# taz.de -- Kommentar von Benno Schirrmeister über Schleswig-Holsteins Frömmelei: Die Wiederkehr Gottes
       
       Gott sei Dank hat es früher Gott gegeben. Auch wenn es unangemessen ist,
       einen Gottesbezug in eine Landesverfassung zu schreiben, wie
       Schleswig-Holstein das jetzt plant: Dass es einst ein evolutionärer Vorteil
       für die Menschheit war, sich unsichtbare Strafinstanzen auszudenken, haben
       belastbare empirische Studien wie die des Belfaster Psychologen Jerry
       Bering plausibel gemacht. 
       
       Der von ihm diagnostizierte Glaubensinstinkt hat ermöglicht, Herrschaft zu
       stabilisieren. Er hat den armen Opfern erlaubt, sich vom
       grämend-unfruchtbaren Nachsinnen zu erlösen, wo denn der Sinn der Untat,
       des Kriegs, der Katastrophe oder der Krankheit liege, die sie getroffen
       hat. Gott (Pronomen: es/sein) hat es eben gewollt, als Strafe oder als
       Prüfung, egal: Seine Wege sind unergründlich, sein Ratschluss geheim.
       Fertig. Jetzt weiterleben.
       
       Als Europa sich im 18. Jahrhundert zu demokratisieren begonnen hatte,
       fingen auch die Götter an wegzusterben. Sie verkümmerten zu mehr oder
       minder billigen Pointen in der Literatur. Vor allem zogen sie sich aus der
       Sphäre des Staates zurück. In Ländern, deren Bürger*innen ein System
       geschaffen haben, das aus eigener Kraft versucht, Gesundheit, Hygiene,
       Bildung und sozialen Ausgleich voranzubringen, spielen sie keine Rolle mehr
       in der Gesetzgebung. Wer mag, darf sie trotzdem jederzeit anrufen. 
       
       Diese Sphären sauber zu trennen, bedeutet einerseits: Wer ohne
       Gottesvorstellungen auskommen will und kann, wird dafür nicht länger
       ausgegrenzt. Und es spricht ein gesundes Vertrauen in die
       Problemlösungskompetenz des Staates daraus: In Schweden und Dänemark kommt
       niemand auf die Idee, ein fiktives höheres Wesen in die Verfassung zu
       schreiben.
       
       Ja, der Himmel war leer und es ging uns gut damit: Schleswig-Holstein
       erblühte mit seiner gottverlassenen Landessatzung. Auch ihre
       Einstiegsformel kam seit 1950 ganz ohne Frömmelei aus, die im Zweifel eben
       doch, etwa bei der Wahl agnostischer Verfassungsrichter*innen, als
       Waffe im Kulturkampf dienen kann.
       
       Warum das jetzt anders werden soll? Den Sinn der geplanten Formel hat die
       kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Anette Röttger
       (evangelisch), dem SHZ offenbart. Sie besage: „Es liegt nicht alles allein
       in unserer Hand.“ Es geht also darum, sich in eine passend modellierbare –
       „nicht alles allein“, hoho! – Nichtverantwortung zu begeben. Man sorgt
       dafür, eine schlechte Ausrede fürs angesichts multipler Problemlagen
       wahrscheinliche Scheitern zu haben. Der Gottesbezug legt gesetzlich fest:
       Egal, was wir nicht schaffen, wir konnten’s nicht packen, weil ach Gott.
       
       Das liegt freilich auch theologisch nahe: Die Wiederkehr der Götter, das
       ist in den abrahamitischen Religionen die Apokalypse, der Moment des
       Untergangs. Ein Gottesbezug in Schleswig-Holsteins Verfassung wäre ein
       Zeichen der Hoffnungslosigkeit.
       
       16 Oct 2025
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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