# taz.de -- Hauptstadtzulage für Uni-Beschäftigte: Wegducken hilft nicht
       
       > 150 Euro Hauptstadtzulage stehen den Beschäftigten von fünf weiteren
       > Berliner Hochschulen zu, entschied das Arbeitsgericht. Der Senat hat das
       > Geld nicht eingeplant.
       
 (IMG) Bild: Studi-Protestaktion an der UdK gegen Haushaltskürzungen des schwarz-roten Senats
       
       Das Berliner Arbeitsgericht hat den Anspruch der Beschäftigten von fünf
       Berliner Hochschulen auf die Hauptstadtzulage bestätigt. In einem Urteil
       vom Mittwoch wurde einer Verbandsklage der Universität der Künste, der
       Berliner Hochschule für Technik, der Kunsthochschule Weißensee, der
       Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch und der Hochschule für Musik
       Hanns Eisler stattgegeben. Den Mitarbeiter:innen steht demnach das
       Anrecht auf 150 Euro Gehaltszuschuss zu. Der Senat hat bislang eine
       Refinanzierung der Kosten abgelehnt, den Hochschulen die Zulage
       entsprechend nicht zugewiesen.
       
       Der als Hauptstadtzulage bezeichnete Bonus wird seit dem Jahr 2020 für
       Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ausbezahlt. Davon profitieren etwa
       130.000 Angestellte des Landes Berlin, [1][nicht jedoch Beschäftigte im
       sozialen Bereich und an den Universitäten]. 2024 war die Zulage auf Drängen
       der Gewerkschaft Verdi [2][in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
       der Länder aufgenommen worden].
       
       Bereits im vergangenen Dezember hatte das Arbeitsgericht entschieden, dass
       den Angestellten der Freien (FU) und der Humboldt-Universität (HU) die
       Hauptstadtzulage zusteht, rückwirkend zum Inkrafttreten des Tarifvertrages
       im April 2025. Bis jetzt allerdings haben die Beschäftigten kein Geld
       erhalten, die Unis prüfen, ob sie gegen das Urteil in Berufung gehen.
       
       ## Verdi fordert Senat auf, Verantwortung zu übernehmen
       
       In Berlin gibt es etwa 50.000 Beschäftigte an den Hochschulen. Allein für
       die Angestellten an HU und FU belaufen sich die jährlichen Kosten für die
       Zulage auf 10 Millionen Euro, Geld, das der Senat bislang nicht eingeplant
       hat. Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann bezeichnete das jüngste
       Urteil in einer Mitteilung als absehbar: „Die Vogel-Strauß-Strategie des
       Senats, mit der er die klare Rechtslage ignoriert, ist endgültig
       gescheitert. Es wird Zeit, die Verantwortung zu übernehmen und für alle
       Einrichtungen die Refinanzierung der Hauptstadtzulage zu garantieren“, so
       Kühnemann.
       
       Vor dem Arbeitsgericht sind zudem weitere Klagen vom
       Pestalozzi-Fröbel-Haus, der Stiftung Oper in Berlin, dem Lette-Verein, und
       der Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH anhängig. Die Technische Universität
       hatte auf eine eigene rechtliche Prüfung verzichtet und darauf gesetzt,
       dass ein Urteil zur FU und HU später auch für sie gelten würde.
       
       26 Feb 2026
       
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