# taz.de -- Rechtsextremer in Rüstungskonzern: Gefestigter Identitärer
       
       > taz-Recherchen zeigen: Ein rechtsextremer Ex-Soldat arbeitet als Manager
       > in einem bayerischen Rüstungskonzern. Unternehmen und Ministerium
       > schweigen.
       
 (IMG) Bild: Sensibler Bereich? Der Marschflugkörper Taurus KEPD 350, ausgestellt auf der ILA Berlin 2024
       
       Hamburg taz | In der Bundeswehr war der Kader der Identitären Bewegung (IB)
       unerwünscht. Der Oberleutnant und Panzergrenadier Felix S. musste die
       Truppe verlassen. Sein Wunsch, Berufssoldat zu werden, war nach zwölf
       Jahren als Zeitsoldat geplatzt. Der beruflichen Karriere in der freien
       Wirtschaft stand sein Ausscheiden wegen seines rechtsextremen Engagements
       aber nicht entgegen: Felix S. ist heute Key Account Manager Business
       Development bei der TDW Gesellschaft für verteidigungstechnische
       Wirksysteme mbH.
       
       Die Gesellschaft mit Sitz im bayrischen Schrobenhausen ist nicht nur eine
       Rüstungsfirma. Auf der Webseite stellt sich die TDW „als Europas Nummer
       Eins auf dem Gebiet der Wirksysteme für Lenkflugkörper, sprengstoffhaltige
       Wirkmittel sowie Sicherungs- und Zündvorrichtungen“ vor. Bei einem
       Unternehmen, das in einem sehr sensiblen Sicherheitsbereich tätig ist,
       dürften besondere Sicherheitsvorkehrungen bestehen.
       
       Auf Nachfrage der taz, ob der politische Hintergrund ihres Managers nicht
       irritiere, antwortet der Pressesprecher zurückhaltend und bittet, „zu
       respektieren, dass wir aus Datenschutzgründen weder Auskunft darüber
       erteilen, wer bei uns beschäftigt ist, noch über etwaige Details einer
       Beschäftigung“.
       
       Nicht minder ausweichend antwortet der Sprecher auf die weitere Nachfrage,
       ob in diesem hochsensiblen Sicherheitsbereich nicht eine besondere
       Überprüfung der Mitarbeitenden stattfände: „Bitte haben Sie Verständnis
       dafür, dass wir diesbezüglich keine Auskunft über interne Prozesse
       erteilen“.
       
       ## Auch das Ministerium will sich zu „Einzelpersonalien“ nicht äußern
       
       In einen Werbevideo der TDW und einem Messeauftritt vom vergangenen Jahr
       fiel der Autonomen Antifa Freiburg der Manager mit IB-Einstellungen auf.
       Die TDW gehört zur Unternehmengsgruppe MBDA Deutschland.
       
       Erst im Dezember vergangenen Jahres unterzeichnete die Bundeswehr einen
       Vertrag mit dem Rüstungskonzern für die Modernisierung des Taurus-Systems.
       Einen Monat zuvor, im November, nahmen Bundesverteidigungsminister Boris
       Pistorius (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an
       einem Festakt für den Ausbau der Produktion teil.
       
       Das Verteidigungsministerium argumentiert auf eine Anfrage der taz ähnlich
       wie das Unternehmen: „Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte jedoch um
       Verständnis, dass wir uns aus Gründen des Datenschutzes und zur Wahrung des
       Persönlichkeitsrechts zu Einzelpersonalien grundsätzlich nicht äußern“,
       schreibt eine Sprecherin des Ministeriums. So bleibt unbeantwortet, ob eine
       Person mit solch einer Vergangenheit in einer rechtsextremen Vereinigung,
       wie das Bundesamt für Verfassungsschutz die Identitäre Bewegung
       klassifizierte, in einem verteidigungsrelevanten Konzern tätig sein sollte.
       
       Erst 2024 [1][attestierte das Bundesverwaltungsgericht] Felix S., dass
       seinen Aktivitäten bei der IB Deutschland ein „Verstoß gegen die Pflicht
       zur Verfassungstreue“ gewesen seien. Zu der Zeit war der ehemalige
       Kompanieeinsatzoffizier schon bei der TDW angestellt. In einzelnen
       Werbevideos der Gesellschaft und bei Messeauftritten wirkte er mit und
       stellte Waffensysteme vor.
       
       ## Eng mit der Identitären Bewegung verbandelt
       
       Schon weit vor dem Urteil war Felix S. in dem rechtsextremen Netzwerk um
       Götz Kubitschek verankert. So löste er 2011 mit Gleichgesinnten an der
       Universität der Bundeswehr München eine Debatte über die Wehrfähigkeit von
       Soldatinnen aus. In der der Studierendenzeitung Campus führte Felix S. aus:
       „Unbestritten ist, dass sich die körperlichen Anlagen männlicher und
       weiblicher Soldaten grundlegend unterscheiden, damit auch die reale
       Leistungsfähigkeit. (…) In der militärischen Ausbildung sind entweder
       doppelte Maßstäbe oder eine Absenkung des allgemeinen Leistungsniveaus die
       Folge.“
       
       Beides wirke sich „negativ auf den Kampfwert“ aus, führte Felix S. aus.
       „Niemand käme auf die Idee, Frauen im Kampfsport gegen Männer antreten zu
       lassen – aber im Krieg?“ ([2][taz berichtete]). In der Campus-Ausgabe 01/11
       fand sich auch eine Anzeige eines selbsternannten Instituts, das Kubitschek
       verantwortet. Später publizierte Felix S. auch in der von Kubitschek
       herausgegebenen Zeitschrift Sezession bzw. Sezession im Netz.
       
       Im Urteil führt das [3][Bundesverwaltungsgericht verschiedene
       IB-Aktivitäten] in der Folgezeit an. So engagierte sich der Zeitsoldat beim
       Aufbau der IB und betreute den E-Mail-Verteiler einer IB-Ortsgruppe. Auch
       nahm er an IB-Aufmärschen unter dem Motto: „Stoppt den großen Austausch“
       teil und wirkte bei einem IB-Werbefilm mit.
       
       Das Gericht musste verhandeln, da Felix S. Berufung gegen ein früheres
       Urteil eingelegt hatte. Bereits seit August 2018 bis zu seinem Ausscheiden
       im Juni 2019 war er wegen eines Dienstvergehens des Dienstes enthoben
       gewesen. Vor Gericht wollte er von der Bundeswehr Übergangsbezüge in Höhe
       von über 25.000 Euro erstreiten.
       
       Im April 2023 entschied das Truppendienstgericht Süd in München jedoch,
       dass die Bundeswehr ihm zu Recht das Geld verweigerte. Vor Gericht habe
       Felix S. versucht, einzelne Vorhaltungen zu relativieren, sagt der
       Rechtsextremismus-Experte Robert Andreasch, der den Prozess vor dem
       Truppendienstgericht besucht hatte.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht entschied letztinstanzlich, dass die
       Bundeswehr dem früheren Soldaten keine Übergangsleistungen auszahlen muss.
       In der Begründung setzt sich das Gericht mit der Ideologie der IB
       auseinander. Im Urteil heißt es, dass die von der IB propagierte
       „Rückführung“ auch „Ausländer mit unbefristeten Aufenthaltsstatus und nicht
       ethnisch-kulturelle deutsche Staatsangehörige“ einschließe. Das Konzept des
       „Ethnopluralismus“ würde zudem den „ethnisch-kulturell Deutschen“ eine
       Vorrangstellung zuschreiben. Positionen, die mit dem Grundgesetz nicht
       vereinbar sind.
       
       Das Gericht attestierte Felix S.: „Der frühere Soldat hat sich im Verlauf
       der Verhandlung nicht von der Identitären Bewegung eindeutig und glaubhaft
       distanziert.“ Weder „Reue noch Unrechtseinsicht“ seien erkennbar gewesen.
       
       Heute arbeitet – dem Urteil nach – also ein zumindest noch bis vor kurzem
       überzeugter Rechtsextremer bei einem Rüstungskonzern. Hat er sich geändert?
       Der Bitte der taz um eine Stellungnahme kam Felix S. nicht nach.
       
       24 Mar 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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