# taz.de -- Entschädigung für Nazi-Verbrechen: Der Kampf um Gerechtigkeit fürs Massaker von Distomo
> Italiens Oberster Gerichtshof bekräftigt die Möglichkeit ausländischer
> Nazi-Opfer, in Italien zu klagen und deutsches Eigentum zu pfänden.
(IMG) Bild: Das von einem deutschen Soldaten aufgenommene Foto zeigt deutsche SS-Truppen im griechischen Distomo 1944
Kann Deutschland in Italien in Haftung genommen werden, um griechische
Nazi-Opfer und ihre Nachfahren zu entschädigen? Italiens Justiz meint: Ja,
das geht.
Wie jetzt bekannt wurde, entschied Italiens höchstes Gericht, der
Kassationsgerichtshof in Rom am 9. April, dass ausländische Opfer
nationalsozialistischer Verbrechen weiterhin ihre Ansprüche in Italien
einklagen können – auch wenn die Taten nicht in Italien begangen wurden. Um
Entschädigungen zu zahlen, kann [1][deutsches staatliches Eigentum
gepfändet werden], zum Beispiel in Italien greifbares Eigentum der
Deutschen Bahn.
Damit hält Italiens Justiz an ihrem Kurs auch gegen die eigene Regierung
fest. Nach dem deutsch-italienischen Entschädigungsabkommen von 1962
stellten sich alle Regierungen in Rom auf den Standpunkt, Deutschland habe
alle Ansprüche aus der Zeit des Nationalsozialismus abgegolten. Mehr noch:
Es greife das Prinzip der „Staatenimmunität“, nach dem Privatbürger nicht
den deutschen Staat verklagen können, da solche Fragen allein zwischen den
Staaten zu regeln seien.
Italiens Justiz warf diese Sicht in zahlreichen Entscheidungen über den
Haufen. Für sie gilt: Bei schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit
steht der Schutz der Menschenrechte über der Staatenimmunität. Zwar verwarf
der Europäische Gerichtshof auf Klage Deutschlands im Jahr 2012 diese
Position – doch bis hoch zum Verfassungsgericht erfuhr sie immer wieder
Bestätigung in Italien.
## Das Massaker von Distomo ist ins Gedächtnis eingegraben
2022 versuchte die Regierung – damals unter Ministerpräsident Mario Draghi
–, mit einem Dekret aus dieser Zwickmühle zu kommen: Sie legte einen mit
ca. 60 Millionen Euro dotierten Fonds auf. Mit anderen Worten: die
italienischen Nazi-Opfer werden seitdem von Italien, nicht von Deutschland
entschädigt; weitere private Klagen gegen Deutschland sind damit nicht mehr
zulässig.
Doch dieser Fonds greift nur für Nazi-Verbrechen auf italienischem
Territorium. Damit wären die Nachfahren der Opfer des Massakers in dem
griechischen Dorf Distomo, die in den Vorjahren in Italien auf
Schadenersatz durch Deutschland geklagt hatten, leer ausgegangen, auch wenn
Italiens Gerichte ihnen recht gegeben hatten. Doch in dem Urteil des
Kassationsgerichts vom 9. April heißt es jetzt, dass sie in Italien weiter
gegen Deutschland klagen können. „Historische Entscheidung“ titelte die
Athener Tageszeitung Dimokratia.
Das [2][Massaker von Distomo] hat sich tief in das kollektive Gedächtnis
der Griechen eingegraben. 218 Frauen, Kinder und Männer wurden als
Vergeltung für einen Hinterhalt griechischer Partisanen am 10. Juni 1944 in
dem 163 Kilometer nordwestlich von Athen gelegenen Dorf mit seinen damals
1.650 Einwohnern durch eine SS-Einheit hingerichtet.
1997 erließ das örtliche Landgericht Livadeia das Urteil Nr. 137, das den
Nachfahren der Opfer der Nazi-Gräueltaten in Distomo eine Entschädigung von
9,5 Milliarden Drachmen (umgerechnet rund 28 Millionen Euro) zuspricht.
Deutschland legte Revision dagegen ein. Der Oberste Gerichtshof in Athen
wies die Revision jedoch zurück. Dies machte den Weg für mögliche
Pfändungen von Vermögenswerten des deutschen Staates in Griechenland frei,
falls Berlin nicht zahlt.
## Griechenland fordert über 300 Milliarden Euro Reparationen
Gezahlt hat Deutschland tatsächlich bis heute nicht – aber das Urteil
konnte trotzdem nicht vollstreckt werden. Denn dafür bedarf es wiederum
eines Erlasses durch den griechischen Justizminister, und kein
Justizminister hat das bislang getan. Daher brachten die Nachfahren der
Distomo-Opfer ihre Forderungen vor die italienischen Gerichte.
Aristomenis Syngelakis vom Nationalrat für die Entschädigungen und
Reparationen (ESDOGE) kommentiert das Urteil des Kassationsgerichts in Rom
gegenüber der taz: „Das jüngste Urteil in Rom gibt grünes Licht für die
endgültige Gerechtigkeit für die Distomo-Opfer. Das Urteil verleiht zudem
dem Kampf für die Entschädigung aller griechischen Märtyrerdörfer einen
starken Auftrieb.“
150 Ortschaften, wo die Nazis ähnlich wüteten, sind in Griechenland
offiziell als „Märtyrerdörfer“ anerkannt. Sie alle erhoffen sich vom
italienischen Urteil, ihre Entschädigungsforderungen doch noch geltend
machen zu können.
Nahezu eine Million Menschen starben während der NS-Besatzung zwischen 1941
und 1945 in Griechenland, das Land war total zerstört, archäologische
Schätze wurden gestohlen. Griechenland hat [3][Reparationsforderungen an
Deutschland] nie aufgegeben. Ein parteiübergreifender [4][Beschluss im
Athener Parlament] vom 17. April 2019 fordert, „alle notwendigen
diplomatischen und juristischen Schritte“ vorzunehmen, um die offenen
Zahlungen „bis zur völligen Erfüllung aller (griechischen) Ansprüche“
einzufordern. Die betragen laut eines Gutachtens des Athener Rechnungshofes
309,5 Milliarden Euro – die seither aufgelaufenen Zinsen nicht inbegriffen.
21 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Reparationen-an-Griechenland/!5017146
(DIR) [2] /Kriegsverbrechen-in-Civitella-und-Distomo/!5101490
(DIR) [3] /Griechische-Reparationsforderungen/!5758924
(DIR) [4] /Reparationszahlungen-fuer-Griechenland/!5589206
## AUTOREN
(DIR) Ferry Batzoglou
(DIR) Michael Braun
## TAGS
(DIR) Griechenland
(DIR) Italien
(DIR) NS-Verbrechen
(DIR) Entschädigung
(DIR) Justiz
(DIR) Griechenland
(DIR) Griechenland
(DIR) Griechenland
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Griechische Reparationsforderungen: Erbärmliche deutsche Haltung
Griechenland beharrt auf der Begleichung der Schäden im Zweiten Weltkrieg.
Die Nachfahren der Täter haben bis heute nur warme Worte übrig.
(DIR) Reparationszahlungen für Griechenland: Deutschlands Schuld
Das griechisches Parlament fordert für die Schäden der Weltkriege
Reparationszahlungen. Doch Deutschland betrachtet die Sache als
abgeschlossen.
(DIR) Protest bei Gedenken an SS-Massaker: Deutscher Kranz nicht erwünscht
Der deutsche Botschafter in Griechenland legte beim Gedenken an ein
SS-Massaker einen Kranz nieder. Eine Syriza-Politikerin wollte das
verhindern.