# taz.de -- Paritätsgesetz für Berlin: Keine Macht den Frauen
> Die rechtlichen Voraussetzungen wären da. Doch ein Gesetz darüber, dass
> die Hälfte der Abgeordneten Frauen sein sollen, lässt weiter auf sich
> warten.
(IMG) Bild: So wie hier bitte nicht: CDU/CSU-Fraktion bei der Konstituierenden Sitzung des Bundestags 2025
Strukturelle Hürden bleiben folgenschwer: Frauen sind in deutschen
Parlamenten nach wie vor unterrepräsentiert. Auch im Berliner
Abgeordnetenhaus – aktuell beträgt der Frauenanteil dort nur 39 Prozent.
Das Paritätsgesetz soll dem entgegenwirken und für einen höheren
Frauenanteil im Parlament sorgen. So sollen Parteien ihre Listen zum
Beispiel nach dem „Reißverschlussverfahren“ abwechselnd mit Männern und
Frauen besetzten, um eine 50-prozentige Vertretung zu gewährleisten.
Zuletzt [1][scheiterte ein solches Gesetz in Brandenburg vor Gericht]. Es
beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von
Kandidat*innen und damit die Teilnahme an Wahlen, urteilte das
Brandenburger Verfassungsgericht im Jahr 2020. Die Berliner Koalition gab
schließlich im Frühjahr 2025 ein Gutachten in Auftrag, das konkrete,
rechtskonforme Wege aufzeigen sollte, wie eine paritätische Repräsentanz im
Abgeordnetenhaus erreicht werden kann.
Seit Januar liegt das Rechtsgutachten vor. Man sei „erfreut über die
Ergebnisse“, sagte der Staatssekretär für Soziales, Aziz Bozkurt (SPD), in
einer Sitzung des Abgeordnetenhauses im Februar 2026: Es zeige, dass eine
rechtssichere Umsetzung des Paritätsgesetzes „in einer gewissen Form“
möglich sei. Das Gutachten werde bereits geprüft, um ein Gesetz für das
Land Berlin auf den Weg zu bringen. Es werde aber „seine Zeit im
politischen Raum brauchen, sich darüber zu verständigen“, so Bozkurt.
Die SPD-Fraktion hatte bereits im Januar angekündigt, den Senat zur Vorlage
eines Gesetzentwurfs aufzufordern. Zum 8. März, dem feministischen
Kampftag, hieß es von Cansel Kiziltepe (SPD), Senatorin für Gleichstellung
dann: „Das nun vorliegende Rechtsgutachten zeigt: Parität in Parlamenten
ist verfassungsrechtlich möglich. Jetzt geht es darum, strukturelle Hürden
abzubauen, die Frauen bis heute den Weg in politische Mandate erschweren.“
## Nichts passiert
Doch passiert sei bislang nichts, trotz der mittlerweile gegebenen
rechtlichen Voraussetzungen, kritisiert nun Bahar Haghanipour (Grüne). Sie
ist Sprecherin für Gleichstellung ihrer Partei und Vizepräsidentin des
Abgeordnetenhauses. Die Grünenpolitikerin hatte in einer schriftlichen
Anfrage den Senat zum Stand der Dinge befragt.
Ob die Senatorin schon erste Schritte zur Umsetzung des Paritätsgesetzes
unternommen hätte, wollte Haghanipour wissen. Konkret: Ob Kiziltepe ihre
Verwaltung dazu aufgefordert habe, einen Referent*innenentwurf zu
erarbeiten. In der Antwort des Senats heißt es lediglich, dass die
Gleichstellungsverwaltung die „verfassungskonformen Möglichkeiten“ eines
Paritätsgesetzes geprüft habe. „Ein weitergehender Auftrag ergibt sich aus
den Richtlinien der Regierungspolitik nicht.“
Zuständig „für konkrete wahlrechtliche Anpassungen“, darunter auch die
Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs für das Paritätsgesetz, sei die
Senatsverwaltung für Inneres und Sport, so der Senat in seiner Antwort.
Dies sei ein „politisches Eingeständnis“, kritisiert Haghanipour. „Die
Prüfung ist abgeschlossen, und Schwarz-Rot erklärt ganz offen, dass nichts
passieren wird – kein Paritätsgesetz, kein weiteres Verfahren, kein
politischer Wille zur Umsetzung.“
Dabei sei klar: „Die Hälfte unserer Gesellschaft sind Frauen.“ Daher müsse
auch die Hälfte der Macht den Frauen gehören. „Frauen auf jeder
Führungsposition zu haben, ist Teil unserer DNA als Grüne“, so Haghanipour.
Deshalb wollten die Grünen auch im Falle einer erneuten
Regierungsbeteiligung ein Paritätsgesetz auf den Weg bringen.
20 Jul 2026
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## AUTOREN
(DIR) Luzie Fuhrmann
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