# taz.de -- das wird: „Manchmal kippt es in ein Rachebedürfnis“
       
       > Die Grundprinzipien des Strafrechts werden heute in der
       > gesellschaftlichen Debatte immer mehr vergessen, sagt Strafrechtlerin
       > Susanne Beck
       
       Interview Wilfried Hippen
       
       t az: Susanne Beck, Sie stellen die Frage, ob es einen Gegensatz zwischen
       Gerechtigkeit und Empathie gibt. Sollte sich das nicht eher ergänzen? 
       
       Susanne Beck: Genau das ist die Idee meines Vortrags. Die Perspektive liegt
       auf dem Strafrecht und da sind Strafverfahren in der Tendenz auf eine
       rationale Gerechtigkeit ausgerichtet. Das ist auch gut so, doch in der
       aktuellen Debatte wird zum Teil eine andere Art von Gerechtigkeit
       gefordert, die manchmal in ein Rachebedürfnis kippt. Und dem möchte ich
       Modelle entgegensetzen, die stärker auf das Opfer schauen.
       
       taz: Hat sich die Atmosphäre bei Diskussionen über dieses Thema verschärft? 
       
       Beck: Ich habe vor kurzem in einem Interview gesagt, der Täter dürfe nicht
       entmenschlicht werden. Mit diesem Satz habe ich einen Shitstorm geerntet.
       Daran merkt man, dass es die Forderung gibt, der Täter soll für das, was er
       getan hat, „bezahlen“. Ich habe das Gefühl, dass Grundprinzipien des
       Strafrechts in der gesellschaftlichen Debatte immer mehr vergessen werden.
       
       taz: Welche Gegenmodelle gibt es denn? 
       
       Beck:Zum Beispiel das Konzept der wiederherstellenden Gerechtigkeit. In
       Ansätzen haben wir das ja schon in der Form des Täter-Opfer Ausgleichs. Da
       darf das Opfer mitbestimmen, was es braucht, um die Tat zu verarbeiten.
       Darüber hinaus gibt es das Konzept der transformativen Gerechtigkeit, bei
       dem die Gemeinschaft miteinbezogen wird.
       
       taz: Klappt das schon irgendwo in der Realität? 
       
       Beck: Es gibt etwa das historische Beispiel der Wahrheits- und
       Versöhnungskommission in Südafrika nach der Apartheid, wo es mehr um die
       Wahrheitsfindung als um klassische „Schuld“ ging. Bei einem traditionellen
       Strafverfahren wird den Tätern typischerweise geraten, nichts zu sagen. Das
       ist auch ganz richtig so, aber Opfer oder deren Angehörige bekommen so
       keine Antworten auf ihre Fragen und das ist für sie oft schwer zu ertragen.
       
       taz: Wie sehen Sie die Chancen für solch eine Reform des Strafrechts? 
       
       Beck: Das Strafrecht abzumildern oder andere Systeme einzuführen, ist sehr
       schwer, weil es großen Widerstand gibt und man sich damit in der Politik
       eher unbeliebt macht. Ein härteres Strafrecht ist willkommener und leichter
       durchzusetzen. Dabei ist nachgewiesen, dass etwa die Erhöhung von
       Strafrahmen im Sinne einer Abschreckungswirkung kaum etwas bringt. Aber
       solche Forderungen verkaufen sich gut. Wir nennen das in der
       Strafrechtswissenschaft symbolisches Strafrecht.
       
       taz: Sie geben in Ihrem Vortrag einen historischen Überblick über das
       Strafrecht. Was möchten Sie vermitteln? 
       
       Beck: Es geht mir um die Bandbreite dessen, wie Strafrecht historisch
       genutzt wurde und wie es sich gewandelt hat. Die kleine Zeitreise geht los
       im Mittelalter, als Strafe ausschließlich Machtausübung der Herrschenden
       war. Dann entwickelte sich mit der Aufklärung ein humanes Strafrecht. In
       der NS-Zeit wurde Strafrecht als Waffe gegen die eigene Bevölkerung
       eingesetzt. Schließlich werde ich die 1960er und 1970er anschneiden, bei
       denen sich im Strafrecht zwar eine stark resozialisierende Tendenz
       durchgesetzt hat, dann aber die Mittel fehlten, um sie tatsächlich zu
       verwirklichen. Und zum Schluss werde ich einen kleinen Ausblick in eine
       dystopische Zukunft geben – und eine utopische Zukunft.
       
       14 Oct 2025
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wilfried Hippen
       
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