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Selbst die drastischsten Schritte kommen bei der EU stets
bürokratisch-langweilig daher. Eine Reform der Rückführungsverordnung wurde
da [1][am Montag von den EU-Innenminister*innen also beschlossen]. Das
Verbindungselement wurde gestrichen. Eine Anpassung [2][der GEAS-Reform]
von 2023. Aha. Dahinter stecken dramatische Verschärfungen beim Umgang mit
Geflüchteten. Die EU hat in den letzten Jahren den Weg frei gemacht für
brutale Abschottungsmethoden, die kurz vorher undenkbar schienen. Der
Beschluss vom Montag, der noch das EU-Parlament passieren muss,
verdeutlicht gut, wohin es geht. Neben mehr Möglichkeiten für
Abschiebungshaft und harten Strafen für unkooperative Geflüchtete, steckt
darin eine Neuregelung dessen, wer in welche Länder abgeschoben werden
kann. Bislang können die Behörden die Ausreisepflichtigen nur in solche
Länder zwingen, zu denen sie einen Bezug haben. Etwa ein längerer
Aufenthalt in dem fraglichen Land. Diese Regel wird nun gekippt.Weil dann
jede*r abgelehnte Asylbewerber*in in jedes andere Land abgeschoben
werden kann, werden auch die Abschiebezentren möglich, [3][die Italien
schon in Albanien betreibt.] Die Regierung in Rom lässt Ausreisepflichtige,
die nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, auf albanischem
Boden in Lagern inhaftieren. Dort werden sie festgehalten, bis sie
freiwillig gehen oder eine endgültige Abschiebung möglich ist.
Menschen in Haftzentren festzuhalten und von Gerichten, Anwält*innen und
Zivilgesellschaft abzuschneiden, ist dystopisch genug. Aber es könnte bald
noch mehr möglich werden, wie der Blick in die USA zeigt. Dort werden
Ausreisepflichtige schon jetzt in ihnen fremde Länder gezwungen und
gewissermaßen ausgesetzt. Ob die Personen in Gefängnisse gesteckt, weiter
abgeschoben, oder anders misshandelt werden, ist der US-Regierung egal.
Noch erlaubt die Verordnung der EU-Innenminister*innen nur die Abschiebung
in Länder, die die Menschenrechte achten. Aber klar ist: In die richtige
Richtung bewegt sich die EU damit sicher nicht.
10 Dec 2025
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(DIR) Frederik Eikmanns
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