# taz.de -- Kritik am Antidiskriminierungsgesetz: Beauftragte sieht mehr Reformbedarf
       
       > Die EU hatte in Deutschland besseren Schutz vor Diskriminierung des
       > Geschlechts angemahnt. Nun regiert die Regierung – nicht genug, sagt
       > Ferda Ataman.
       
 (IMG) Bild: Fordert mehr Mut für eine Reform: Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman
       
       Berlin dpa | Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung,
       Ferda Ataman, [1][kritisiert eine geplante Erweiterung des Allgemeinen
       Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend.] Die Bundesregierung
       schaffe es nicht, ein klares Zeichen für den Schutz vor Diskriminierung zu
       setzen, sagte Ataman der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
       
       Stattdessen wolle das Kabinett an diesem Mittwoch eine winzige Änderung am
       Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschließen, um ein
       Vertragsverletzungsverfahren der EU zu umgehen, so Ataman. „Das ist mutlos.
       Die geplante Anpassung macht das Antidiskriminierungsrecht unnötig
       kompliziert und dürfte nur wenigen Menschen helfen.“
       
       ## Besserer Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts
       
       Konkret geht es um das im AGG festgeschriebene Diskriminierungsverbot. Dort
       soll nun ausdrücklich festgehalten werden, dass eine Benachteiligung wegen
       des Geschlechts unzulässig ist bei Gütern und Dienstleistungen, die der
       Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, inklusive Wohnraum.
       
       Bislang bezieht sich dieses Verbot „aus Gründen der Rasse oder wegen der
       ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer
       Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ nur auf
       privatrechtliche Versicherungen und sogenannte Massengeschäfte.
       
       Massengeschäfte sind nach dem AGG Geschäfte, die in der Regel ohne Ansehen
       der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen
       geschlossen werden. Das können zum Beispiel Telefontarife sein oder
       Einkäufe im Supermarkt. Da Mietverträge bei Vermietern mit nicht mehr als
       50 Wohnungen normalerweise nicht als Massengeschäfte gelten, greift hier
       bisher kein besonderer Schutz.
       
       ## Brüssel verlangte Änderungen
       
       Die Beschränkung des Diskriminierungsverbots auf Massengeschäfte hat die
       Brüsseler EU-Kommission bemängelt und 2015 ein Verfahren wegen Verletzung
       der EU-Verträge gegen Deutschland eingeleitet – allerdings nur bei
       Diskriminierung wegen des Geschlechts. Und nur in diesem Bereich will die
       Bundesregierung das AGG nun anpassen, womit sie auch Transpersonen besser
       schützen will.
       
       Ataman erklärte, es sei sinnvoll, die Rechte von Frauen zu stärken, die
       beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern benachteiligt würden. „Es ist
       aber fragwürdig, warum die Verbesserung nur für Diskriminierungen aufgrund
       des Geschlechts gelten soll. So müsste ein Vermieter, der sich sexistisch
       verhält, Konsequenzen fürchten – nicht aber derjenige, der sagt „Keine
       Vermietung an Juden“ oder „Muslime“.“ Die Reform dürfe in dieser Form nicht
       vom Bundestag verabschiedet werden.
       
       Ataman forderte die von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag
       vereinbarte Reform des AGG ein. „Das deutsche Antidiskriminierungsrecht ist
       im internationalen Vergleich sehr schwach. Konkret braucht es längere
       Meldefristen im AGG, bessere Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung zu
       wehren und ein Verbot von Diskriminierung durch Ämter, Behörden und die
       Polizei. Nichts davon ist aktuell vorgesehen.“
       
       9 Oct 2024
       
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