# taz.de -- Mord an Rahma A.: Lebenslange Haft für den Nachbarn
       
       > Urteil im Prozess wegen des Mordes an der jungen algerischen
       > Krankenschwester: Furchtbar und unverständlich, aber nicht rassistisch
       > motiviert.
       
 (IMG) Bild: Die Mutter der Getöteten sitzt beim Prozessauftakt neben ihrer Anwältin im Gerichtssaal
       
       Vor dem Landgericht Hannover ist der [1][Prozess gegen Alexander K.] zu
       Ende gegangen, der im vergangenen Sommer seine Nachbarin, Rahma A. (26),
       getötet hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Juli die Tür
       zur Wohnung im Stockwerk unter seiner eigenen eingetreten und der jungen
       Algerierin sein Jagdmesser in Brust und Bauch gerammt hat.
       
       Äußerer Anlass soll ein banaler Nachbarschaftsstreit gewesen sein.
       Alexander K. hatte sich über Monate hinweg immer wieder über Rauchgeruch
       und Lärm beklagt, für die Rahma A. allerdings gar nichts konnte. Der
       arbeitslose und isolierte K. steigerte sich aber immer weiter in das Gefühl
       hinein, er sei „Psychoterror“ ausgesetzt.
       
       Trotz seiner schwierigen Persönlichkeitsstruktur und psychischer Probleme
       wie Depressionen und Suizidgedanken ist er nach Einschätzung eines
       Sachverständigen voll schuldfähig.
       
       Eine rassistische oder antimuslimische Motivation ließ sich Alexander K.
       dagegen nicht nachweisen – es gab keine Zeugen, die entsprechende
       Äußerungen mitbekommen hätten, und auch in seinen Computer- und Handydaten
       fand die Polizei nichts Entsprechendes.
       
       ## Viel Resonanz im arabischen Raum und in sozialen Medien
       
       [2][Den Verdacht hatte zunächst die Familie der jungen Frau] geäußert.
       Rahma A. selbst soll ihrer Schwester gegenüber geäußert haben, der seltsame
       Nachbar habe vielleicht etwas gegen sie, weil sie Hijab trage. Anders
       konnte sie sich die anhaltende Feindseligkeit wohl nicht erklären.
       
       Der Verdacht fand im arabischen Raum und in den sozialen Medien rasch
       großen Widerhall, es gründete sich eine Initiative „Gerechtigkeit für
       Rahma“, es gab Gedenkveranstaltungen, eine Online-Petition und
       Spendenaufrufe für die Familie.
       
       Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, sie sei überzeugt, zu der
       Tat wäre es auch gekommen, wenn jemand anders hinter der Tür gestanden
       hätte: „Wer das war, darauf kam es ihm nicht an.“ Sie betonte: „Die Tat,
       die hier geschehen ist, braucht kein Label – sie ist ganz und gar
       furchtbar.“
       
       Den Eltern und der Schwester sprach das Gericht außerdem ein
       Hinterbliebenengeld von insgesamt 55.000 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht
       rechtskräftig. (mit Material von dpa)
       
       23 Jan 2026
       
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