# taz.de -- Ehemaliger französischer Präsident: Sarkozy muss Haft am 21. Oktober in Paris antreten
       
       > Der französische Ex-Präsident Sarkozy soll seine Haftstrafe im Pariser
       > Gefängnis La Santé verbüßen – trotz Berufung.
       
 (IMG) Bild: Ex-Präsident Nicolas Sarkozy muss bald ins Gefängnis
       
       Paris dpa | Frankreichs früherer Präsident [1][Nicolas Sarkozy] soll nach
       der Verurteilung zu fünf Jahren Gefängnis [2][in der Libyen-Affäre] seine
       Haft am 21. Oktober im Pariser Gefängnis La Santé antreten. Das hat die
       Finanzstaatsanwaltschaft in Paris nach einer Vorladung des 70-Jährigen
       entschieden, wie französische Medien übereinstimmend unter Verweis auf
       Justizquellen berichteten. Ein Sprecher Sarkozys wollte die Berichte auf
       Anfrage nicht kommentieren.
       
       [3][Sarkozy war im Prozess] um angebliche Wahlkampfgelder aus Libyen Ende
       September schuldig gesprochen worden, Teil einer kriminellen Vereinigung
       gewesen zu sein. Das Gericht ordnete eine vorläufige Vollstreckung des
       Urteils an. Dies bedeutet, dass Sarkozy die Haft antreten muss, obwohl er
       in Berufung gegangen ist. Er hatte die Vorwürfe stets vehement bestritten.
       
       ## Sarkozy kann Freilassung unter Auflagen beantragen
       
       Allerdings kann Sarkozy aufgrund seines Alters unmittelbar nach Haftantritt
       eine Freilassung unter Auflagen beantragen, um seine Strafe außerhalb des
       Gefängnisses zu verbüßen. Eine entsprechende Regelung greift in Frankreich
       für Häftlinge ab 70 Jahren.
       
       Für den Ex-Präsidenten geht es in das Gefängnis La Santé, die als einzige
       im Pariser Stadtgebiet im 14. Arrondissement liegt. Dort gibt es einen
       Bereich für Häftlinge, die besonders geschützt werden müssen, etwa weil es
       sich um Prominente handelt.
       
       In der Libyen-Affäre geht es um den Vorwurf, dass für Sarkozys
       Präsidentschaftswahlkampf 2007 illegal Geld von der Führung des damaligen
       libyschen Machthabers Muammar Gaddafi geflossen sein soll. Zwar sah das
       Pariser Strafgericht dafür keine Belege. Es ging in seiner
       Urteilsbegründung aber davon aus, dass der Konservative und enge Vertraute
       auf jeden Fall versucht habe, sich Gelder des libyschen Machthabers zu
       verschaffen.
       
       14 Oct 2025
       
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