# taz.de -- Hitzeschutz in Pflegeheimen: Guter Rat statt gute Tat
       
       > Alte Menschen sind stark von Extremhitze betroffen. Bremen vergibt die
       > Chance, Pflegeheimen Vorgaben zu Hitzeschutz in Innenräumen zu machen.
       
 (IMG) Bild: Im schlimmsten Fall rührt nur ein Ventilator die zu heiße Luft um
       
       37,3 Grad wurden Ende Juni in Bremen gemessen – noch nie war es hier im
       Juni heißer. Die Hitze also ist schon da – aber die Planungen für den
       Umgang mit ihr sind oft noch unkonkret oder unverbindlich. Nun wurde die
       Bremer Bauordnung für Pflegeeinrichtungen verabschiedet – ohne den
       Hitzeschutz für die Risikogruppe näher zu verankern. Das kritisiert der
       Vorsitzende der Bremer Selbsthilfeinitiative „Heim-Mitwirkung“.
       
       Eigentlich ist alles bekannt: „Senior:innen ab 65“ und „Hochaltrige“ ab 80
       gehörten zu den „gegenüber Hitze besonders vulnerablen Gruppe“, so heißt es
       im [1][Bremer Hitzeaktionsplan]. Seit 2024 gibt es den: Er analysiert,
       welche Ortsteile und welche Menschen besonders betroffen sind – und führt
       auch Maßnahmen auf, um der Hitze zu begegnen.
       
       Auf alten Leuten und Pflegebedürftigen liegt ein klarer Fokus: Pflegeheime
       sollen eigens vor Hitzeereignissen gewarnt werden. Es sind Fortbildungen
       für Pflegekräfte geplant. Eine Karte zeigt auf, wie die einzelnen
       Pflegeeinrichtungen in ihrem Außenbereich von Hitze betroffen sind. Und:
       Die Heime werden verpflichtet, eigene Hitzeschutzpläne anzufertigen.
       
       Doch hinter diesen Hitzeschutzplänen verbirgt sich in sehr vielen Fällen
       nur eine Zusammenstellung der üblichen Verhaltenstipps für akute Hitze. Man
       verwende den „Hitze-Knigge“ des Umweltbundesamtes, heißt es im Bericht der
       Bremer Wohn- und Betreuungsaufsicht: Fenster verdunkeln, leichtes Essen
       anbieten, auf ausreichende Wasserzufuhr achten, so etwas. Welche
       Instrumente eine Einrichtung in ihren Plan schreibt, bleibt ihr selbst
       überlassen.
       
       ## Auch die Bauordnung wird nicht konkret
       
       Es geht also eher darum, wie die Pflegebedürftigen trotz Hitze überleben
       können – und weniger um konkrete Schritte, um die Temperatur im Innenraum
       zu senken, wie es die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihren
       Hitze-Leitzielen vorsieht. Dass mehr gehen könnte, ist im Hitze-Aktionsplan
       verankert – allerdings sehr vorsichtig formuliert, ohne verbindlichen
       Charakter: „Über die Maßnahme hinaus sind ggf. notwendige baulich-investive
       Maßnahmen zu bedenken (z. B. Hitzeschutzfenster, kühle Räume zur
       Medikamentenlagerung)“, heißt es.
       
       Dass die konkreten Vorgaben im Aktionsplan fehlen, ist auch dem Charakter
       des Dokuments geschuldet – es ist kein Gesetzespaket. Die Gelegenheit zu
       echten Regeln, zumindest für neu zu gründende Einrichtungen, hat das Land
       jetzt aber auch verpasst: Vor wenigen Wochen wurde nach langen Diskussionen
       die neue [2][Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz]
       verabschiedet.
       
       Zuletzt war sie 2023 verändert worden. Vorgeschrieben ist in dem Gesetz,
       wie viele zusätzliche Quadratmeter ein Zimmer braucht, wenn dort
       Beatmungsgeräte stehen, und dass jedes Stockwerk eines Pflegeheims über
       einen Fäkalienspülraum verfügen muss. Das Wort „Hitzeschutz“ allerdings
       kommt nicht vor.
       
       Das kritisiert Reinhard Leopold von der Bremer Selbsthilfeinitiative
       „Heim-Mitwirkung“. Er war bis Mai Bremer Regionalbeauftrager des
       [3][Pflegeschutzbundes Biva] und saß als solcher in den Anhörungen zur
       Gesetzesnovelle. „Ich fordere seit Jahren vergeblich Hitzeschutz, aber
       bisher wird das nicht gehört.“
       
       Erhalten geblieben ist im neuen Gesetz die bereits seit 2021 bestehende
       Vorgabe, dass „ein den Nutzerinnen- und Nutzerbedürfnissen entsprechendes
       Raumklima“ gewährleistet werden muss. Leopold reicht das nicht: „Das ist
       eine windelweiche Formulierung“, kritisiert er. „Es werden nicht einmal
       konkrete Temperaturen genannt. So eine Vorgabe kann am Ende niemand
       einklagen.“
       
       Dass es keine Regelung gibt, stimmt so natürlich nicht: Die bundesweit
       geltende [4][DIN 4108-2] bestimmt für Neubauten Dämmwerte und sogenannte
       „Sonneneintragskennwerte“, also wie viel Sonne durch Fenster und
       Wärmebrücken überhaupt ins Haus eindringen darf. Sie gilt allerdings nur
       für Neubauten.
       
       Das ist bei der Bauverordung zum Wohn- und Betreuungsgesetz ein wenig
       anders: Sie gilt grundsätzlich auch für Bestandseinrichtungen. Die
       Anforderungen von dort muss ein Pflegeheimbetreiber auf jeden Fall auch
       dann einhalten, wenn er einen Altbau übernimmt; sonst gibt es keine
       Genehmigung. Außerdem können in der Bauverordnung Regelungen getroffen
       werden, in welchem Zeitraum auch Bestandseinrichtungen ihre Infrastruktur
       ändern müssen.
       
       ## Streit um die Finanzierung
       
       Doch solche Vorgaben fehlen. Für Leopold ist klar: Es braucht bauliche und
       technische Veränderungen – gerade für bestehende Pflegeheime, die nicht
       nach neuesten Standards gedämmt sind. „Man kann alte Gebäude jederzeit mit
       Außenjalousien oder Klimaanlagen nachrüsten“, sagt er. „Aber man muss es
       eben auch wollen. Und: Finanzieren.“ Reflexionsfolien, Außenjalousien,
       begrünte Fassaden oder auch Klimaanlagen können auch bei Bestandsgebäuden
       relativ schnell für kühlere Räume sorgen. Geld kosten sie natürlich
       trotzdem.
       
       Die öffentliche Hand solle dafür zahlen, findet die BPA, die Vereinigung
       privater Heimbetreiber. Gemeinnützige Anbieter sehen es ähnlich: Die
       Landesarbeitsgemeinschaft der freien gemeinnützigen Träger in Bremen (LAG)
       hat im Juli 2025 im Gesetzgebungsprozess für die Bauordnung gefordert, dass
       das Land die Investitionskosten vollständig übernehme.
       
       „Das ist wirklich absurd“, meint Leopold, „die Heime beziehen ja jeden
       Monat saftige Investitionszulagen von den Pflegebedürftigen.“ Der
       Investitionszuschlag von durchschnittlich 607 Euro im Monat pro
       Bewohner*in soll Pflegeheimbetreibern helfen, Kredite abzuzahlen und
       Renovierungen anzugehen. Diese Kosten werden noch [5][auf die Heimkosten
       aufgeschlagen, die in Bremen durchschnittlich bei 3.637 Euro liegen].
       
       Eine Einigung zur Übernahme der Kosten hat es nicht gegeben. Der
       Kompromiss: Die „baulichen Maßnahmen“ werden nicht vorgeschrieben, sondern
       nur empfohlen. Der BPA zieht auf seiner Homepage denn auch ein positives
       Resümee über entsprechende Verhandlungen auf Bundesebene 2024. „Weder
       sollten die empfohlenen Hitzeschutzmaßnahmen künftig jeweils einzeln
       dokumentiert werden müssen noch Teil von Qualitätsprüfungen sein“, heißt es
       dort, und im Fazit: „Neue Verpflichtungen konnten vermieden werden.“
       
       7 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.klimaanpassung.bremen.de/sixcms/media.php/13/Hitzeaktionsplan.pdf
 (DIR) [2] https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bauverordnung-zum-bremischen-wohn-und-betreuungsgesetz-der-freien-hansestadt-bremen-bremwobegbauvo-vom-22-november-2021-174260?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
 (DIR) [3] https://www.biva.de/
 (DIR) [4] https://www.baunormenlexikon.de/norm/din-4108-2/a06abee6-e691-4f50-959d-f42cce00bc7c
 (DIR) [5] https://www.vdek.com/LVen/BRE/fokus/pflege-eigenanteile-zuzahlung.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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