# taz.de -- Bushido-Prozess: Geldstrafe für Abou-Chaker
       
       > Das Landgericht Berlin hat den Ex-Manager von Bushido von den
       > Hauptvorwürfen gegen ihn freigesprochen. Eine Erpressung des Rappers sei
       > nicht erwiesen.
       
 (IMG) Bild: Der Hauptangeklagte Arafat Abou-Chaker vor der Urteilsverkündung im Landgericht Berlin
       
       Berlin dpa | Das Landgericht Berlin hat den Ex-Manager von Rapper Bushido
       von den Hauptvorwürfen freigesprochen. Nach rund dreieinhalb Jahren
       Verhandlung sahen es die Richter am Montag nicht als erwiesen an, dass der
       47-Jährige den Musiker zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte.
       Sie verurteilten Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt,
       lediglich wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer
       Geldstrafe von 81 000 Euro (90 Tagessätze à 900 Euro.
       
       [1][Bushido (45), mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi], war in
       dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe
       basierte auf seinen Aussagen. Zur Urteilsverkündung kam der Rapper nicht.
       Er lebt inzwischen mit seiner Familie in Dubai.
       
       Die Anklage hatte Arafat Abou-Chaker unter anderem versuchte schwere
       räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche
       Körperverletzung und schwere Untreue vorgeworfen. Mitangeklagt waren drei
       Brüder von Arafat Abou-Chaker im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Auch diese
       wurden von den Vorwürfen zulasten des Musikers freigesprochen. Der
       Hauptangeklagte und einer seiner Brüder erhalten nach dem Urteil
       Haftentschädigung für eine kurze Zeit, die sie in Untersuchungshaft saßen.
       
       ## Stuhl und Plastikflasche
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten eine Gesamtstrafe von
       vier Jahren, drei Monaten und einer Woche Haft gefordert. Für dessen Brüder
       beantragte sie Gesamtstrafen von sieben Monaten auf Bewährung bis zwei
       Jahren und einem Monat Haft. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert.
       Keine der angeblichen Straftaten seien erwiesen, die dem Rapper widerfahren
       sein sollten.
       
       Im Zentrum des Verfahrens stand [2][ein Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem
       Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein sollte]. Dabei sollte
       er beleidigt, bedroht und auch mit einer Plastikflasche und einem Stuhl
       attackiert worden sein. Zu den mutmaßlichen Taten sollte es gekommen sein,
       nachdem der Musiker die Beziehungen zu seinem Ex-Manager 2017 aufgelöst
       hatte. Dieser habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Rapper
       eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Geschäften für 15
       Jahre gefordert, so der Vorwurf.
       
       An 113 Verhandlungstagen hat das Gericht seit August 2020 versucht, den
       Fall aufzuklären. Der Prozess erfolgte unter strengen
       Sicherheitsvorkehrungen. Manch einer sah darin wohl die Möglichkeit für
       einen Schlag gegen die sogenannte Clankriminalität, weil Bushido keine
       Angst zeigte. Das ist bei vielen Prozessen gegen mutmaßliche [3][Mitglieder
       der organisierten Kriminalität anders. Der Begriff Clankriminalität] ist
       umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit
       Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und
       Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.
       
       5 Feb 2024
       
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