# taz.de -- Aus von Missbrauchsfonds: Missbrauchsbeauftragte fordert gesetzliche Regelung
       
       > Der Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt steht vor dem Aus. Die
       > Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus fordert ein haushaltskonformes
       > Nachfolgemodell.
       
 (IMG) Bild: Kerstin Claus bei einer Podiumsdiskussion auf dem 103. Deutschen Katholikentag
       
       Berlin epd | Nach dem absehbaren Aus des Fonds für Opfer sexualisierter
       Gewalt spricht sich die [1][Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin
       Claus] für eine gesetzliche Grundlage der Unterstützung aus. „Ein guter
       Ansatz wäre, den Fonds durch einen zusätzlichen Paragrafen im UBSKM-Gesetz
       abzusichern“, sagte Claus dem Evangelischen Pressedienst. Zudem appellierte
       die Beauftragte an die Abgeordneten des Bundestags, „bei den
       Haushaltsberatungen Geld für diese niedrigschwelligen Hilfen für
       Missbrauchsopfer zu beschließen“. Sie stünden in der Pflicht, gerade weil
       der Staat diese Taten nicht habe verhindern können, sagte Claus.
       
       Der 2013 gegründete Fonds sollte ursprünglich insbesondere Opfern sexueller
       Gewalt im familiären Kontext niedrigschwellig und unbürokratisch Hilfen
       gewähren. Inzwischen beteiligen sich auch Institutionen daran. Im [2][März
       wurde bekannt, dass der Fonds auslaufen soll]. Hintergrund ist Kritik des
       Bundesrechnungshofs an dem Fonds, aus dem Hilfen oftmals ohne klare
       zeitliche Vorgaben ausgezahlt werden. Anträge sollten nach der damaligen
       Aussage der Ampel-Regierung nur noch bis Ende August möglich sein.
       
       In dieser Woche verschärfte sich die Lage nochmals: Auf der
       [3][Internetseite des Fonds] wurde am Dienstag mitgeteilt, dass wegen eines
       erhöhten Antragsaufkommens nur noch bis zum 19. März dieses Jahres
       eingegangene Erstanträge bewilligt werden können. Die verfügbaren
       Haushaltsmittel seien „vorzeitig erschöpft“. Im am Dienstag beschlossenen
       Haushaltsentwurf der Bundesregierung für dieses Jahr fehlen neue Mittel für
       den Fonds.
       
       ## „Missbrauch hört nicht auf“
       
       Claus kritisierte, dass trotz der unsicheren Lage des Fonds bei der
       Übergabe an die neue Bundesregierung kein Modell für eine künftige,
       haushaltskonforme Lösung vorgelegen habe. Es gehe um zwei Dinge, sagte
       Claus: Die finanziellen Mittel bereitzustellen und die Struktur der
       künftigen Hilfen rechtssicher neu aufzustellen.
       
       Dennoch glaubt die Missbrauchsbeauftragte an eine Lösung in absehbarer
       Zeit. „Ich nehme [4][Bundesfamilienministerin Karin Prien] (CDU) als eine
       Politikerin wahr, die verstanden hat, wie essenziell der Fonds für
       Betroffene ist“, sagte sie. Auch Berichte Betroffener zeigten immer wieder,
       wie sehr diese individuellen Leistungen das Leben Betroffener verbesserten.
       „Missbrauch hört nicht auf, deswegen müssen auch die Hilfen bleiben“, sagte
       sie.
       
       Das noch kurz vor der Bundestagswahl in diesem Jahr beschlossene Gesetz zur
       Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
       stellt die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
       Kindesmissbrauchs (UBSKM) auf eine gesetzliche Grundlage. Es tritt am 1.
       Juli in Kraft.
       
       27 Jun 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Missbrauchsbeauftragte-ueber-Praevention/!6022288
 (DIR) [2] /Sexualisierter-Missbrauch/!6075860
 (DIR) [3] https://www.fonds-missbrauch.de/aktuelles/aktuell/aenderungen-beim-ehs
 (DIR) [4] /Gleichstellung-unter-der-CDU/!6095567
       
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