# taz.de -- Historiker über Zwangssterilisation: „Vorurteile können tödliche Folgen haben“
       
       > 1943 wurde am Erbgesundheitsgericht in Bremen über eine
       > Zwangssterilisation geurteilt. Drei Männer entschieden über ein
       > 16-jähriges Mädchen.
       
 (IMG) Bild: Im Nationalsozialismus erst zwangssterilisiert und dann ermordet: Mariechen Franz
       
       taz: Herr Hesse, warum wurde Mariechen Franz sterilisiert? 
       
       Hans Hesse: Das Erbgesundheitsgericht in Bremen verurteilte Mariechen Franz
       am 6. August 1943 zur Zwangssterilisation nach dem [1][Gesetz zur Verhütung
       erbkranken Nachwuchses].
       
       taz: Wie kam es zu diesem Urteil? 
       
       Hesse: Es gab einen Antrag auf Sterilisation und Gutachter, die dann
       entschieden haben, dass das Mädchen so schwer erbkrank sei, dass es
       sterilisiert werden muss. Heute sprechen wir von einer Zwangssterilisation.
       
       taz: Inwiefern war Mariechen erbkrank, laut diesen Gutachtern? 
       
       Hesse: Die Gutachter und letztendlich auch das Gericht kamen zu dem
       Schluss, dass Mariechen „schwachsinnig“ sei.
       
       taz: Was sind das für Gutachten, die eine sogenannte „Schwachsinnigkeit“
       belegen sollen? 
       
       Hesse: Mariechen musste einfache Fragen beantworten, Rechenaufgaben lösen
       und die Wochentage und Monate aufzählen, was sie auch konnte. Eigentlich
       hätte man zu dem Schluss kommen müssen, dass sie nicht schwachsinnig ist.
       Aber sie war schwerhörig. Aus diesem Grund hatte sie Schwierigkeiten, in
       der Schule mitzukommen, und einen leichten Sprachfehler. Die Gutachter
       erkannten die Schwerhörigkeit aber nicht als Grund für eventuelle
       Wissenslücken an.
       
       taz: Was war der Auslöser ihrer Verfolgung? 
       
       Hesse: Mariechen arbeitete in einem Kindergarten der
       Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt. Eine Diakonisse, die Leiterin des
       Kindergartens, erwischte sie im Alter von 16 Jahren mit einem erheblich
       älteren Flaksoldaten auf ihrem Zimmer. Sie stellte es so dar, als ob
       Mariechen den Mann verführt hätte. Niemand hinterfragte, ob es sich dabei
       nicht um einen sexuellen Übergriff gehandelt haben könnte. Die Leiterin,
       die dazu angehalten war, Kandidaten für eine Zwangssterilisation nach dem
       Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zu melden, tat dies, da sie
       Mariechen nach diesem Vorfall eine „sexuelle Hyperaktivität“ zuwies.
       Darüber hinaus gab sie an, dass Mariechen „schwachsinnig“ und eine Sintezza
       oder Romni war, ganz genau ist das nicht bekannt.
       
       taz: Liegt die Zuschreibung der „sexuellen Hyperaktivität“ dem Frauenbild
       des NS zugrunde? 
       
       Hesse: Ja, aber sie hängt vor allem damit zusammen, dass Mariechen eine
       Sintezza oder Romni war. Diesen Frauen sagte man eine besondere sexuelle
       Umtriebigkeit nach. Zudem war der Geschlechtsverkehr zwischen „Ariern“ und
       Sintizze und Romnja oder Juden verboten. Es drohte „Rassenschande“.
       
       taz: Was ist passiert, nachdem die Leiterin sie gemeldet hatte? 
       
       Hesse: Sie kam in die Bremer Nervenklinik, wo sie sich normal fügte und
       jede aufgetragene Arbeit normal ausführte. Dennoch kam der behandelnde
       Arzt, Dr. Gildemeister, zu dem Schluss, dass sie angeboren „schwachsinnig“
       sei. Man wollte, dass sie zwangssterilisiert wird, weil sie eine Sintezza
       oder Romni war.
       
       taz: Wieso gelangte Mariechen nicht 1943 mit den Massendeportationen der
       Sinti und Roma nach Auschwitz? 
       
       Hesse: Die Transporte waren voll. Aus diesem Grund wurde sie auch
       zwangssterilisiert. Nach Auschwitz gelangte sie über Umwege. Schließlich
       wurde sie im Alter von 17 Jahren im KZ Ravensbrück ermordet.
       
       taz: Wurden die Verantwortlichen später für die Zwangssterilisation
       belangt? 
       
       Hesse: Nein. Weder der Kriminalsekretär Wilhelm Mündtrath, der für die
       Transporte verantwortlich war, der Präsident des Erbgesundheitsgerichts,
       seine Beisitzer, noch Dr. Rogal vom Hauptgesundheitsamt oder die
       behandelnden Ärzte wurden je belangt. Eine besondere Schuld trägt aber auch
       das Jugendamt, in dessen „Obhut“ sich Mariechen befand. Dieses Amt schickte
       keinen Vertreter zu Gericht und ließ sie während der Verhandlung völlig
       allein.
       
       taz: Gibt es etwas, das wir heute aus Mariechens Geschichte lernen können? 
       
       Hesse: Vorurteile, die dazu führen, dass wir Menschen in Schubladen
       stecken, können tödliche Folgen haben. Die Sinti hielten sich zu Beginn des
       Nationalsozialismus bereits 600 Jahre lang in Deutschland auf. Wenn die
       falsche Partei an die Macht kommt, kann es wieder passieren, dass Menschen,
       die seit Generationen hier leben, verfolgt und ausgegrenzt werden. Das darf
       nicht geschehen.
       
       3 Mar 2026
       
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