# taz.de -- Entschädigung für Nazi-Verbrechen: Der Kampf um Gerechtigkeit fürs Massaker von Distomo
       
       > Italiens Oberster Gerichtshof bekräftigt die Möglichkeit ausländischer
       > Nazi-Opfer, in Italien zu klagen und deutsches Eigentum zu pfänden.
       
 (IMG) Bild: Das von einem deutschen Soldaten aufgenommene Foto zeigt deutsche SS-Truppen im griechischen Distomo 1944
       
       Kann Deutschland in Italien in Haftung genommen werden, um griechische
       Nazi-Opfer und ihre Nachfahren zu entschädigen? Italiens Justiz meint: Ja,
       das geht.
       
       Wie jetzt bekannt wurde, entschied Italiens höchstes Gericht, der
       Kassationsgerichtshof in Rom am 9. April, dass ausländische Opfer
       nationalsozialistischer Verbrechen weiterhin ihre Ansprüche in Italien
       einklagen können – auch wenn die Taten nicht in Italien begangen wurden. Um
       Entschädigungen zu zahlen, kann [1][deutsches staatliches Eigentum
       gepfändet werden], zum Beispiel in Italien greifbares Eigentum der
       Deutschen Bahn.
       
       Damit hält Italiens Justiz an ihrem Kurs auch gegen die eigene Regierung
       fest. Nach dem deutsch-italienischen Entschädigungsabkommen von 1962
       stellten sich alle Regierungen in Rom auf den Standpunkt, Deutschland habe
       alle Ansprüche aus der Zeit des Nationalsozialismus abgegolten. Mehr noch:
       Es greife das Prinzip der „Staatenimmunität“, nach dem Privatbürger nicht
       den deutschen Staat verklagen können, da solche Fragen allein zwischen den
       Staaten zu regeln seien.
       
       Italiens Justiz warf diese Sicht in zahlreichen Entscheidungen über den
       Haufen. Für sie gilt: Bei schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit
       steht der Schutz der Menschenrechte über der Staatenimmunität. Zwar verwarf
       der Europäische Gerichtshof auf Klage Deutschlands im Jahr 2012 diese
       Position – doch bis hoch zum Verfassungsgericht erfuhr sie immer wieder
       Bestätigung in Italien.
       
       ## Das Massaker von Distomo ist ins Gedächtnis eingegraben
       
       2022 versuchte die Regierung – damals unter Ministerpräsident Mario Draghi
       –, mit einem Dekret aus dieser Zwickmühle zu kommen: Sie legte einen mit
       ca. 60 Millionen Euro dotierten Fonds auf. Mit anderen Worten: die
       italienischen Nazi-Opfer werden seitdem von Italien, nicht von Deutschland
       entschädigt; weitere private Klagen gegen Deutschland sind damit nicht mehr
       zulässig.
       
       Doch dieser Fonds greift nur für Nazi-Verbrechen auf italienischem
       Territorium. Damit wären die Nachfahren der Opfer des Massakers in dem
       griechischen Dorf Distomo, die in den Vorjahren in Italien auf
       Schadenersatz durch Deutschland geklagt hatten, leer ausgegangen, auch wenn
       Italiens Gerichte ihnen recht gegeben hatten. Doch in dem Urteil des
       Kassationsgerichts vom 9. April heißt es jetzt, dass sie in Italien weiter
       gegen Deutschland klagen können. „Historische Entscheidung“ titelte die
       Athener Tageszeitung Dimokratia.
       
       Das [2][Massaker von Distomo] hat sich tief in das kollektive Gedächtnis
       der Griechen eingegraben. 218 Frauen, Kinder und Männer wurden als
       Vergeltung für einen Hinterhalt griechischer Partisanen am 10. Juni 1944 in
       dem 163 Kilometer nordwestlich von Athen gelegenen Dorf mit seinen damals
       1.650 Einwohnern durch eine SS-Einheit hingerichtet.
       
       1997 erließ das örtliche Landgericht Livadeia das Urteil Nr. 137, das den
       Nachfahren der Opfer der Nazi-Gräueltaten in Distomo eine Entschädigung von
       9,5 Milliarden Drachmen (umgerechnet rund 28 Millionen Euro) zuspricht.
       Deutschland legte Revision dagegen ein. Der Oberste Gerichtshof in Athen
       wies die Revision jedoch zurück. Dies machte den Weg für mögliche
       Pfändungen von Vermögenswerten des deutschen Staates in Griechenland frei,
       falls Berlin nicht zahlt.
       
       ## Griechenland fordert über 300 Milliarden Euro Reparationen
       
       Gezahlt hat Deutschland tatsächlich bis heute nicht – aber das Urteil
       konnte trotzdem nicht vollstreckt werden. Denn dafür bedarf es wiederum
       eines Erlasses durch den griechischen Justizminister, und kein
       Justizminister hat das bislang getan. Daher brachten die Nachfahren der
       Distomo-Opfer ihre Forderungen vor die italienischen Gerichte.
       
       Aristomenis Syngelakis vom Nationalrat für die Entschädigungen und
       Reparationen (ESDOGE) kommentiert das Urteil des Kassationsgerichts in Rom
       gegenüber der taz: „Das jüngste Urteil in Rom gibt grünes Licht für die
       endgültige Gerechtigkeit für die Distomo-Opfer. Das Urteil verleiht zudem
       dem Kampf für die Entschädigung aller griechischen Märtyrerdörfer einen
       starken Auftrieb.“
       
       150 Ortschaften, wo die Nazis ähnlich wüteten, sind in Griechenland
       offiziell als „Märtyrerdörfer“ anerkannt. Sie alle erhoffen sich vom
       italienischen Urteil, ihre Entschädigungsforderungen doch noch geltend
       machen zu können.
       
       Nahezu eine Million Menschen starben während der NS-Besatzung zwischen 1941
       und 1945 in Griechenland, das Land war total zerstört, archäologische
       Schätze wurden gestohlen. Griechenland hat [3][Reparationsforderungen an
       Deutschland] nie aufgegeben. Ein parteiübergreifender [4][Beschluss im
       Athener Parlament] vom 17. April 2019 fordert, „alle notwendigen
       diplomatischen und juristischen Schritte“ vorzunehmen, um die offenen
       Zahlungen „bis zur völligen Erfüllung aller (griechischen) Ansprüche“
       einzufordern. Die betragen laut eines Gutachtens des Athener Rechnungshofes
       309,5 Milliarden Euro – die seither aufgelaufenen Zinsen nicht inbegriffen.
       
       21 Apr 2026
       
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