# taz.de -- Ab diesem Jahr soll alles besser werden
       
       > Im Neubaubündnis hat Bausenator Christian Gaebler (SPD) sein
       > Schneller-Bauen-Gesetz vorgestellt
       
       Von Uwe Rada
       
       Woran es hapert beim Neubau von Wohnungen, kann der zuständige Bausenator
       aus dem Schlaf aufsagen. Für Einwände des Denkmalschutzes oder der
       Naturschutzbehörden gebe es bislang keine Fristen, sagt Christian Gaebler
       (SPD). „Und manchmal ist es so, dass ein Vorhaben vor der Genehmigung
       steht, und plötzlich fällt jemandem ein, noch auf dies oder jenes
       hinzuweisen.“ Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz soll es solche Verzögerungen
       nicht mehr geben. Ende des Jahres will es der schwarz-rote Senat
       verabschieden.
       
       Bereits im März soll ein Referentenentwurf vorliegen, der dann in die
       Abstimmung mit den Verbänden geht, kündigte Gaebler am Freitag im Anschluss
       an eine Sitzung des „Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“
       an. Darin enthalten sollen dann auch einheitliche und verbindliche Fristen
       und Genehmigungsfiktionen sein. Soll heißen: Befasst sich ein Amt nicht
       innerhalb der Frist mit einem Antrag, gilt dieser als genehmigt.
       
       Mit dem [1][Schneller-Bauen-Gesetz] soll, der Name sagt es schon, der
       Neubau in Berlin vorangetrieben werden. So einfach der Name des Gesetzes,
       so kompliziert seine Ausgestaltung: „Aus 700 Vorschlägen haben wir 70
       Einzelmaßnahmen formuliert“, so Gaebler. Diese betreffen sowohl
       „gesetzliche Maßnahmen“ als auch Vorschriften. „Oft ist nicht eine einzige
       Maßnahme das Problem, sondern der Prozess“, sagt der Senator zur
       Begründung.
       
       Das Schneller-Bauen-Gesetz ist ein Schlüsselvorhaben nicht nur der
       Bauverwaltung, sondern der Koalition aus CDU und SPD insgesamt. Der
       Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) spricht bereits von einem „großen
       Wurf“, den es deutschlandweit so bisher noch nicht gegeben habe. „Damit
       kommen wir beim Wohnungsbau einen großen Schritt voran“, glaubt Wegner.
       
       Das muss der Senat auch, wie ein Lagebericht ergibt, den Gaeblers
       Verwaltung den Mitgliedern des Bündnisses am Freitag vorgelegt hat. Von den
       20.000 Wohnungen im Jahr, deren Bau sich die Koalition zum Ziel gesetzt
       hat, sind 2022 nur 17.310 fertiggestellt worden. So zumindest die
       offizielle Statistik. Für das Jahr 2023 schätzt die Senatsverwaltung für
       Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, dass 15.000 bis 16.000 Wohnungen
       fertiggestellt werden. Von veränderten Rahmenbedingungen und „einer Welt in
       Krisen und Kriegen“ spricht der Regierende Bürgermeister.
       
       Den Optimismus des Senats kann der [2][Verband Berlin-Brandenburgischer
       Wohnungsunternehmen BBU] deshalb nicht ganz teilen. „Das
       Schneller-Bauen-Gesetz ist wichtig, kann aber keine Wunder bewirken“,
       dämpft BBU-Vorständin Maren Kern die Erwartungen. „Ohne eine umfangreiche
       Förderung sowie verlässliche Rahmenbedingungen des Bundes wird bezahlbares
       Bauen weiterhin kaum möglich sein.“ Sowohl die Zinsen als auch die
       Baukosten „sind dramatisch teurer geworden“, sagt Kern.
       
       Dennoch lobt die Vorständin, in deren Verband sowohl landeseigene als auch
       private Wohnungsunternehmen organisiert sind, das Gesetzesvorhaben. „Bisher
       lautete das Berliner Mindset immer, zu betonen, was alles nicht geht.“ Nun
       stehe man vor dem Wandel zu einer „Ermöglichungskultur“.
       
       Die Berliner Mieterinnen und Mieter werden von dieser so schnell aber
       nichts haben. Noch immer gibt es mehr Neubaupläne als Umsetzungen. Und der
       Bedarf an neuen Wohnungen steigt, wie der Entwurf des neuen
       „Stadtentwicklungsplans Wohnen 2040“ zeigt. 222.000 neue Wohnungen braucht
       Berlin im Planungszeitraum von 2022 bis 2040.
       
       Solange die nicht fertig sind, gibt es auch keine Entlastung auf dem
       Wohnungsmarkt. Zumindest eine gute Nachricht hat Maren Kern aber verkünden
       können: „Keine Mieterin und kein Mieter soll wegen der Nachzahlungen der
       Betriebskosten ihre oder seine Wohnung verlieren.“ Das gelte sowohl für die
       landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als auch für private
       Aktiengesellschaften wie die Vonovia.
       
       19 Feb 2024
       
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