       
       Große Auswirkungen auf das Stadtleben wird die Hängepartie nicht haben. „Es
       gibt ja eine Stellvertreterregelung“, sagt Magistratssprecherin Laura
       Bohlmann der taz. Und nein, „aus unserer Sicht hat es keine Fehler im
       Verfahren gegeben“. Aus der des Verwaltungsgerichts auch nicht:
       Ausschreibung und Wahlverfahren seien „rechtlich nicht zu beanstanden“,
       heißt es im [4][Beschluss vom 23. Juli] (Az.: 6 V 1414/26).
       
       Politisch kann man das anders sehen: „Mit Ausnahme der SPD sind sich die
       demokratischen Parteien hier einig, dass wir eine Reform der
       Magistratsverfassung brauchen“, sagt der Chef der Bremerhavener
       Grünen-Fraktion Claudius Kaminiarz der taz – und der zählt die BD-BIW eher
       nicht dazu. Für wünschenswert hält er eine Direktwahl des
       Oberbürgermeisters. „Das wäre eine Chance“, sagt er. „Sicher auch ein
       Risiko, aber vor allem eine Chance.“
       
       Tatsächlich treibt das gegenwärtige Verfahren den Grundkonflikt auf die
       Spitze, den das Wahlbeamt*innentum immer verkörpert: Im Wahlakt
       realisiert sich das Demokratieprinzip. Alle Stimmberechtigten dürfen sich
       für oder gegen Bewerber*innen entscheiden, je nach Lust und Laune. Und
       diese Willensbildung bleibt laut Verwaltungsgericht „einer inhaltlichen
       gerichtlichen Kontrolle grundsätzlich entzogen“. Die
       Beamt*innenlaufbahn dagegen gehorcht dem Rechtsstaatsprinzip.
       
       Das bedeutet: Eine Entscheidung muss in allen Einzelheiten begründet und
       überprüfbar sein, beispielsweise durch das in einer Stellenausschreibung
       formulierte Bewerberprofil. Die Bewerbung, die das am besten erfüllt, muss
       den Zuschlag bekommen. Das ist völlig unvereinbar mit einer demokratischen
       Wahl, die ja geheim bleiben muss. Dadurch sei klar, dass „der Grundsatz der
       Bestenauslese auf die kommunalen Hauptverwaltungsämter keine Anwendung
       findet“, [5][schreibt der Kieler Staatsrechtler Khawaja Asad Yasin in
       seiner preisgekrönten Dissertation zu diesem Thema.]
       
       Folglich ist es bei einer Kandidat*innensuche per Inserat sinnlos,
       mehr als Grundsätzliches abzufragen, also die Wählbarkeit, die Bereitschaft
       für die demokratische Grundordnung einzutreten und ein Minimum an
       Unterstützerunterschriften einzufordern. In Bayern und Baden-Württemberg,
       wo die meisten Kandidat*innen fürs Rathaus per Stellenanzeige gesucht
       werden, ist das so üblich. Dort aber gibt es dann eine Direktwahl. In
       Bremerhaven nicht.
       
       ## Günthners kurzer Bildungsweg
       
       Per Annonce hatte die 118.000-Einwohner*innen-Stadt nur nach einer
       „fachlich qualifizierten und engagierten Persönlichkeit mit
       Führungsqualitäten“ gesucht. „Das ist alles rechtlich nicht greifbar“, so
       Kaminiarz. In der Ratssitzung vor der Wahl hatte er gerügt, dass selbst an
       Praktikant*innen der Stadtverwaltung höhere Anforderungen gestellt
       würden. „Das war natürlich überspitzt“, räumt er ein. „Aber eine gewisse
       Fachlichkeit in der Ausschreibung wäre schon gut.“
       
       Tatsächlich hatte in der Seestadt schon bald das Gerücht die Runde gemacht,
       die Ausschreibung nehme Rücksicht darauf, dass Günthner seine förmliche
       Bildungslaufbahn lediglich mit dem Abitur hatte krönen können. Das hatte
       schon für Spott gesorgt, als er 2010 in den Bremer Senat gewählt worden
       war, zuständig für Wirtschaft und Häfen. „Günthner kann Bremerhaven“, hatte
       ihn der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe gegen Kritik mit
       [6][Verweis auf dessen seltene Kernkompetenz verteidigt].
       
       Mesch hat unter anderem in den USA studiert, seinen Doktor iur. gemacht und
       ist laut Studienabschluss befähigt zum Richteramt. Nach politischen Ämtern
       hatte er sich freilich bislang nicht gedrängt. Ihn habe halt das Inserat
       des Magistrats gereizt: „Ich hatte diese Anzeige gesehen“, erklärt er der
       taz, „war überrascht, dass dieses Amt so ausgeschrieben wird – und fand,
       dass ich eine Kandidatur rein fachlich betrachtet sehr gut begründen kann.“
       
       Aber vielleicht ist bei Oberbürgermeisterposten auch Erfahrung in der
       Kommunalverwaltung ein wichtiges Kriterium. Deren Nachweis hatte der
       Ausschreibungstext ausdrücklich verlangt. Und in dem Punkt, so viel steht
       fest, ist Günthner Mesch um Jahrzehnte voraus.
       
       31 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [4] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/aktuelles/pressemitteilungen-11514
 (DIR) [5] https://www.torrossa.com/en/resources/an/5603157#
 (DIR) [6] /Senator-Guenthner/!5147014
       
       ## AUTOREN
       
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