# taz.de -- Rechtsextremer Personenschützer: Bodyguard von Knobloch bleibt trotz Hitlergrüßen Polizist
       
       > Als Polizist schützte er Charlotte Knobloch, in Chats befürwortete
       > Michael R. „KZs für Ausländer“. Nach einem Urteil bleibt er dennoch im
       > Dienst.
       
 (IMG) Bild: Charlotte Knobloch wurde jahrelang von einem Nazi beschützt. Halb so schlimm, findet das Verwaltungsgericht, das war der ja nur privat
       
       Freiburg taz | Ein polizeilicher Personenschützer, der sich in Chats über
       Jahre hinweg immer wieder rassistisch und antisemitisch äußerte, kann im
       Dienst bleiben und wird nur um einen Dienstgrad herabgestuft. Das entschied
       der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München in einem jetzt bekannt gewordenen
       rechtskräftigen Urteil aus dem Februar dieses Jahres.
       
       Besonders brisant ist der Fall, weil der Personenschützer Michael R.
       zeitweise auch beim israelischen Generalkonsul und bei Charlotte Knobloch,
       der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, eingesetzt war.
       „Ich scheiß’ ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen“, schrieb R. in
       einem Chat. Nachrichten wurden mit „HH“ oder „SH“ unterzeichnet, was bei
       Nazis für „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ steht. Über eine Bahnfahrt schrieb
       er: „Nur K******* im Zug.“
       
       Das Münchener Polizeipräsidium wollte den heute 45-Jährigen deshalb aus dem
       Dienst entfernen. Doch das Münchener Verwaltungsgericht stufte ihn 2023 nur
       um zwei Dienstgrade zurück. In der Berufungsinstanz urteilte der VGH
       München noch milder und stufte Michael R. nur um einen Dienstgrad herunter,
       vom Kriminalhauptmeister zum Kriminalobermeister. Das Urteil liegt der taz
       vor.
       
       Der VGH sah in den Chatnachrichten kein außerdienstliches Fehlverhalten,
       weil es sich überwiegend um einen 1:1-Chat mit seinem zeitweise einzigen
       Freund Philipp D. handelte. Äußerungen im engsten Familien- und
       Freundeskreis dürften aber nicht disziplinarisch geahndet werden, so die
       Richter:innen. Hier müsse sich jeder frei aussprechen können.
       
       ## Private Hitlergrüße keine Abkehr von Demokratie
       
       Rechtlich relevant wären die Chatnachrichten nur gewesen, wenn sich daraus
       eine „innere Abkehr“ Michael D.s von der freiheitlich-demokratischen
       Grundordnung ergeben hätte. Davon waren die VGH-Richter:innen aber nicht
       überzeugt, obwohl sie die Kommunikation als „absolut verwerflich“
       einstuften.
       
       „Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer
       verfassungsfeindlichen Gesinnung“, erklärten die Richter:innen, etwa wenn
       in einem Chat „ein auf kurzfristige Lacher angelegter
       Überbietungswettbewerb an geschmacklosen und menschenfeindlichen
       Bemerkungen“ stattfand. So sei es wohl auch bei Michael R. gewesen. Mit der
       Äußerung zu Charlotte Knobloch habe Michael R. seinen Ärger darüber
       ausgedrückt, dass er ihren durchfallkranken Hund ausführen musste.
       
       Für R. sprach jedoch, so der Gerichtshof, dass er sich im Dienst nie
       rassistisch, antisemitisch oder extremistisch geäußert habe. Es habe auch
       nie Beschwerden über ihn gegeben. Einmal habe er sogar unter Lebensgefahr
       einen angeschossenen syrischen Flüchtling gerettet. Auf seinen Geräten
       seien auch keine Nazi-Inhalte gefunden worden. Vor Gericht habe er Reue
       gezeigt. Den Kontakt zu extremistischen Freunden habe er abgebrochen.
       
       ## R. soll nun im Innendienst eingesetzt werden
       
       Nur eine Äußerung im Jahr 2021 sahen die Richter:innen als
       Dienstpflichtverletzung an. Als in einem nicht vertraulichen Chat der
       Vorschlag aufkam, KZs für Ausländer einzurichten, die sich nicht an
       Coronaregeln halten, habe er geantwortet: „vernünftig wäre es, wirklich“.
       
       Hauptvorwurf gegen R. war aber die Mitteilung von vertraulichen
       dienstlichen Informationen an andere Polizisten, eine Staatsanwältin und
       eine Tante. Vor allem darauf stützte sich die Disziplinarmaßnahme gegen R.
       Michael R. war in den letzten viereinhalb Jahren suspendiert. Er soll nun
       im Innendienst wieder eingesetzt werden.
       
       Charlotte Knobloch sagte der taz am Mittwoch: „Das Urteil macht mich
       ratlos.“ Und weiter: „Menschen, die auf den Schutz von Sicherheitskräften
       angewiesen sind, müssen diesen vertrauen können. Aber wie ist das möglich,
       wenn eine solche Gesinnung als privates Entertainment abgetan wird?“
       
       3 Jul 2025
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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