# taz.de -- was für eine woche: „Der Staat darf jetzt Vorgaben zur Selbstbefriedigung machen, es geht ja gegen Pädophile“
Christian Rath
Ob und wie man sich selbst befriedigt, gehört zu den intimsten Geheimnissen
der meisten Menschen. Den Staat geht das zunächst mal nichts an. Hier
Vorschriften zu machen, wirkt auf den ersten Blick absurd.
Anders sieht es aber aus, wenn es um Pädophile geht, die sich mithilfe
einer Kindersexpuppe befriedigen. Kann das erlaubt sein? Nachdem der
Fernsehsender RTL im Jahr 2020 über das Phänomen berichtet hatte, dauerte
es kein Jahr, bis der Bundestag den Besitz und Erwerb von Sexpuppen mit
kindlichem Erscheinungsbild verbot. Öffentliche Proteste gab es nicht. Es
ging ja gegen Pädophile.
Das Bundesverfassungsgericht hat das strafrechtliche Verbot jetzt bestätigt
– obwohl es kaum wissenschaftliche Erkenntnisse gibt. Ob Kindersexpuppen
die Hemmschwelle für Missbrauch senken oder Straftaten von Pädophilen sogar
verhindern, ist unklar.
Vermutlich wird es erst dann zu einer Liberalisierung in Deutschland
kommen, wenn es aus anderen Staaten valide Erkenntnisse gibt, dass
Kindersexpuppen nützlich oder wenigstens unbedenklich sind.
4 Jul 2026
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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