# taz.de -- Streit um Elterntaxis: Knöllchen vom engagierten Mitbürger
       
       > Falschparker anzeigen – ein neuer Sport oder echte Zivilcourage? In
       > München hat ein Robin Hood des Parkraums nicht mit dem Datenschutz
       > gerechnet.
       
 (IMG) Bild: Ein Münchner Vater wollte sich nicht mehr auf die städtische Überwachung des Parkraums verlassen
       
       Die Empörung ist groß in München: Ein 45-jähriger Mann, der die Fahrer von
       sogenannten [1][Elterntaxis vor der Grundschule] seiner Kinder angezeigt
       hat, bekommt nun selbst Ärger – nicht mit der Polizei, aber mit bayerischen
       Datenschützern. „Schikane durch Landesbehörde?“, titelt die Abendzeitung
       schon. Immer wieder ist von einer „Posse“ die Rede. Dass der Elternstreit
       tatsächlich dazu wurde, hängt auch damit zusammen, dass die Deutsche
       Umwelthilfe (DUH) sich der Angelegenheit angenommen – und sie recht hoch
       gehängt hat.
       
       Von „Einschüchterungsversuchen“ durch eine bayerische Landesbehörde spricht
       die DUH und verspricht, den Mann, der schließlich „Zivilcourage“ bewiesen
       habe, zu unterstützen. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) habe ihm
       Auflagen gemacht, die die Meldung von Falschparkern faktisch unmöglich
       machten, behauptet die DUH. So müsse der Bürger beispielsweise eine
       Internetseite zur Verfügung stellen, auf der über die Datenverarbeitung
       informiert werde.
       
       Die [2][Pressemitteilung der DUH] klingt nach gewaltigen Geldstrafen, die
       dem dreifachen Familienvater drohen, nach einer bayernweiten
       Falschparkermafia, die das LDA unterwandert hat, um allen das Handwerk zu
       legen, die sich gegen das Falschparken engagieren.
       DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch unterstellt, es werde versucht,
       „privates Engagement zu kriminalisieren“: „Ginge es nach der bayerischen
       Datenschutzbehörde, dürfte man künftig nicht einmal mehr einen Straftäter
       auf frischer Tat fotografieren, ohne ihn zuvor über sein Widerspruchsrecht
       zu informieren.“
       
       Zurück zu den Elterntaxis: Der Missstand ist ja durchaus bekannt: Viele
       Eltern bringen ihre Kinder – zum Teil aus Sorge um deren Sicherheit –
       entgegen allen Empfehlungen mit dem Auto, nicht selten voluminösen SUVs,
       zur Schule, verstopfen die Straßen vor den Schulen und werden dadurch
       mitunter selbst zum Sicherheitsrisiko. Den Ärger von Andreas Roßband,
       besagtem Vater, der seine Kinder mit dem Fahrrad zur Schule bringt und
       dabei immer wieder von falsch geparkten Limousinen behindert wird, dürften
       daher nicht wenige nachvollziehen können.
       
       ## Anzeigen im Massen-Upload
       
       Roßband wollte sich aber nicht mehr auf die [3][städtische
       Parkraumüberwachung] verlassen: Er schoss ein Foto nach dem anderen von
       falsch geparkten Fahrzeugen. Die Bilder schickte er an Polizei oder
       Ordnungsamt – direkt oder über die Plattform weg.li. Auf dieser kann man
       Verkehrsregeln brechende Mitbürger „supereinfach“ anzeigen: Bild hochladen,
       Verstoß beschreiben, beim Ordnungsamt melden. „Du kannst dabei einzelne
       Meldungen erzeugen“, schreibt weg.li, „oder einen ganzen Schwung von
       Beweisfotos als Massen-Upload einspielen.“
       
       Die deutschlandweite Plattform setzt sich – beziehungsweise ihren
       Nutzerinnen und Nutzern – dabei ehrgeizige Ziele: 8.000 Anzeigen pro Woche
       sollten es schon sein. Balken zeigen an, wie weit die selbsternannten
       Hilfssheriffs noch von der Zielmarke entfernt sind.
       
       Wie viele Bilder Roßband tatsächlich machte und verschickte, lässt sich
       nicht mehr sagen, aber er fotografierte regelmäßig. An einem Tag sollen es
       laut LDA allein 21 Anzeigen über weg.li gewesen sein. Und die hohe Zahl der
       Anzeigen ist es auch, die dafür gesorgt hat, dass sich das LDA – nach der
       Beschwerde eines der betroffenen Autofahrer – nun mit der Causa
       beschäftigt.
       
       Denn [4][wer in großem Maß personenbezogene Daten wie Autokennzeichen
       sammelt, speichert und verarbeitet, muss bestimmte Vorkehrungen zum Schutz
       dieser Daten treffen]. Ob dies ausreichend passiert ist, prüfe man gerade,
       so eine Sprecherin der Behörde. Man sei nicht von sich aus aktiv geworden.
       Aber als Reaktion auf Beschwerden sei es zwingend notwendig, diese zu
       prüfen. Es handele sich nicht um ein Bußgeldverfahren, das theoretisch zwar
       eingeleitet werden könnte – was aber bei Privatpersonen eher unüblich sei.
       
       ## LDA sieht sich zu Unrecht angegriffen
       
       Wichtig sei bei der Prüfung, wie viele Bilder Roßband gemacht habe – und ob
       die DSGVO hier überhaupt zum Tragen komme oder ob das Fotografieren noch
       als „privat“ anzusehen sei. Auch ob der Mann die Fotos nach Abschicken
       gleich wieder gelöscht habe, sei wichtig, weil viele Vorgaben erst relevant
       werden, sobald Daten erfasst werden. Laut DUH löschte Roßband die Fotos
       gleich wieder, laut dem Beschwerdeführer offenbar nicht.
       
       Anders als von der DUH dargestellt, habe es bislang auch noch keine
       Auflagen oder Anordnungen getroffen, lässt das LDA wissen, es werde ja noch
       geprüft. Überhaupt sieht es sich zu Unrecht angegriffen. Vor allem den
       Vorwurf des Einschüchterungsversuchs weist die Behörde von sich: „Er zeigt
       ein irritierendes Fehlverständnis von behördlichen Handlungsbedingungen im
       Rechtsstaat und diskreditiert die Arbeit unserer Behörde.“
       
       Dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei, hängt laut LDA auch damit
       zusammen, dass es mittlerweile noch weitere Beschwerden gegeben habe –
       vermutlich infolge der von der DUH angestoßenen medialen Aufmerksamkeit.
       Wie auch immer das Ergebnis sein wird, die DUH ist fest entschlossen, ihren
       Kampf gegen die Behörde fortzusetzen: „Im Anschluss an die Anhörung wird
       ein Bescheid erlassen, und Herr Roßband wird dagegen mit unserer Hilfe
       klagen“, so ein Sprecher.
       
       Schon jetzt allerdings kann der Robin Hood aus dem Münchner Osten einen
       Sieg verzeichnen: Anders als er, werden die von ihm Angezeigten vermutlich
       nicht ohne Bußgeld davonkommen. Eingereichte fotografische Hinweise werden
       laut Polizeipräsidium München immer geprüft und – sofern eine
       Ordnungswidrigkeit festgestellt wird – zur Anzeige gebracht.
       
       5 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Massnahme-gegen-Elterntaxis/!6149257
 (DIR) [2] https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/einschuechterungsversuche-durch-bayerische-landesbehoerde-deutsche-umwelthilfe-unterstuetzt-buerger-im/
 (DIR) [3] /Anwohnerparken-wird-teurer/!5989198
 (DIR) [4] https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominik Baur
       
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