# taz.de -- Prozess gegen „Querdenken“-Chef Ballweg: Verrannte Staatsanwaltschaft
       
       > Die Staatsanwaltschaft machte „Querdenker“ Michael Ballweg unnötigerweise
       > zu einem Opfer von Staats-Repression. Zum Glück ist er jetzt
       > freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: Michael Ballweg wurde freigesprochen, hier vor Gericht in Stuttgart am 31.Juli 2025 vor der Verkündung des Urteils
       
       Am Ende hat die Staatsanwaltschaft [1][den Oberquerdenker Michael Ballweg]
       zu dem gemacht, was die ganze Bewegung schon immer von sich behauptet hat:
       zu einem unschuldigen Opfer staatlicher Maßnahmen. Von den ursprünglichen
       Vorwürfen des tausendfachen Betrugs, der Geldwäsche und der
       Steuerhinterziehung bleiben am Ende eine Hundematte und ein Parfümflakon,
       die er falsch verbucht hatte. Der bis dahin unbescholtene Ballweg saß dafür
       neun Monate in Untersuchungshaft und wurde bei einer Vernehmung sogar mit
       Handschellen an einem Tisch fixiert.
       
       Aber es war kein politisches Verfahren, wie Ballweg und seine Anhänger
       stets behaupteten. Es ist geboten, dass die Staatsanwaltschaft hinguckt,
       wenn einer vor Tausenden politischen Demonstranten zu „Schenkungen“
       aufruft. Man kann verstehen, dass es der Staat nicht auf sich beruhen
       lässt, wenn einer wie Ballweg auf Youtube demonstrativ mit dem Gedanken
       spielt, keine Steuern mehr zu zahlen, weil er mit den Coronamaßnahmen nicht
       einverstanden ist.
       
       Aber wenn schon die Anklage vom Gericht nicht in vollem Umfang zugelassen
       wird und sich dann im Verfahren abzeichnet, dass die zuständige Kammer die
       Grundannahme der Anklage nicht teilt und das wiederholt zu verstehen gibt,
       [2][dann wäre es mit Sicherheit klüger gewesen, einer Verständigung mit dem
       Angeklagten zuzustimmen].
       
       Die Staatsanwaltschaft hat sich ganz offenbar verrannt; vielleicht gab es
       auch Weisungen aus dem Justizministerium von Baden-Württemberg, das hätte
       dann ein G’schmäckle. Die Staatsanwaltschaft scheint jetzt gut beraten,
       nicht noch das Abenteuer eines Revisionsantrags vor dem Bundesgerichtshof
       zu unternehmen und damit Ballweg, der während des Verfahrens mit seinen
       windelweichen Slogans und Friedenstaubens-Signets vollends zu einer
       schlechten Parodie des zivilen Widerstands wurde, nicht noch einmal eine
       Bühne für seine peinliche Travestie zu geben. Ein weiteres Verfahren würde
       ihn und seine Anhänger nur in dem Glauben bestärken „einmal Rebell, immer
       Rebell“ zu sein, wie es gestern auf seinem Shirt stand.
       
       31 Jul 2025
       
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