# taz.de -- Spaniens Regierung gegen Reiseplattform: Airbnb muss 65.000 Anzeigen für Wohnungen löschen
       
       > Wohnraum in Spanien ist knapp, die Mieten steigen. Das Land geht nun
       > gegen Kurzzeitvermietungen vor. Auch deutsche Urlauber könnten betroffen
       > sein.
       
 (IMG) Bild: Typisch Airbnb: Hier werden die Schlüssel bei einer Kurzzeitvermietung abgelegt
       
       Madrid dpa | Spanien hat die Löschung von mehr als 65.000 Airbnb-Anzeigen
       für die Vermietung von [1][Ferienwohnungen] angeordnet. In den vergangenen
       Monaten seien insgesamt drei Anweisungen an die Airbnb-Europazentrale in
       Irland ergangen, diese als illegal bezeichneten Anzeigen zu entfernen,
       teilte das Ministerium für Verbraucherschutz in Madrid auf Anfrage mit. Die
       Maßnahme könnte es auch für Urlauber aus Deutschland schwieriger machen,
       eine günstige [2][Ferienunterkunft] zu buchen.
       
       Die spanischen Behörden versuchen seit Längerem, die Vermietung von
       [3][Ferienwohnungen] einzudämmen, da der Wohnungsmarkt extrem angespannt
       ist. Vor allem in Ballungsgebieten und in touristischen Hochburgen
       übersteigt die Nachfrage an Wohnraum bei Weitem das Angebot, sodass die
       Mieten stark steigen.
       
       Immer wieder kommt es zu [4][Demonstrationen] für bezahlbare Mieten, wie
       zuletzt landesweit Anfang April. Insgesamt wird die Zahl der
       Airbnb-Wohnungen in Spanien auf mehr als 400.000 geschätzt.
       
       Die zu löschenden Airbnb-Anzeigen würden gegen gesetzliche Auflagen
       verstoßen, betonte das Ministerium. Betroffen seien nur ganze Wohnungen und
       nicht Angebote einzelner Zimmer in der Wohnung des Vermieters.
       
       ## Keine Lizenz, keine Registrierung
       
       So würden etliche Anzeigen keine Lizenznummer oder Registrierung bei den
       Behörden aufweisen. In fast allen spanischen Regionen muss eine
       Ferienwohnung vor der Vermietung aber bei einer staatlichen Stelle
       registriert werden.
       
       In anderen Fällen fehle die Angabe, ob es sich bei dem Vermieter um eine
       Privatperson oder einen gewerblichen Anbieter handele. Davon hänge unter
       anderem ab, ob der Mieter Verbraucherschutz in Anspruch nehmen könne. Hinzu
       kämen Anzeigen mit Lizenznummern, die nicht mit den von den zuständigen
       Behörden vergebenen Nummern übereinstimmten.
       
       Airbnb hatte gegen eine der Löschanweisungen, die 5.800 Anzeigen betraf,
       vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Dies lehnte das Oberverwaltungsgericht
       in Madrid jedoch ab. Nun betonte das Verbraucherschutzministerium, es
       rechne damit, dass Airbnb die Anweisungen befolge. Airbnb antwortete
       zunächst nicht auf eine Anfrage.
       
       20 May 2025
       
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