# taz.de -- Schwangerschaftsabbruch in Bremerhaven: Guter Wille, aber kein Überblick
       
       > In Bremerhaven soll ein bedarfsgerechtes Angebot zur Vornahme von
       > Schwangerschaftsabbrüchen entstehen. Aber die Daten fehlen – und die
       > Möglichkeiten auch.
       
 (IMG) Bild: Bremen will den Zugang erleichtern: OP-Besteck für den Schwangerschaftsabbruch
       
       Schwangerschaftsabbruch in Bremerhaven: Seit Jahren ist die
       Versorgungssituation dort nach Aussage der Familienplanungsorganisation Pro
       Familia prekär, wobei [1][erst seit 2020] öffentlich darüber gesprochen
       wird. Zeitweise hatte sogar ein Paar aus eigener Initiative einen
       Shuttle-Service eingerichtet, um Frauen mit dem Privatauto zum Eingriff die
       65 Kilometer nach Bremen zu fahren. Dort gibt es deutlich mehr
       Möglichkeiten, eine Schwangerschaft abzubrechen. Betroffen sind auch
       Schwangere, die im niedersächsischen Umland Bremerhavens leben.
       
       Wie es derzeit genau in Bremerhaven aussieht, ist unbekannt. Die
       Beratungsstelle von Pro Familia, die sich am besten mit der Situation
       auskennt, hat keine Zeit für ein Telefonat. Auf der offiziellen Liste der
       Bundesärztekammer gibt es gar keine Einträge für die
       120.000-Einwohner:innen-Stadt, aber die Liste ist unvollständig. Viele
       Praxen lassen sich dort nicht eintragen aus Sorge vor Anfeindungen oder
       weil sie nur eigene Patient:innen versorgen wollen oder können.
       
       Auch das kommunale Krankenhaus steht nicht auf der Liste. In der
       Vergangenheit hatte dort ein niedergelassener Arzt an wenigen Tagen im
       Monat Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung, also vor der 14.
       Schwangerschaftswoche, durchgeführt. 20 waren es im Jahr 2024, das hatte
       eine Abfrage der Gesundheitssenatorin ergeben.
       
       Insgesamt waren in dem Zeitraum im Land Bremen nach der offiziellen
       Statistik 2.350 Schwangerschaften abgebrochen worden. Eine Aufschlüsselung
       auf die beiden Gemeinden Bremen und Bremerhaven lässt die Gesetzeslage
       nicht zu.
       
       ## Kein Anspruch auf Repräsentativität
       
       Vergangene Woche versprach Bremens zentrale Gleichstellungsstelle (ZGF)
       eine „wissenschaftliche Studie“, die Aufschluss darüber geben soll, wie
       bedarfsgerecht die Versorgung ungewollt schwangerer Personen in Bremerhaven
       ist.
       
       „Die Studie untersucht unter anderem die Erreichbarkeit von
       Versorgungsangeboten, die Terminverfügbarkeit, die Wahlmöglichkeiten
       zwischen verschiedenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie
       strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen für Betroffene“, heißt
       es weiter in einer Pressemitteilung zum Thema.
       
       Dazu würden Interviews mit Expertinnen und Experten geführt, zudem gebe es
       eine anonyme Online-Befragung von ungewollt schwangeren Personen.
       Allerdings erhebe die Studie keinen Anspruch auf Repräsentativität, räumt
       eine Sprecherin der ZGF auf Nachfrage ein. Und dass es sich um eine
       Masterarbeit von Studierenden des Studiengangs [2][Gesundheitsökonomie] und
       -management der Universität Bremen handle.
       
       Der Fragebogen erhebt nicht, wann ein Schwangerschaftsabbruch stattgefunden
       hat, was die Aussagekraft zusätzlich erschwert. Dennoch erhofft sich die
       ZGF belastbare Hinweise darauf, „wie ungewollt Schwangere in Bremerhaven
       die Versorgung tatsächlich erleben“. Diese würde sie dann „in die
       Diskussion einbringen“.
       
       Viel zu diskutieren gibt es allerdings nicht. Zwar hat sich Bremen 2023 mit
       den Stimmen von CDU und FDP als einziges Bundesland gesetzlich
       verpflichtet, für ein „bedarfsgerechtes Angebot zur Vornahme von
       Schwangerschaftsabbrüchen“ zu sorgen. Aber die Möglichkeiten, darauf
       Einfluss zu nehmen, sind sehr begrenzt.
       
       Das liegt daran, dass [3][Schwangerschaftsabbruch] nach wie vor als
       Tötungsdelikte unter Strafe steht und keine Leistung der gesetzlichen
       Krankenkassen ist. Niedergelassene Ärzt:innen sowie Krankenhäuser sind
       nicht verpflichtet, die Versorgung sicherzustellen. Im Gegenteil: Das
       [4][Schwangerschaftskonfliktgesetz] erlaubt sogar ausdrücklich die
       Weigerung, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken.
       
       Daher hat sich die Bremer Gesundheitsbehörde bisher darauf beschränkt,
       Fortbildungen von Mediziner:innen finanziell zu fördern. Nach Auskunft
       eines Sprechers hat die Gesundheitsbehörde einmalig im Jahr 2023 eine
       kostenlose Fortbildung zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch
       angeboten.
       
       In Bremen wird diese Methode immer noch seltener als im Bundesdurchschnitt
       durchgeführt. 2025 wurden auf ganz Deutschland bezogen 49 Prozent aller
       Schwangerschaften medikamentös abgebrochen. In Bremen waren es 10
       Prozentpunkte weniger.
       
       Zudem hat die Gesundheitsbehörde nach Angaben ihres Sprechers eine
       Fortbildung zur kriminologischen Indikation finanziert. Diese kann durch
       einen Arzt oder eine Ärztin nach einer Vergewaltigung gestellt werden oder
       wenn die schwangere Person unter 14 Jahre alt ist. In diesen Fällen
       entfällt die Pflicht, sich beraten zu lassen. In Bremen wurde diese
       Indikation in den vergangenen beiden Jahren gar nicht gestellt, in den
       Jahren davor nur in wenigen Fällen. Das ist aber fast überall in
       Deutschland so.
       
       Im September will die Bremer Gesundheitsbehörde den Bericht über die
       Versorgungslage im Jahr 2025 vorstellen.
       
       28 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] /Versorgung-bei-Schwangerschaftsabbruechen/!6171162
 (DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html
       
       ## AUTOREN
       
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