# taz.de -- Kapitalertragssteuer – oder was?: Da freut sich die Bitcoin-Gemeinde
> Die Bundesregierung erwägt, Krypto-Finanzanlagen anders zu besteuern.
> Grüne und Linke bringen Initiativen in den Bundestag ein.
(IMG) Bild: Die sprudelnden Datenquellen möchte nun auch der Staat anzapfen
Rund sieben Millionen Bundesbürger:innen nutzen oder halten
mittlerweile Kryptowerte. Diese Besitzer:innen von Bitcoin und Co.
müssen sich mit dem Gedanken anfreunden, dass die Steuer auf
Verkaufsgewinne steigen könnte. Die Bundesregierung ist an dem Thema dran,
die Grünen haben einen Gesetzentwurf, die Linken einen Antrag dazu in die
Beratungen des Bundestages geschickt.
47,3 Milliarden Euro hätten „deutsche Kryptonutzer hochgerechnet im Jahr
2024 an realisierten Kryptogewinnen erwirtschaftet“, schreibt Professor
Pierre Georg von der Frankfurt School of Finance. Das Wenigste davon dürfte
versteuert worden sein – auch weil Verkaufsgewinne hierzulande steuerfrei
sind, wenn sie ein Jahr oder länger nach dem Kauf anfallen.
Bisher sind Kryptowerte im Einkommensteuergesetz eingestuft wie
beispielsweise Antiquitäten, Oldtimer oder Gemälde. Verkaufserlöse werden
nur im ersten Jahr nach dem Kauf besteuert, danach nicht mehr. Mögliche
Gründe dafür: je länger der Erwerb letzterer zurückliegt, fällt es dem
Finanzamt mitunter schwer, den Ausgangswert und auf dieser Basis die Höhe
der Gewinnsteuer zu ermitteln. Außerdem gehe es bei alten Objekten im
Privatbesitz nicht in erster Linie um Gewinnerzielung, erklären Fachleute.
## Bisherige Regelung gilt seit 2013
Die noch recht neuen Kryptowerte rutschten 2013 in diese Regelung hinein –
damals leitete der inzwischen verstorbene CDU-Politiker Wolfgang Schäuble
das Bundesfinanzministerium. Mittlerweile haben sich Bitcoin und andere
Kryptowerte jedoch zu gigantischen Märkten mit hohen Spekulationsgewinnen
entwickelt.
So geraten diese Anlageobjekte jetzt in den Blick des Finanzministeriums.
Hausherr Lars Klingbeil (SPD) braucht noch einige Milliarden Euro, um den
Haushaltsplan für 2027 zu bauen. Grundsätzlich haben sich Union und SPD
deshalb geeinigt, dass auch Kryptosteuern eine Rolle spielen könnten. Ein
Gesetzentwurf sei in Kürze zu erwarten, erklärt das Ministerium. Details
gibt es bisher nicht.
Gelegenheit für die Grünen, die Regierung unter Druck zu setzen.
„Verkaufsgewinne aus Kryptoanlagen sollten immer besteuert werden, nicht
nur bis zu einem Jahr nach dem Kauf“, sagt Max Lucks, grüner
Finanzpolitiker im Bundestag. „Die Steuerfreiheit nach der einjährigen
Haltefrist ist ein Fremdkörper im Gesetz.“
Deshalb schlägt die Oppositionspartei in ihrem Gesetzentwurf vor,
Verkaufsgewinne in jedem Fall mit dem persönlichen Einkommensteuersatz der
Verkäufer:innen zu belasten – bis zu 45 Prozent. Gelten soll das
allerdings erst für Käufe und Verkäufe ab Anfang 2026. Erhoffte Einnahmen
für den Staat: bis zu fünf Milliarden Euro jährlich.
## Linke sehen Kapitalertragssteuer als Lösung
Die Linken im Bundestag gehen die Sache ähnlich an. In ihrem Antrag
schlagen sie allerdings vor, die Kryptogewinne der [1][Kapitalertragsteuer]
zu unterwerfen, die beispielsweise auch für Aktien gilt. Dieser Steuersatz
beträgt 25 Prozent. „Das Modell ermöglicht es, Kryptobörsen analog zu
Börsen in die Pflicht zu nehmen“, erklärt Linken-Finanzpolitikerin Isabelle
Vandre. „Die Steuer wird direkt an der Quelle einbehalten und anonymisiert
abgeführt.“ Das sei die schnellste und einfachste Lösung.
Was bei alldem herauskommt, ist allerdings unklar. Die grünen und linken
Initiativen werden wohl keine Mehrheit im Bundestag erhalten. Und
Finanzminister Klingbeils Koalitionspartner Union ist skeptisch. „Die
einjährige Spekulationsfrist ist kein Privileg für Kryptowährungen, sondern
Ausdruck eines bewährten Grundsatzes im Steuerrecht“, betont [2][Fritz
Güntzler, der finanzpolitische Sprecher von CDU und CSU]. Private
Vermögensgegenstände wie Kleidung, Kunst und Krypto würden nicht als
relevante Einkünfte behandelt. „Das verhindert zugleich eine steuerliche
Berücksichtigung privater Verluste“, sagt Güntzler.
Stefan Bach, Steuerexperte des [3][Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung], schreibt dagegen: „Die pauschale Steuerfreiheit von
Veräußerungsgewinnen und -verlusten ist generell nachteilig“, unter anderem
„aus der Perspektive der Steuergerechtigkeit“. Er plädiert dafür, alle
Kapitalanlagen zu besteuern, ohne aber ärmere Bevölkerungsgruppen und die
Altersvorsorge zu belasten.
12 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitalertragsteuerentlastung/kapitalertragsteuerentlastung_node.html
(DIR) [2] https://www.cducsu.de/abgeordnete/fritz-guentzler
(DIR) [3] https://www.diw.de/deutsch
## AUTOREN
(DIR) Hannes Koch
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