# taz.de -- Europäisches Urteil zu Transferregeln: Es ist noch kein Bosman-zwo
       
       > Der Europäische Gerichtshof beanstandet Sanktionen für vertragsbrüchige
       > Fußball-Profis als unverhältnismäßig. Doch kippen wird das System wohl
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: Lassana Diarra im Jahr 2018 im Dress von Paris Saint-Germain
       
       Manche sprechen schon von einem [1][Bosman]-2-Urteil, doch das ist noch
       verfrüht. Die neue Entscheidung des [2][Europäischen Gerichtshofs] (EuGH)
       ist zwar geeignet, den internationalen Transfermarkt im Profifußball
       durcheinanderzurütteln, das Ausmaß wird sich aber erst in den kommenden
       Monaten oder gar Jahren zeigen.
       
       Das Bosman-Urteil: 1995 entschied der EuGH im [3][Fall] des belgischen
       Fußballers Jean-Marc Bosman, dass bei einem Vereinswechsel nach
       Vertragsende keine Ablöse verlangt werden darf. Seitdem schließen die
       Vereine gerne besonders lang laufende Verträge ab, sodass ein Wechsel meist
       während der Vertragslaufzeit stattfindet und Ablösesummen verlangt werden
       können. Im neuen EuGH-Fall ging es um die Frage, ob die Fifa-Transferregeln
       einen Wechsel während der Vertragslaufzeit unnötig erschweren.
       
       Der Fall: Der französische Nationalspieler [4][Lassane Diarra] schloss 2013
       einen 4-Jahres-Vertrag mit Lok Moskau. Nach einem Streit mit dem Trainer
       kürzte der Verein sein Gehalt, Diarra erschien nicht mehr zum Training. Lok
       Moskau warf ihm vor, dass er vertragsbrüchig geworden sei. Diarra suchte
       und bekam ein Angebot vom belgischen Erstligisten Sporting Charleroi, der
       dann aber wegen drohender Fifa-Sanktionen auf die Verpflichtung
       verzichtete. Erst ein Jahr später fand Diarra mit Olympique Marseille einen
       neuen Verein.
       
       Die Fifa-Regeln: Erstens muss ein Spieler, der ohne triftigen Grund seinen
       Vertrag bricht, dem alten Verein eine Entschädigung bezahlen. Für diese
       Entschädigung haftet auch der neue Verein. Zweitens kann der nationale
       Fußballverband des alten Vereins bei einem vertragsbrüchigen Spieler die
       internationale Freigabe verweigern. Und drittens kann der neue Verein ein
       Jahr lang keine neuen Spieler verpflichten, wenn er nicht die Vermutung
       widerlegen kann, er habe Spieler zum Vertragsbruch angestiftet.
       
       Das Urteil: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass diese Fifa-Regeln
       für vertragsbrüchige Spieler in ihrer Gesamtheit gegen EU-Recht verstoßen.
       Sie verletzen das Recht auf internationale Freizügigkeit (Artikel 45
       EU-Arbeitsvertrag) und das EU-Kartellrecht (Artikel 101 EU-Arbeitsvertrag.
       Der EuGH erkannte zwar an, dass bei Profisportwettbewerben ein „gewisser
       Grad an Beständigkeit“ der Mannschaften sichergestellt werden muss, doch
       die Fifa-Transferregeln seien darüber hinausgegangen und daher
       unverhältnismäßig. Sie belasteten die wechselwilligen Spieler und die
       aufnahmebereiten Vereine mit zu großen Risiken.
       
       Wie weiter: Das Berufungsgericht im belgischen Mons, das dem EuGH den Fall
       zur Klärung der EU-rechtlichen Fragen vorgelegt hatte, muss nun
       entscheiden, ob Diarra von der Fifa Schadenersatz bekommt, weil der Wechsel
       zu Sporting Charleroi wegen der rechtswidrigen Fifa-Transferregeln nicht
       zustande kam. Und wenn die Fifa nicht ständig verklagt werden will, muss
       sie ihre Regeln entschärfen. Der EuGH machte aber keine konkreten Vorgaben,
       wie die neuen Regeln aussehen sollen.
       
       Die Ablösesummen: Wenn ein Spieler während der Vertragslaufzeit ohne große
       sportliche und finanzielle Sanktionen zu einem Verein wechseln kann, der
       ihm ein besseres Gehalt zahlt, dann hat der neue Verein keine Veranlassung,
       dem alten Verein eine Ablösesumme zu bezahlen, die höher ist als die
       fällige Entschädigung. Das wäre vor allem für kleine Vereine schlecht, die
       beim Verlust ihrer besten Spieler bisher wenigstens mit der Ablösesumme
       viel Geld einnehmen konnten. Um das zu vermeiden, wird die Fifa wohl
       versuchen, in ihren Regeln die Sanktionen für vertragsbrüchige Spieler
       möglichst wenig einzuschränken, etwa indem sie nur die Berechnung der
       Entschädigung transparenter macht. Nur wenn der EuGH die
       Fifa-Transferregeln dann immer noch beanstandet, dürfte es größere
       Änderungen im Fußball-Transfermarkt geben.
       
       7 Oct 2024
       
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