# taz.de -- Frauenärzt:innen streiten um Abtreibung: „Serienstraftäter“ wegen §218
       
       > Der Berufsverband der Frauenärzte hat sich gegen eine Legalisierung von
       > Abtreibungen ausgesprochen. 23 Bremer Ärzt:innen üben daran scharfe
       > Kritik.
       
 (IMG) Bild: Frauen bei einem Aktionstag mit Motto Jetzt erst recht! gegen den Paragrafen 218
       
       Bremen taz | Wie können Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des
       Strafgesetzes reguliert werden? Mit dieser Frage hat sich [1][eine von der
       Bundesregierung einberufene Kommission] ein Jahr lang beschäftigt, am 15.
       April soll das Ergebnis vorgestellt werden. Jetzt erhebt eine Gruppe Bremer
       Gynäkolog:innen einen schweren Vorwurf gegen den eigenen
       Berufsverband: Dieser habe verhindern wollen, dass die Kommission auch die
       Perspektive derjenigen berücksichtigen kann, die neben den Schwangeren am
       stärksten vom restriktiven deutschen Abtreibungsrecht betroffen sind:
       Ärzt:innen wie sie, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
       
       Die Bremer:innen beziehen sich dabei auf eine Stellungnahme, die der
       Berufsverband der Frauenärzte im Oktober auf deren Anforderung an die
       Kommission übermittelt hat – eins von [2][39 Positionspapieren
       verschiedener Verbände], Vereine, Religionsgemeinschaften und Institutionen
       zum Thema Abtreibung. Anhand dieser Stellungnahmen haben sich die
       Wissenschaftler:innen in der Kommission ihre Meinung gebildet.
       
       Die Bremer Gynäkolog:innen kritisieren die Stellungnahme des
       Berufsverbands der Frauenärzte als einseitig. Tatsächlich spricht sich der
       Verband in seinem achtseitigen Schreiben klar gegen eine Legalisierung
       aus. Er begründet seine Position damit, der Paragraf 218 schütze die
       Interessen der Kolleg:innen, die sich nicht an Schwangerschaftsabbrüchen
       beteiligen wollen. Das ist sachlich falsch, denn es gibt andere rechtliche
       und lebenspraktische Möglichkeiten, die erzwungene Teilnahme an einer
       Abtreibung auszuschließen.
       
       Ein weiteres Argument, das der Verband anführt, ist noch steiler: Sollte
       der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr als Straftat gelten, wären weniger
       Ärzt:innen als jetzt bereit, Abtreibungen durchzuführen. Das würde die
       Versorgung gefährden. Denn diese sei, anders als es „im öffentlichen
       Diskurs“ dargestellt werde, gut. Engpässe kann der Berufsverband keine
       erkennen.
       
       ## „Serienstraftäter“ wegen Paragraf 218
       
       Wer das Thema verfolgt hat, reibt sich an dieser Stelle die Augen. Richtig
       ist: Erst am 10. April werden erstmals gesicherte empirische Daten zur
       Versorgungssituation veröffentlicht, wenn die Ergebnisse der sogenannten
       Elsa-Studie vorgestellt werden. Aber bereits jetzt ist durch zahlreiche
       Recherchen von Journalist:innen – [3][zuerst 2017 in der taz] – bekannt
       geworden, dass es Regionen gibt, in denen Schwangere 150 Kilometer und mehr
       für eine Abtreibung fahren müssen.
       
       Auch in vielen Großstädten gibt es mittlerweile immer weniger Ärzt:innen
       und Kliniken, bei denen das möglich ist. Schwangere müssen entweder warten
       oder längere Wege auf sich nehmen. Im vergangenen Jahr hatte das Magazin
       der Beratungsorganisation Pro Familia vorab aus der Elsa-Studie berichtet:
       Danach hatte jede zweite befragte Frau über „Schwierigkeiten beim Zugang
       zum Schwangerschaftsabbruch“ berichtet.
       
       Die 23 Mediziner:innen aus Bremen und dessen Umland haben dem
       Vorsitzenden des Berufsverbands schon im November in einem Brief
       vorgeworfen, der Verband missachte mit der Stellungnahme ihre Belange. „Wir
       fühlen uns in keiner Weise repräsentiert“, heißt es darin. Denn sie lehnten
       die bestehende Gesetzeslage ab, weil sie Frauen bevormunde und ihnen
       Schuldgefühle auflade. Zudem mache der Paragraf 218 aus ihnen
       „Serienstraftäter“.
       
       Der Hintergrund: Schwangerschaftsabbrüche gelten in Deutschland als
       Straftat, die straffrei bleibt, wenn die Schwangere sich hat beraten
       lassen, eine dreitägige Bedenkfrist eingehalten hat und nicht mehr als
       zwölf Wochen nach der Empfängnis vergangen sind.
       
       Die Bremer Mediziner:innen haben den Bundesverband auch dazu
       aufgefordert, eine alternative Stellungnahme von Gynäkolog:innen im
       Verbandsmagazin Der Frauenarzt abzudrucken. Diese hatten sie gemeinsam mit
       rund 70 weiteren Ärzt:innen aus ganz Deutschland verfasst, darunter
       Kristina Hänel aus Gießen, die erfolgreich gegen das Informationsverbot zu
       Abtreibungen gekämpft hatte. Ein kleiner Teil der Unterzeichnenden nimmt
       keine Schwangerschaftsabbrüche vor. Die gemeinsame Stellungnahme, die sie
       auch an die Kommission geschickt haben, fordert die Streichung des
       Paragrafen 218. Er stigmatisiere eine medizinische Leistung als Straftat
       und schrecke Mediziner:innen ab, sie anzubieten.
       
       Der Bundesverband lehnte jedoch den Abdruck im Verbandsmagazin ab und kann
       den Vorwurf der Einseitigkeit nicht nachvollziehen. Die nicht namentlich
       gekennzeichnete Stellungnahme sei im Vorstand abgestimmt worden, heißt es
       in einer Mail. Die taz hat alle sechs Vorstandsmitglieder schriftlich
       gefragt, ob sie selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Niemand hat
       die Frage beantwortet.
       
       Es gibt in Deutschland rund 19.000 praktizierende Gynäkolog:innen. Wie
       viele von ihnen medikamentös oder chirurgisch Schwangerschaften abbrechen,
       ist unbekannt. Laut Statistischem Bundesamt gab es zuletzt 1.200 Stellen,
       die Schwangerschaftsabbrüche melden. Dort können auch mehrere Ärzt:innen
       beschäftigt sein.
       
       28 Mar 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Diskussion-um-Schwangerschaftsabbrueche/!5925179
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 (DIR) [3] /Abtreibung-in-Deutschland/!5386152
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
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