# taz.de -- Hitzeschutz in Pflegeheimen: Guter Rat statt gute Tat
> Alte Menschen sind stark von Extremhitze betroffen. Bremen vergibt die
> Chance, Pflegeheimen Vorgaben zu Hitzeschutz in Innenräumen zu machen.
(IMG) Bild: Im schlimmsten Fall rührt nur ein Ventilator die zu heiße Luft um
37,3 Grad wurden Ende Juni in Bremen gemessen – noch nie war es hier im
Juni heißer. Die Hitze also ist schon da – aber die Planungen für den
Umgang mit ihr sind oft noch unkonkret oder unverbindlich. Nun wurde die
Bremer Bauordnung für Pflegeeinrichtungen verabschiedet – ohne den
Hitzeschutz für die Risikogruppe näher zu verankern. Das kritisiert der
Vorsitzende der Bremer Selbsthilfeinitiative „Heim-Mitwirkung“.
Eigentlich ist alles bekannt: „Senior:innen ab 65“ und „Hochaltrige“ ab 80
gehörten zu den „gegenüber Hitze besonders vulnerablen Gruppe“, so heißt es
im [1][Bremer Hitzeaktionsplan]. Seit 2024 gibt es den: Er analysiert,
welche Ortsteile und welche Menschen besonders betroffen sind – und führt
auch Maßnahmen auf, um der Hitze zu begegnen.
Auf alten Leuten und Pflegebedürftigen liegt ein klarer Fokus: Pflegeheime
sollen eigens vor Hitzeereignissen gewarnt werden. Es sind Fortbildungen
für Pflegekräfte geplant. Eine Karte zeigt auf, wie die einzelnen
Pflegeeinrichtungen in ihrem Außenbereich von Hitze betroffen sind. Und:
Die Heime werden verpflichtet, eigene Hitzeschutzpläne anzufertigen.
Doch hinter diesen Hitzeschutzplänen verbirgt sich in sehr vielen Fällen
nur eine Zusammenstellung der üblichen Verhaltenstipps für akute Hitze. Man
verwende den „Hitze-Knigge“ des Umweltbundesamtes, heißt es im Bericht der
Bremer Wohn- und Betreuungsaufsicht: Fenster verdunkeln, leichtes Essen
anbieten, auf ausreichende Wasserzufuhr achten, so etwas. Welche
Instrumente eine Einrichtung in ihren Plan schreibt, bleibt ihr selbst
überlassen.
## Auch die Bauordnung wird nicht konkret
Es geht also eher darum, wie die Pflegebedürftigen trotz Hitze überleben
können – und weniger um konkrete Schritte, um die Temperatur im Innenraum
zu senken, wie es die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihren
Hitze-Leitzielen vorsieht. Dass mehr gehen könnte, ist im Hitze-Aktionsplan
verankert – allerdings sehr vorsichtig formuliert, ohne verbindlichen
Charakter: „Über die Maßnahme hinaus sind ggf. notwendige baulich-investive
Maßnahmen zu bedenken (z. B. Hitzeschutzfenster, kühle Räume zur
Medikamentenlagerung)“, heißt es.
Dass die konkreten Vorgaben im Aktionsplan fehlen, ist auch dem Charakter
des Dokuments geschuldet – es ist kein Gesetzespaket. Die Gelegenheit zu
echten Regeln, zumindest für neu zu gründende Einrichtungen, hat das Land
jetzt aber auch verpasst: Vor wenigen Wochen wurde nach langen Diskussionen
die neue [2][Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz]
verabschiedet.
Zuletzt war sie 2023 verändert worden. Vorgeschrieben ist in dem Gesetz,
wie viele zusätzliche Quadratmeter ein Zimmer braucht, wenn dort
Beatmungsgeräte stehen, und dass jedes Stockwerk eines Pflegeheims über
einen Fäkalienspülraum verfügen muss. Das Wort „Hitzeschutz“ allerdings
kommt nicht vor.
Das kritisiert Reinhard Leopold von der Bremer Selbsthilfeinitiative
„Heim-Mitwirkung“. Er war bis Mai Bremer Regionalbeauftrager des
[3][Pflegeschutzbundes Biva] und saß als solcher in den Anhörungen zur
Gesetzesnovelle. „Ich fordere seit Jahren vergeblich Hitzeschutz, aber
bisher wird das nicht gehört.“
Erhalten geblieben ist im neuen Gesetz die bereits seit 2021 bestehende
Vorgabe, dass „ein den Nutzerinnen- und Nutzerbedürfnissen entsprechendes
Raumklima“ gewährleistet werden muss. Leopold reicht das nicht: „Das ist
eine windelweiche Formulierung“, kritisiert er. „Es werden nicht einmal
konkrete Temperaturen genannt. So eine Vorgabe kann am Ende niemand
einklagen.“
Dass es keine Regelung gibt, stimmt so natürlich nicht: Die bundesweit
geltende [4][DIN 4108-2] bestimmt für Neubauten Dämmwerte und sogenannte
„Sonneneintragskennwerte“, also wie viel Sonne durch Fenster und
Wärmebrücken überhaupt ins Haus eindringen darf. Sie gilt allerdings nur
für Neubauten.
Das ist bei der Bauverordung zum Wohn- und Betreuungsgesetz ein wenig
anders: Sie gilt grundsätzlich auch für Bestandseinrichtungen. Die
Anforderungen von dort muss ein Pflegeheimbetreiber auf jeden Fall auch
dann einhalten, wenn er einen Altbau übernimmt; sonst gibt es keine
Genehmigung. Außerdem können in der Bauverordnung Regelungen getroffen
werden, in welchem Zeitraum auch Bestandseinrichtungen ihre Infrastruktur
ändern müssen.
## Streit um die Finanzierung
Doch solche Vorgaben fehlen. Für Leopold ist klar: Es braucht bauliche und
technische Veränderungen – gerade für bestehende Pflegeheime, die nicht
nach neuesten Standards gedämmt sind. „Man kann alte Gebäude jederzeit mit
Außenjalousien oder Klimaanlagen nachrüsten“, sagt er. „Aber man muss es
eben auch wollen. Und: Finanzieren.“ Reflexionsfolien, Außenjalousien,
begrünte Fassaden oder auch Klimaanlagen können auch bei Bestandsgebäuden
relativ schnell für kühlere Räume sorgen. Geld kosten sie natürlich
trotzdem.
Die öffentliche Hand solle dafür zahlen, findet die BPA, die Vereinigung
privater Heimbetreiber. Gemeinnützige Anbieter sehen es ähnlich: Die
Landesarbeitsgemeinschaft der freien gemeinnützigen Träger in Bremen (LAG)
hat im Juli 2025 im Gesetzgebungsprozess für die Bauordnung gefordert, dass
das Land die Investitionskosten vollständig übernehme.
„Das ist wirklich absurd“, meint Leopold, „die Heime beziehen ja jeden
Monat saftige Investitionszulagen von den Pflegebedürftigen.“ Der
Investitionszuschlag von durchschnittlich 607 Euro im Monat pro
Bewohner*in soll Pflegeheimbetreibern helfen, Kredite abzuzahlen und
Renovierungen anzugehen. Diese Kosten werden noch [5][auf die Heimkosten
aufgeschlagen, die in Bremen durchschnittlich bei 3.637 Euro liegen].
Eine Einigung zur Übernahme der Kosten hat es nicht gegeben. Der
Kompromiss: Die „baulichen Maßnahmen“ werden nicht vorgeschrieben, sondern
nur empfohlen. Der BPA zieht auf seiner Homepage denn auch ein positives
Resümee über entsprechende Verhandlungen auf Bundesebene 2024. „Weder
sollten die empfohlenen Hitzeschutzmaßnahmen künftig jeweils einzeln
dokumentiert werden müssen noch Teil von Qualitätsprüfungen sein“, heißt es
dort, und im Fazit: „Neue Verpflichtungen konnten vermieden werden.“
7 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.klimaanpassung.bremen.de/sixcms/media.php/13/Hitzeaktionsplan.pdf
(DIR) [2] https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bauverordnung-zum-bremischen-wohn-und-betreuungsgesetz-der-freien-hansestadt-bremen-bremwobegbauvo-vom-22-november-2021-174260?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
(DIR) [3] https://www.biva.de/
(DIR) [4] https://www.baunormenlexikon.de/norm/din-4108-2/a06abee6-e691-4f50-959d-f42cce00bc7c
(DIR) [5] https://www.vdek.com/LVen/BRE/fokus/pflege-eigenanteile-zuzahlung.html
## AUTOREN
(DIR) Lotta Drügemöller
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