# taz.de -- Erhöhung des Wohngelds: 30 Euro mehr für die Miete
       
       > Das Bundeskabinett beschließt höheres Wohngeld zum 1. Januar 2025. Das
       > Pestel-Institut befürchtet, Vermieter könnten das ausnützen.
       
 (IMG) Bild: Das Wohngeld bedürftiger MieterInnen soll erhöht werden
       
       Berlin taz | Das Wohngeld war zu Beginn 2023 umfassend reformiert und
       verbessert worden. Jetzt kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD)
       eine erneute [1][Erhöhung für 2025] an. „Die Menschen geben heute deutlich
       mehr Geld für Miete, Energie und Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die
       Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche
       Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise
       30 Euro im Monat“, sagte Geywitz nach einem Kabinettsbeschluss vom
       Dienstag.
       
       Die Höhe des monatlichen Mietzuschusses für Bürger:innen mit geringem
       Einkommen wird laut Gesetz alle zwei Jahre auf eine nötige Anpassung an die
       Preis- und Mietpreisentwicklung überprüft. Das Wohngeld wird individuell
       berechnet, wobei Einkommen, Haushaltsgröße, Miethöhe und auch die
       Wohnkostensituation in der Region eine Rolle spielen.
       
       Durch die Reform [2][„Wohngeld-Plus“] von 2023 wurden der Kreis der
       Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet und auch die Heizkosten mehr
       berücksichtigt. Das Ministerium rechnete bei Beginn der Reform damit, dass
       die Zahl der Wohngeldempfänger:innen sich durch die Reform
       verdreifachen und in den kommenden Jahren auf rund 1,9 Millionen Menschen
       steigen könnte.
       
       Nach [3][Berechnungsbeispielen] aus dem Bundesbauministerium von 2023
       bekommt beispielsweise eine alleinstehende Rentnerin im brandenburgischen
       Jüterbog mit einer Bruttorente von 860 Euro im Monat und einer
       Bruttokaltmiete von 335 Euro ein Wohngeld von 250 Euro im Monat. Ein
       Ehepaar mit zwei Kindern in München mit einem anrechenbaren Gesamteinkommen
       von 1.940 Euro und einer Miete von 770 Euro erhält ein Wohngeld von 518
       Euro.
       
       ## Wohngeld ist vorrangig vorm Bürgergeld
       
       Bei Geringverdiener:innen wird das Wohngeld vorrangig gewährt vor
       Leistungen der Grundsicherung und soll verhindern, dass Einkommensschwache
       nur wegen der Wohnkosten Bürgergeld beantragen müssen. Wer Bürgergeld
       bezieht, erhält kein Wohngeld, sondern bekommt die sogenannten Kosten der
       Unterkunft vom Jobcenter erstattet. Jobcenter prüfen daher bei
       Neuantragssteller:innen, ob nicht ein vorrangiger Anspruch auf
       Wohngeld besteht.
       
       Das Pestel-Institut warnte am Mittwoch aber davor, die Erhöhung des
       Wohngeldes könnte einen „ungewollten Effekt der Mietpreistreiberei“ mit
       sich bringen, so Pestel-Chef Matthias Günther. Vermieter nutzten den
       Wohnungsmangel aus, um mit den Mieten „weiter nach oben zu gehen“. Schon
       bei den Kosten der Unterkunft für Bürgergeld-Empfänger:innen müsse der
       Staat heute „Mieten akzeptieren, die regional teils deutlich über den
       Durchschnittsmieten liegen“.
       
       In vielen Fällen allerdings zahlen Bürgergeld-Empfänger:innen einen Teil
       der Miete selbst, weil diese die „Angemessenheitsgrenzen“ der Jobcenter
       übersteigt.
       
       Aktuell fehlten in Deutschland über 500.000 Wohnungen, so Günther.
       
       ## Wohngeld mit Bürgergeld vereinen?
       
       Die Zahl der Empfänger:innen von Bürgergeld ist trotz der Erweiterung
       des Wohngeldes von 2023 nicht nennenswert gesunken. In Hamburg etwa
       verdoppelte sich im vergangenen Jahr die Zahl der Wohngeldempfänger:innen,
       der durchschnittliche Anspruch kletterte zwischen 2022 und 2023 laut
       Statistikamt Nord auf 318 Euro monatlich. Die Zahl der Empfänger:innen
       von Bürgergeld stieg im Laufe des Jahres 2023 in Hamburg wie auch im
       Bundesgebiet aber ebenso an, was auch dem Zuzug von Ukrainer:innen
       geschuldet ist.
       
       Das Münchener Ifo-Institut schlug unlängst vor, Wohngeld und Bürgergeld in
       eine Leistung zu integrieren. Allerdings sind die Vorbedingungen der beiden
       Leistungen unterschiedlich, eine Zusammenlegung wäre kompliziert.
       
       14 Aug 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Wohngeld-soll-steigen/!6024731
 (DIR) [2] /Neue-Gesetze-im-neuen-Jahr/!5905522
 (DIR) [3] https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohngeld-2023/rechenbeispiele-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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