# taz.de -- Der Ärger mit Haber
       
       > Ausschuss des Bundestags diskutiert über Kulturförderung
       
       Bei der Buchmesse in Leipzig wurde Wolfram Weimer gnadenlos ausgebuht. Der
       Staatsminister für Kultur und Medien hatte drei linke Buchhandlungen von
       staatlicher Förderung ausgeschlossen, gestützt auf Hinweise des
       Verfassungsschutzes. Worauf der Extremismusverdacht gründe, mochte er nicht
       sagen. Seit 2017 prüft der Verfassungsschutz per „Haber-Erlass“
       Förderungen. Doch so einfach wie CDU/CSU-Fraktion und Weimers Behörde die
       Sache mit der Kunst sich vorstellen, ist es nicht.
       
       Der als Sachverständige geladene Präsident der Universität der Künste
       Berlin, Markus Hilgert, führte im Ausschuss am Mittwoch aus, dass
       staatliche Förderung keine Zustimmung bedeute. Die Grenzen der
       Kunstfreiheit regulieren Grundgesetz und öffentliche
       „Aushandlungsprozesse“. Diskriminierung und Antisemitismus seien nicht
       tolerierbar. Doch verbiete sich die inhaltliche Steuerung von Kunst durch
       staatliche Förderung. Ebenso geheim gehaltene Dossiers.
       
       Pointiert rückte Sophie Schönberger, Juristin der FU Berlin, eine
       verfassungsgemäß gebotene Gleichbehandlung (etwa bei der Förderung von
       Buchhandlungen) in den Fokus. Das habe wenig mit Diskussionen um die
       Qualität von Kunst und deren Freiheiten zu tun. Diese ließen sich aber kaum
       per Gesetz definieren. Wann hier der Kipppunkt erreicht sei, entscheide
       sich in interpretativen Debatten. Aus der staatlich garantierten Meinungs-
       und Kunstfreiheit leite sich jedoch auch kein automatischer Förderanspruch
       ab. Und statt ideologischer Vorabprüfungen solle man bei Verstößen gegen
       Förderrichtlinien besser die Zuwendungen nachträglich zurückfordern. (fan)
       
       25 Apr 2026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Fanizadeh
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA