# taz.de -- Urteil im „Knockout 51“-Prozess: Haftstrafen für kriminelle Neonazigruppe
       
       > Nach knapp einem Jahr fällt im zweiten Prozess gegen Mitglieder des
       > Vereins in Thüringen ein Urteil. Das Gericht verneint den Terrorvorwurf.
       
 (IMG) Bild: Seltener Anblick: Neonazis vor Gericht in Jena. Die Aufnahme stammt aus dem vergangenen April
       
       Nachdem der Vorsitzende Richter die Strafen verkündet hat, schiebt er einen
       kurzen Satz hinterher: „Kriminelle Vereinigung ja, terroristische
       Vereinigung nein.“ Zu diesem Schluss seien die Richter:innen des 1.
       Strafsenats am Thüringer Oberlandesgericht auch bei diesem Urteil gekommen.
       Der Saal ist am Mittwochnachmittag voll besetzt, aber es ist still. Die
       drei angeklagten Neonazis hören ungerührt den Begründungen für ihre Strafen
       zu.
       
       Der 27-jährige Kevin N. ist demnach schuldig, eine kriminelle Vereinigung
       gegründet zu haben. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von zwei
       Jahren und neun Monaten. Der zweite Angeklagte Marvin W. wurde als Mitglied
       der kriminellen Vereinigung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
       [1][Patrick Wieschke, Stadtratsmitglied für die Partei „Heimat“ in
       Eisenach], bekommt ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung für eine
       Beteiligung. Ansonsten wurde er freigesprochen.
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor höhere Strafen zwischen drei und fünf
       Jahren gefordert. Sie hielt an dem Vorwurf fest, dass es sich bei der
       Gruppe um eine terroristische Vereinigung handle. Die Verteidigung forderte
       Freisprüche. Das Gericht sah es anders, das Urteil ist aber noch nicht
       rechtskräftig.
       
       N. habe „Knockout 51“ 2019 mit gegründet. Der Verein sei Teil einer
       ideologischen Strategie. Neben dem Training habe es politische Vorträge
       gegeben und die einzelnen Mitglieder sollten beweisen, dass sie die „Idee
       des NS“ leben. Der Vorsitzende Richter erklärte zum Urteil, die Gruppe habe
       mit Graffiti und Gewalt versucht, in Eisenach einen „Nazi-Kiez“ aufzubauen.
       Mit der Vereinigung sei es darum gegangen, „politische Soldaten“ zu
       erziehen.
       
       ## Kein Terrorismus
       
       „Knockout 51“ sei von Anfang an auf die Begehung von Straftaten
       ausgerichtet gewesen. Insbesondere N. sei vorher schon politisch aktiv
       gewesen und schon da offensichtlich auf gewalttätige Auseinandersetzungen
       vorbereitet. Dies sei bei „Knockout 51“ fortgesetzt worden. Bei
       Demonstrationen haben laut Urteil die Mitglieder von Knockout 51 gezielt
       Linke und die Polizei angegriffen.
       
       Die Voraussetzung für eine terroristische Vereinigung wäre, dass der Zweck
       ab einem gewissen Zeitpunkt auf Mord oder Totschlag gerichtet sei. Es gebe
       Indizien, die dafür sprechen, aber auch Indizien, die dagegen sprechen.
       Deshalb sei der Senat nicht zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um
       eine Terrorgruppe handle.
       
       Als Indizien dafür zählt er Textnachrichten, vier Fahrten zu einem
       Schießstand in Tschechien [2][sowie die Bewaffnung auf]. Bei genauerer
       Betrachtung gebe es jedoch Zweifel, ob die Aussagen ernst gemeint seien.
       Außerdem habe es keine Versuche gegeben, andere zu töten, auch wenn sich
       die Gelegenheit ergeben habe. Eine umgebaute Waffe sei nicht schussfähig
       gewesen. Das spreche gegen einen „fest gefassten Willen“, sie gegen
       Menschen zum Einsatz zu bringen.
       
       Der Prozess gegen die drei angeklagten Neonazis lief beinahe ein Jahr an
       mehr als 50 Verhandlungstagen. Zu Beginn saßen zwei der Angeklagten noch in
       Untersuchungshaft, im vergangenen Oktober hob das Gericht die Haftbefehle
       auf. Es gehe nicht davon aus, dass die beiden einer terroristischen
       Vereinigung angehören, erklärte es damals.
       
       Es ist nicht das erste Urteil zur Gruppe „Knockout 51“ vor dem
       Oberlandesgericht in Jena. Im Juli 2024 verurteilte es einen anderen
       [3][Mitgründer der Gruppe, Leon R., zu 3 Jahren und 10 Monaten Haft]. Im
       Januar 2026 hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil auf, erklärte, es
       [4][handle sich bei „Knockout 51“ um keine terroristische Vereinigung].
       
       Nach dem Urteil kritisierte die Beratungsstelle für Betroffene rechter
       Gewalt in Thüringen, Ezra, es sei nicht damit zu rechnen, dass durch das
       Urteil weniger Gefahr von „Knockout 51“ ausgehe. Das Gericht folge dem
       „Selbstverharmlosungsnarrativ der Neonazis“, kritisierte Ezra-Beraterin
       Theresa Lauß.
       
       1 Apr 2026
       
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