# taz.de -- Nach Falschbehauptungen: Sarah Palin scheitert mit Klage gegen „New York Times“
       
       > Die republikanische Vizepräsidentschaftskandidatin soll in einem
       > fehlerhaften Artikel verunglimpft worden sein. Die Jury brauchte keine
       > zwei Stunden für das Urteil.
       
 (IMG) Bild: Sarah Palin verlässt das Gericht in Manhattan
       
       New York AP | Alaskas frühere Gouverneurin Sarah Palin ist mit ihrer
       Verleumdungsklage gegen die [1][New York Times] gescheitert. Die
       Geschworenen in einem Zivilprozess in New York kamen nach weniger als zwei
       Stunden Beratung am Dienstag zu dem Urteil, dass das Blatt die
       republikanische Vizepräsidentschaftskandidatin von 2008 in einem
       fehlerhaften Leitartikel nicht verunglimpft hat. Palin hatte Schadenersatz
       verlangt.
       
       Die New York Times hatte nach Schüssen auf den republikanischen
       Kongressabgeordneten Steve Scalise 2017 in einem Leitartikel geschrieben,
       ein politisches Aktionskomitee Palins habe vor einem Schusswaffenangriff
       auf die demokratische Abgeordnete Gabby Giffords 2011 in Arizona eine
       Landkarte mit Giffords und weiteren Demokraten im Fadenkreuz in Umlauf
       gebracht. Stunden später korrigierte sich die Zeitung und erklärte, der
       Leitartikel habe „fälschlicherweise behauptet, dass eine Verbindung
       zwischen der politischen Rhetorik und den Schüssen von 2011 bestehe“. Die
       Karte sei „falsch beschrieben“ worden.
       
       Palin warf der [2][Zeitung] vor, diese habe ihrem Ruf und ihrer Karriere
       bewusst geschadet und ihr seelische Qualen zugefügt. Der damals
       verantwortliche Redakteur James Bennet versicherte indessen, er habe den
       Fehler nicht absichtlich begangen und ihn so schnell wie möglich
       korrigiert, nachdem ihn Leser darauf aufmerksam gemacht hätten. Außerdem
       bat er Palin unter Tränen um Verzeihung.
       
       Times-Anwältin Felicia Ellsworth sprach von einem „ehrlichen Fehler“. Dies
       könnten mehre Redakteure belegen. Palins Behauptungen dagegen würden durch
       „nichts als ihre eigene Aussage gestützt“.
       
       ## Wiederholte Klage
       
       Palin hatte wegen des Kommentars schon einmal vergeblich geklagt. Ein
       Berufungsgericht entschied jedoch, dass sich der Richter damals
       unangemessen in die Arbeit der Jury eingemischt und es weitere
       Verfahrensmängel gegeben habe. Deshalb wurde der Prozess wiederholt.
       
       23 Apr 2025
       
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