# taz.de -- Auftakt zu Neonazi-Prozess in Berlin: Mutmaßliche Schläger auf der Anklagebank
       
       > Nach der Prügelattacke auf SPD-Mitglieder im Dezember in
       > Berlin-Lichterfelde stehen vier Jugendliche aus der ostdeutschen
       > Neonazi-Szene vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Gesinnung „auch mit Gewalt“ zum Ausdruck bringen: Neonazis am 14. Dezember 2024 in Berlin-Friedrichshain
       
       Berlin taz | Vor dem Amtsgericht Tiergarten begann am Mittwoch der Prozess
       gegen vier aus der ostdeutschen Neonazi-Szene stammende Jugendliche. Sie
       sollen Mitte Dezember vergangenen Jahres an einem [1][Angriff auf
       SPD-Mitglieder nahe dem S-Bahnhof Lichterfelde Ost im Bezirk
       Steglitz-Zehlendorf] beteiligt gewesen seien. Zugerechnet werden sie der
       gewaltbereiten Gruppierung „Deutsche Jugend Zuerst“ (DJZ) aus Halle Saale.
       
       Angeklagt sind die Männer im Alter zwischen 17 und 20 Jahren unter anderem
       wegen schwerer Körperverletzung und tätlichem Angriff gegen
       Vollstreckungsbeamte. Die „offen zur Schau gestellten rechtsextremen
       Weltanschauungen“ habe die Tatverdächtigen verbunden, heißt es in Anklage.
       
       Die Angegriffenen – die SPD-Fraktionschefin in der
       Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf, Carolyn Macmillan, und
       ihr Mann – hatten zuvor Wahlkampf für die Sozialdemokrat:innen im
       Ortsteil Lichterfelde gemacht. Vor Gericht gaben sie an, die Attacke habe
       sich ereignet, als der Wahlkampfstand bereits abgebaut und sie gerade in
       einen Bus einsteigen wollten.
       
       Zunächst seien ihnen ihre roten SPD-Wollmützen vom Kopf gezogen worden, die
       sie an dem Tag trugen. Dabei sollen die Angreifer sie wiederholt als
       „Zecken“ beleidigt haben. Ein Zeuge will auch „Heil Hitler“-Rufe gehört
       haben. Die vier Tatverdächtigen hätten Macmillians Mann geschubst und
       geschlagen. Als dieser zu Boden ging, sollen sie gemeinsam auf ihn
       eingetreten haben. Ein Angreifer soll dabei Springerstiefel getragen haben,
       bei denen die Sohlen durch Nägel verstärkt sind.
       
       ## Angriff auch auf Polizisten
       
       Carolyn Macmillian kam mit leichten Verletzungen davon. Ihr Mann erlitt
       Blessuren im Gesicht, Prellungen und Schürfwunden. Auch zwei eingreifende
       Polizisten seien attackiert und verletzt worden. Einer sei rassistisch
       beleidigt und mit einer Glasscherbe im Gesicht verletzt worden. Ein
       weiterer erlitt einen Bruch der Mittelhand. Die Verletzten wurden später in
       einem Krankenhaus ambulant behandelt.
       
       Die vier Beschuldigten waren an jenem 14. Dezember aus Halle in
       Sachsen-Anhalt angereist und [2][auf dem Weg zu einer rechtsextremen
       Demonstration in Friedrichshain und Lichtenberg], die unter dem Slogan „Für
       Recht und Ordnung: Gegen jeden Linksextremismus“ lief und an dem sich rund
       60 überwiegend junge Neonazis beteiligten.
       
       Augenzeug:innen berichteten, dass die Männer damals in einer Gruppe
       von acht bis zwölf Personen unterwegs waren. Nach dem Angriff kamen drei
       der vier nun vor Gericht stehenden Neonazis in Untersuchungshaft, der
       17-Jährige wurde aufgrund seines Alters verschont.
       
       ## Drei Angeklagte schweigen, einer gibt Reue vor
       
       Zum Prozessauftakt am Mittwoch schwiegen drei der vier mutmaßlichen
       Angreifer zu den Anklagepunkten. Nur einer von ihnen gab gegenüber dem
       Gericht an, dass die Vorwürfe „im Wesentlichen“ zuträfen. Sein Ziel sei es
       gewesen, seine Gesinnung „auch mit Gewalt“ zum Ausdruck zu bringen, lässt
       er durch seinen Verteidiger wissen. Der 19-Jährige gibt sich geläutert.
       
       In der Untersuchungshaft habe er über sein Verhalten nachgedacht und
       beschlossen, „politisch andere Wege einzuschlagen“. Insbesondere vom Mittel
       der Gewalt wolle er „abschwören“. Zwar entschuldigte er sich auch bei dem
       verletzten Ehemann von Macmillan. Von Reue war bei ihm dennoch wenig zu
       spüren. Als die Anklage verlesen wird, kann er sich das Grinsen kaum
       verkneifen.
       
       Ein Urteil könnte bereits Ende Mai gesprochen werden. Drei der Angeklagten
       gelten strafrechtlich als Heranwachsende. Für sie kommt ein Strafmaß nach
       Jugendstrafrecht in Betracht, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Wird
       Jugendstrafrecht angewendet, fallen die Strafen in der Regel milder aus.
       Für den 17-jährigen Tatverdächtigen gilt noch das Jugendrecht.
       
       7 May 2025
       
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