# taz.de -- Missbrauchsfälle in Spanien: Wiedergutmachung für Missbrauchsopfer der Kirche
       
       > In Spanien sollen Menschen, die von Geistlichen sexuell missbraucht
       > wurden, nun entschädigt werden. Auch psychologische Wiedergutmachung ist
       > möglich.
       
 (IMG) Bild: Wenigstens das: Die Betroffenen von sexuellem Missbrauch durch Vertretern der katholischen Kirche sollen entschädigt werden
       
       Die Opfer sexuellen Missbrauchs durch Geistliche in Spanien werden
       entschädigt. Darauf einigten sich die spanische Linksregierung unter dem
       [1][Sozialisten Pedro Sánchez] und die Bischofskonferenz. Vertreter beider
       Seiten unterzeichneten am Donnerstag einen entsprechenden Plan. Dies gilt
       für Fälle, in denen ein Rechtsweg aufgrund der Verjährung oder des Todes
       des Täters nicht mehr möglich ist.
       
       Kirche und Staat folgen damit einer Empfehlung des spanischen Ombudsmanns
       für Bürgerrechte, Ángel Gabilondo. Dieser wird die Anzeigen, die bei ihm
       eingehen, prüfen und dann die endgültige Entscheidung treffen, ob die
       [2][katholische Kirche] und Ordensgemeinschaften im konkreten Fall in
       Rechenschaft gezogen werden oder nicht.
       
       Die Kirche müsste die Opfer dann finanziell entschädigen. Der Betrag ist
       von der Einkommensteuer befreit. Die Vereinbarung wurde von Justizminister
       Félix Bolaños, dem Präsidenten der Spanischen Bischofskonferenz, Luis
       Argüello, und dem Präsidenten der Spanischen Ordenskonferenz, Jesús Díaz
       Sariego, unterzeichnet.
       
       In einer Studie aus dem Jahr 2022 geht Ombudsmann Gabilondo davon aus, dass
       [3][Spanien] die größte Missbrauchsquote durch Geistliche weltweit
       aufweist. Eine groß angelegte Umfrage ergab, dass 1,13 Prozent der heutigen
       Erwachsenen im religiösen Umfeld Missbrauch erfahren haben.
       
       ## Missbrauchsfälle seien „gerichtlich schwer aufzuarbeiten“
       
       Die Kirche stelle sich mit der Unterzeichnung des Planes „einer
       historischen und moralischen Schuld“ gegenüber den Missbrauchsopfern,
       erklärte Bolaños bei der Unterzeichnung. Der Justizminister sprach von
       „Hunderten von Missbrauchsopfern innerhalb der Kirche“, deren Fälle
       aufgrund ihrer individuellen Merkmale „besonders schwer gerichtlich
       aufzuarbeiten“ seien, da der Missbrauch in vielen Fällen Jahrzehnte
       zurückliege und die Verjährungsfrist in den meisten Fällen abgelaufen sei.
       
       Die Vereinbarung gilt erst einmal für ein Jahr, kann aber, falls nötig, um
       weitere zwei Jahre verlängert werden. Jetzt ist es an den Opfern, das
       Verfahren einzuleiten. Sie müssen sich an eine eigens im Justizministerium
       eingerichtete Stelle wenden. Dort erhalten sie „unter Gewährleistung
       umfassender Vertraulichkeit Unterstützung“ und Hilfe bei der Einreichung
       ihres Antrags.
       
       Diese Stelle legt dann einen Lösungsvorschlag vor und setzt die
       Entschädigungssumme fest. Neben finanzieller Wiedergutmachung ist auch eine
       psychologische Wiedergutmachung vorgesehen. Sie sieht eine kostenlose
       Behandlung der Opfer – und wenn nötig ihrer Angehörigen – durch Fachkräfte
       vor.
       
       Der unterzeichnete Plan bietet all denjenigen eine Möglichkeit auf
       Entschädigung, die sich nicht an eine kircheninterne Kommission (Priva)
       wenden wollen. Bei dieser gingen 89 Anträge auf Entschädigung ein – 32
       davon sind Missbrauchsfälle in unterschiedlichen Diözesen und 57 richten
       sich an Ordensgemeinschaften. Insgesamt wurden von der Kirche selbst bisher
       39 Opfer anerkannt, die bis zu 100.000 Euro finanzielle Wiedergutmachung
       erhielten.
       
       9 Jan 2026
       
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