# taz.de -- Juristin zu Abtreibungsgegner-Gesetz: „Schritt zu mehr Erträglichkeit“
       
       > Am Mittwoch debattiert der Bundestag zu sogenannten
       > Gehsteigbelästigungen. Der sei endlich ein Bekenntnis zum Schutz
       > Schwangerer, sagt Céline Feldmann.
       
 (IMG) Bild: Frauen sollen vor Belästigungen von Abtreibungsgegnern geschützt werden
       
       Frau Feldmann, die Bundesregierung will Schwangere besser [1][vor
       Abtreibungsgegner*innen schützen]. Was genau ist das Problem? 
       
       Céline Feldmann: Es kommt leider oft vor, dass sich [2][selbsternannte
       Lebensschützer*innen] vor Beratungsstellen für [3][ungewollt
       schwangere Personen] oder gynäkologischen Praxen einfinden und Fotos zum
       Beispiel von zerstückelten Föten verteilen. Sie nehmen mit Plakaten und
       Gesängen lautstark Raum ein und erschweren den Zugang zu den Praxen
       erheblich. Schwangere Personen werden damit oft verunsichert, dem Personal
       in den Praxen erschwert das die Arbeit.
       
       Dagegen kann man bisher nichts machen? 
       
       Es gibt zumindest keine bundeseinheitliche Regelung. Vollzugsbehörden und
       Rechtsprechung gehen sehr unterschiedlich mit solchen Situationen um. Das
       führt dazu, dass diese sogenannten Gehsteigbelästigungen selten unterbunden
       werden und insgesamt zu einer enormen Rechtsunsicherheit. Schwangere
       Personen, Beratungspersonal und medizinisches Personal werden großen
       Belastungen ausgesetzt.
       
       Worauf zielt der Gesetzentwurf, den der Bundestag am kommenden Mittwoch
       diskutieren wird? 
       
       Einmal auf Prävention, zudem auf Repression, also auf das
       Ordnungswidrigkeitenrecht. Präventiv sieht er Schutzzonen vor, dass also im
       Bereich von 100 Metern rund um Praxen und Beratungsstellen bestimmte
       Handlungen verboten sind. Repressiv können diese als Ordnungswidrigkeiten
       geahndet werden. Betroffene können die Polizei rufen, wenn sie die
       beschriebenen Belästigungen unterbinden möchten.
       
       Wie finden Sie das? 
       
       Wir als Deutscher Juristinnenbund finden es grundsätzlich positiv, dass
       dieses Gesetz endlich kommen soll. Es ist sehr gut, wenn sich die
       Bundesregierung dazu bekennt, schwangere Personen schützen zu wollen. Sehr
       gut ist auch, dass durch das Gesetz klargestellt werden soll, dass die
       Länder den Auftrag haben, einen ungehinderten, also ganz praktischen Zugang
       zu Einrichtungen der Beratung und der Versorgung für schwangere Personen
       sicherzustellen. Und schließlich ist wichtig, dass die statistische
       Erfassung erweitert wird.
       
       Was bedeutet das? 
       
       Bisher mangelt es an Daten, also an der Erfassung der Praxen und Kliniken,
       die Abbrüche vornehmen. Das soll nun nicht mehr nur auf Bundeslandebene
       passieren, sondern bis hinunter in die Regionen und Kreise. Das ist
       wichtig, weil es zum Beispiel in Bayern zwar generell keine gute
       Versorgungslage gibt. Aber es gibt große Unterschiede zum Beispiel zwischen
       dem Großraum München und Oberfranken. In Oberfranken müssen Sie weit
       fahren, wenn Sie einen Abbruch brauchen. Es braucht also kleinteiligere
       Informationen.
       
       Ist ein solches Verbot nicht ein Eingriff in Grundrechte? 
       
       Es ist wichtig, Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen.
       Demgegenüber müssen aber auch reproduktive Rechte gesichert werden.
       
       Haben Sie auch Kritik am Gesetzentwurf? 
       
       Wir kritisieren die Ausgestaltung im Detail. Es braucht bei einzelnen
       Handlungen zum Beispiel Absicht oder Wissentlichkeit, es braucht also
       höhere Anforderungen an das juristische Kriterium des Vorsatzes, damit die
       Handlungen der selbsternannten Lebensschützer*innen verboten werden
       können. Je höher aber die Anforderungen an bestimmte Handlungen sind, desto
       schwerer sind sie nachzuweisen und desto weniger Fälle werden von den
       Kriterien letztlich erfasst.
       
       Sie fordern, die Schwelle zu senken? 
       
       Ja. Wir finden, dass Belästigungen schon störend sind, wenn der Vorsatz nur
       bedingt gegeben ist. Das ist dann der Fall, wenn Personen zumindest
       billigend in Kauf nehmen, dass sie ihre Meinung anderen aufdrängen oder
       diesen ein Hindernis bereiten. Zudem sollte die Handlung des „erheblich
       unter Druck Setzens“ kein sogenanntes Erfolgsdelikt sein.
       
       Das heißt? 
       
       Sie soll unserer Meinung nach nicht dazu geführt haben müssen, dass die
       schwangere Person tatsächlich unter Druck gesetzt wurde – es muss genügen,
       dass das möglich war. Auf die Verletzlichkeit der betroffenen Person darf
       es nicht ankommen. Zusätzlich kritisieren wir das Kriterium des Aufdrängens
       „gegen den erkennbaren Willen“. Damit wird der schwangeren Person die
       Verantwortung auferlegt, zu vermitteln, dass sie die Situation ablehnt.
       Aber man sollte grundsätzlich davon ausgehen können, dass aufgedrängte
       Meinungen unerwünscht sind.
       
       Der DJB hat seine Kritik bereits in einer Stellungnahme formuliert. Wurden
       Sie damit gehört? 
       
       Bisher gab es keine Änderungen am Referent*innenentwurf. Erfreulich ist
       aber, dass wir zur ersten Anhörung nach der Plenumsdebatte eingeladen sind,
       um unsere Position zu erläutern. Ich bin gespannt, was dabei rauskommt.
       
       Es stehen noch weitere Ereignisse zum Thema an: Die von der Bundesregierung
       einberufene Kommission für reproduktive Rechte will ihr Votum vorstellen,
       ob Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden
       sollen. Außerdem stehen Ergebnisse der Elsa-Studie an, die erstmals
       Lebenslagen ungewollt Schwangerer untersucht. Wie bewerten Sie den
       Gesetzentwurf in diesem Kontext?
       
       Dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich kriminalisiert werden, ist
       unerträglich. Wir hier in Deutschland schauen gern kritisch auf die USA –
       aber auch hierzulande müssen schwangere Personen teilweise ins nächste
       Bundesland reisen, um einen Abbruch zu vornehmen lassen zu können, teils
       bis zu 150 Kilometer weit. Der Gesetzentwurf zu Gehsteigbelästigungen kann
       ein erster Schritt sein, die Situation schwangerer Personen erträglicher zu
       machen. Aber das große Ziel müssen Entkriminalisierung und
       Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sein. Dafür ist immens
       wichtig, dass die empirischen Ergebnisse der Elsa-Studie kommen. Die
       Kommission wird zudem hoffentlich eine Regelung außerhalb des
       Strafgesetzbuches empfehlen. Alles in allem bleibt nur ein Appell an die
       Bundesregierung, die reproduktiven Rechte schwangerer Personen endlich
       ernst zu nehmen.
       
       4 Apr 2024
       
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