# taz.de -- Hauptstadtzulage für Uni-Beschäftigte: Wegducken hilft nicht
> 150 Euro Hauptstadtzulage stehen den Beschäftigten von fünf weiteren
> Berliner Hochschulen zu, entschied das Arbeitsgericht. Der Senat hat das
> Geld nicht eingeplant.
(IMG) Bild: Studi-Protestaktion an der UdK gegen Haushaltskürzungen des schwarz-roten Senats
Das Berliner Arbeitsgericht hat den Anspruch der Beschäftigten von fünf
Berliner Hochschulen auf die Hauptstadtzulage bestätigt. In einem Urteil
vom Mittwoch wurde einer Verbandsklage der Universität der Künste, der
Berliner Hochschule für Technik, der Kunsthochschule Weißensee, der
Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch und der Hochschule für Musik
Hanns Eisler stattgegeben. Den Mitarbeiter:innen steht demnach das
Anrecht auf 150 Euro Gehaltszuschuss zu. Der Senat hat bislang eine
Refinanzierung der Kosten abgelehnt, den Hochschulen die Zulage
entsprechend nicht zugewiesen.
Der als Hauptstadtzulage bezeichnete Bonus wird seit dem Jahr 2020 für
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ausbezahlt. Davon profitieren etwa
130.000 Angestellte des Landes Berlin, [1][nicht jedoch Beschäftigte im
sozialen Bereich und an den Universitäten]. 2024 war die Zulage auf Drängen
der Gewerkschaft Verdi [2][in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
der Länder aufgenommen worden].
Bereits im vergangenen Dezember hatte das Arbeitsgericht entschieden, dass
den Angestellten der Freien (FU) und der Humboldt-Universität (HU) die
Hauptstadtzulage zusteht, rückwirkend zum Inkrafttreten des Tarifvertrages
im April 2025. Bis jetzt allerdings haben die Beschäftigten kein Geld
erhalten, die Unis prüfen, ob sie gegen das Urteil in Berufung gehen.
## Verdi fordert Senat auf, Verantwortung zu übernehmen
In Berlin gibt es etwa 50.000 Beschäftigte an den Hochschulen. Allein für
die Angestellten an HU und FU belaufen sich die jährlichen Kosten für die
Zulage auf 10 Millionen Euro, Geld, das der Senat bislang nicht eingeplant
hat. Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann bezeichnete das jüngste
Urteil in einer Mitteilung als absehbar: „Die Vogel-Strauß-Strategie des
Senats, mit der er die klare Rechtslage ignoriert, ist endgültig
gescheitert. Es wird Zeit, die Verantwortung zu übernehmen und für alle
Einrichtungen die Refinanzierung der Hauptstadtzulage zu garantieren“, so
Kühnemann.
Vor dem Arbeitsgericht sind zudem weitere Klagen vom
Pestalozzi-Fröbel-Haus, der Stiftung Oper in Berlin, dem Lette-Verein, und
der Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH anhängig. Die Technische Universität
hatte auf eine eigene rechtliche Prüfung verzichtet und darauf gesetzt,
dass ein Urteil zur FU und HU später auch für sie gelten würde.
26 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Erik Peter
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