# taz.de -- Völkermord-Vorwurf gegen Russland: IGH nimmt Klage zum Teil an
       
       > Die Ukraine hatte am 26. Februar 2022 Klage beim Internationalen
       > Gerichtshof eingereicht. Der erklärte sich nun in Teilen für zuständig.
       
 (IMG) Bild: Zerstörte Wohnblöcke im ukrainischen Kharkiv nach einem russischen Raketenangriff im Januar 2024
       
       Den Haag afp | Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat sich
       für eine [1][Klage der Ukraine gegen Russland vom 26. Februar 2022]
       größtenteils zuständig erklärt. Das Gericht erklärte am Freitag, über einen
       Antrag aus der Ukraine entscheiden zu wollen, wonach die Regierung in Kiew
       nicht für einen Völkermord verantwortlich ist.
       
       In zwei weiteren Aspekten erklärte sich das Gericht für nicht zuständig:
       die Vorwürfe aus Kiew, die russische Invasion verstoße gegen die
       Völkermordkonvention von 1948 und die Anerkennung zweier abtrünniger
       Republiken in der Ostukraine durch Moskau stelle ebenfalls einen Bruch der
       Konvention dar.
       
       Russlands Präsident Wladimir Putin hatte den [2][Einmarsch seiner Soldaten
       in die Ukraine am 24. Februar 2022] zunächst selbst unter anderem damit
       begründet, dass die russischstämmige Bevölkerung in der Ostukraine
       „Schikanen und einem Völkermord durch das Kiewer Regime“ ausgesetzt sei.
       Nur zwei Tage später hatte die Ukraine eine Klage beim IGH eingereicht, in
       der sie die Vorwürfe „nachdrücklich bestritt“ und ihrerseits Moskau einen
       Verstoß gegen die UN-Völkermordkonvention zur Last legte.
       
       In einem vorläufigen Urteil vom März 2022 hatte der IGH Russland zu einem
       sofortigen Stopp der Invasion aufgefordert, wogegen Moskau jedoch mit
       Verweis auf die Befugnisse des Gerichts Einspruch erhob.
       
       Der IGH in Den Haag ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten
       Nationen und entscheidet über Streitigkeiten zwischen Ländern. Allerdings
       stehen dem Gericht keine wirklichen Instrumente zur Verfügung, um eine
       Einhaltung seiner Urteile durchzusetzen. Im Fall der Ukraine wird die
       Durchsetzung des Urteils zudem durch den andauernden Krieg erschwert.
       
       2 Feb 2024
       
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