# taz.de -- Hamburger Linke verklagt Ex-Abgeordnete: Jetzt geht es um die Kohle
       
       > Die Linke geht in der Hansestadt gerichtlich gegen zwei ihrer ehemaligen
       > Abgeordneten vor. Sie will Mandatsträgerbeiträge einklagen.
       
 (IMG) Bild: Er hält seine Reden inzwischen als fraktionsloser Abgeordneter: Mehmet Yıldız 2023 in der Hamburgischen Bürgerschaft
       
       Hamburg taz | Auch nach ihrem Parteiaustritt im Januar hört der [1][Streit]
       zwischen den Abgeordneten [2][Mehmet Yıldız und Martin Dolzer] und der
       Hamburger Linken nicht auf. Nach Auffassung der Partei schuldet Yıldız ihr
       7.532 Euro an Mandatsträgerbeiträgen. Deshalb läuft aktuell ein
       Mahnverfahren vor dem Landgericht Hamburg. Ein ähnliches Verfahren läuft
       auch gegen Martin Dolzer. Da der Streitwert geringer ausfällt, liegt es nur
       beim Amtsgericht.
       
       In der Bundessatzung der Linken und in einem Beschluss des Hamburger
       Landesverbands ist festgelegt, dass Abgeordnete einen Teil ihrer Diäten an
       die Partei abgeben müssen. Dies ist bei Parlamentsfraktionen üblich.
       
       Yıldız war im Februar 2022 zwar [3][aus der Linksfraktion ausgetreten],
       jedoch weiterhin Mitglied der Partei geblieben. In einer Mail an den
       Landesschatzmeister Julian Georg hatte Yıldız im März 2022 noch
       geschrieben, dass er seine Beiträge weiterhin zahlen würde. Ab April 2022
       stellte er die Zahlung jedoch ein.
       
       Georg teilte mit, dass er nicht nur qua Amt, sondern auch persönlich
       enttäuscht von Yıldız sei. Neben dem Verstoß gegen Parteiregeln sei es
       unredlich gegenüber den engagierten Mitgliedern der Partei, mit deren Hilfe
       Yıldız gewählt worden sei, dass er die Zahlung nun verweigere.
       
       ## Pflicht oder nicht? Darüber besteht Uneinigkeit
       
       Yıldız beruft sich darauf, dass die Abgabe freiwillig sei. Tatsächlich ist
       in dem Parteitagsbeschluss der Hamburger Linken von „freiwilligen“
       Beiträgen die Rede. In demselben Beschluss steht aber auch: „Mit der
       Kandidatur (…) für ein Mandat erkennen die Bewerber_innen diese
       Mandatsträger_innenabgabeordnung als für sie verbindlich an. Sie
       verpflichten sich damit ausdrücklich, die Mandatsträger_innenabgabe (…) zu
       zahlen.“
       
       Yıldız hat aber noch ein zweites Argument: Ein Urteil des Landgerichts
       Bremen aus dem November 2023 in einem [4][ähnlichen Fall:] Die AfD Bremen
       wollte von ihrem ehemaligen Abgeordneten Frank Magnitz
       Mandatsträgerbeiträge in Höhe von insgesamt 26.000 Euro einklagen. Das
       Gericht gab der Partei kein Recht. Nach Auffassung des Landgerichts sind
       verpflichtende Mandatsträgerbeiträge sogar verfassungswidrig, weil sie
       gegen den Grundsatz des freien Mandats verstoßen, der im Grundgesetz
       verbürgt ist.
       
       Diese Rechtsauffassung ist jedoch sehr ungewöhnlich: „Die einhellige
       Meinung in der Literatur und auch meine Auffassung ist, dass der Grundsatz
       des freien Mandats Abgeordnete nicht von der Pflicht entbindet, Abgaben an
       ihre Partei zu zahlen“, sagt Alexandra Bäcker vom Institut für
       Parteienforschung an der Universität Düsseldorf. „Dieser Anspruch ist
       zulässig und einklagbar.“ Das bestätige auch ein Urteil des
       Bundesgerichtshofs aus dem Januar 2023.
       
       Am 25. September wird das Landgericht Hamburg sein Urteil verkünden.
       
       31 Aug 2024
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [4] https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/magnitz-afd-klage-gericht-100.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marta Ahmedov
       
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       tun.