# taz.de -- Der Ärger mit Haber
> Ausschuss des Bundestags diskutiert über Kulturförderung
Bei der Buchmesse in Leipzig wurde Wolfram Weimer gnadenlos ausgebuht. Der
Staatsminister für Kultur und Medien hatte drei linke Buchhandlungen von
staatlicher Förderung ausgeschlossen, gestützt auf Hinweise des
Verfassungsschutzes. Worauf der Extremismusverdacht gründe, mochte er nicht
sagen. Seit 2017 prüft der Verfassungsschutz per „Haber-Erlass“
Förderungen. Doch so einfach wie CDU/CSU-Fraktion und Weimers Behörde die
Sache mit der Kunst sich vorstellen, ist es nicht.
Der als Sachverständige geladene Präsident der Universität der Künste
Berlin, Markus Hilgert, führte im Ausschuss am Mittwoch aus, dass
staatliche Förderung keine Zustimmung bedeute. Die Grenzen der
Kunstfreiheit regulieren Grundgesetz und öffentliche
„Aushandlungsprozesse“. Diskriminierung und Antisemitismus seien nicht
tolerierbar. Doch verbiete sich die inhaltliche Steuerung von Kunst durch
staatliche Förderung. Ebenso geheim gehaltene Dossiers.
Pointiert rückte Sophie Schönberger, Juristin der FU Berlin, eine
verfassungsgemäß gebotene Gleichbehandlung (etwa bei der Förderung von
Buchhandlungen) in den Fokus. Das habe wenig mit Diskussionen um die
Qualität von Kunst und deren Freiheiten zu tun. Diese ließen sich aber kaum
per Gesetz definieren. Wann hier der Kipppunkt erreicht sei, entscheide
sich in interpretativen Debatten. Aus der staatlich garantierten Meinungs-
und Kunstfreiheit leite sich jedoch auch kein automatischer Förderanspruch
ab. Und statt ideologischer Vorabprüfungen solle man bei Verstößen gegen
Förderrichtlinien besser die Zuwendungen nachträglich zurückfordern. (fan)
25 Apr 2026
## AUTOREN
(DIR) Andreas Fanizadeh
## ARTIKEL ZUM THEMA