# taz.de -- das wird: „Manchmal kippt es in ein Rachebedürfnis“
> Die Grundprinzipien des Strafrechts werden heute in der
> gesellschaftlichen Debatte immer mehr vergessen, sagt Strafrechtlerin
> Susanne Beck
Interview Wilfried Hippen
t az: Susanne Beck, Sie stellen die Frage, ob es einen Gegensatz zwischen
Gerechtigkeit und Empathie gibt. Sollte sich das nicht eher ergänzen?
Susanne Beck: Genau das ist die Idee meines Vortrags. Die Perspektive liegt
auf dem Strafrecht und da sind Strafverfahren in der Tendenz auf eine
rationale Gerechtigkeit ausgerichtet. Das ist auch gut so, doch in der
aktuellen Debatte wird zum Teil eine andere Art von Gerechtigkeit
gefordert, die manchmal in ein Rachebedürfnis kippt. Und dem möchte ich
Modelle entgegensetzen, die stärker auf das Opfer schauen.
taz: Hat sich die Atmosphäre bei Diskussionen über dieses Thema verschärft?
Beck: Ich habe vor kurzem in einem Interview gesagt, der Täter dürfe nicht
entmenschlicht werden. Mit diesem Satz habe ich einen Shitstorm geerntet.
Daran merkt man, dass es die Forderung gibt, der Täter soll für das, was er
getan hat, „bezahlen“. Ich habe das Gefühl, dass Grundprinzipien des
Strafrechts in der gesellschaftlichen Debatte immer mehr vergessen werden.
taz: Welche Gegenmodelle gibt es denn?
Beck:Zum Beispiel das Konzept der wiederherstellenden Gerechtigkeit. In
Ansätzen haben wir das ja schon in der Form des Täter-Opfer Ausgleichs. Da
darf das Opfer mitbestimmen, was es braucht, um die Tat zu verarbeiten.
Darüber hinaus gibt es das Konzept der transformativen Gerechtigkeit, bei
dem die Gemeinschaft miteinbezogen wird.
taz: Klappt das schon irgendwo in der Realität?
Beck: Es gibt etwa das historische Beispiel der Wahrheits- und
Versöhnungskommission in Südafrika nach der Apartheid, wo es mehr um die
Wahrheitsfindung als um klassische „Schuld“ ging. Bei einem traditionellen
Strafverfahren wird den Tätern typischerweise geraten, nichts zu sagen. Das
ist auch ganz richtig so, aber Opfer oder deren Angehörige bekommen so
keine Antworten auf ihre Fragen und das ist für sie oft schwer zu ertragen.
taz: Wie sehen Sie die Chancen für solch eine Reform des Strafrechts?
Beck: Das Strafrecht abzumildern oder andere Systeme einzuführen, ist sehr
schwer, weil es großen Widerstand gibt und man sich damit in der Politik
eher unbeliebt macht. Ein härteres Strafrecht ist willkommener und leichter
durchzusetzen. Dabei ist nachgewiesen, dass etwa die Erhöhung von
Strafrahmen im Sinne einer Abschreckungswirkung kaum etwas bringt. Aber
solche Forderungen verkaufen sich gut. Wir nennen das in der
Strafrechtswissenschaft symbolisches Strafrecht.
taz: Sie geben in Ihrem Vortrag einen historischen Überblick über das
Strafrecht. Was möchten Sie vermitteln?
Beck: Es geht mir um die Bandbreite dessen, wie Strafrecht historisch
genutzt wurde und wie es sich gewandelt hat. Die kleine Zeitreise geht los
im Mittelalter, als Strafe ausschließlich Machtausübung der Herrschenden
war. Dann entwickelte sich mit der Aufklärung ein humanes Strafrecht. In
der NS-Zeit wurde Strafrecht als Waffe gegen die eigene Bevölkerung
eingesetzt. Schließlich werde ich die 1960er und 1970er anschneiden, bei
denen sich im Strafrecht zwar eine stark resozialisierende Tendenz
durchgesetzt hat, dann aber die Mittel fehlten, um sie tatsächlich zu
verwirklichen. Und zum Schluss werde ich einen kleinen Ausblick in eine
dystopische Zukunft geben – und eine utopische Zukunft.
14 Oct 2025
## AUTOREN
(DIR) Wilfried Hippen
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