# taz.de -- Roland Ulbrich aus der AfD Sachsen: AfD-Jurist beruft sich auf NS-Gesetz
       
       > Der AfD-Bundesschiedsrichter Ulbrich hat sich in einem Urteil auf ein
       > NS-Rassegesetz bezogen. Zudem gibt es neue Verbindungen zum Treffen in
       > Potsdam.
       
 (IMG) Bild: AfD-Politiker Roland Ulbrich am 31. Januar im Sächsischen Landtag
       
       Berlin taz | Angetreten ist Roland Ulbrich aus der AfD Sachsen als Kandidat
       des völkischen Flügels und mit klaren Ansagen: Beim [1][Parteitag von Riesa
       2022] kritisierte er unter anderem den Rausschmiss des Rechtsextremisten
       Andreas Kalbitz und die „systemkonformen Tendenzen“ in der AfD. Er
       versprach, dass es mit ihm keine „PAV-Orgien“ mehr geben werde. PAV steht
       für Parteiausschlussverfahren. Kalbitz hatte unter anderem an einem
       Ferienlager in Hitlerjugend-Tradition der mittlerweile verbotenen
       „Heimattreuen Deutschen Jugend“ teilgenommen.
       
       Ulbrich wurde trotz all seiner markigen Versprechungen als Vizepräsident in
       das Bundesschiedsgericht gewählt – und hat Wort gehalten. Deswegen droht
       ihm nun selbst der Parteiausschluss. Am Dienstag teilte die AfD mit, dass
       Ulbrich infolge eines gegen ihn laufenden PAVs seines Landesverbands
       Sachsen als Vizepräsident des Bundesschiedsgerichts zurückgetreten ist. Am
       Mittwoch [2][trat er auch aus der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen] aus.
       Zuvor hatte seine Fraktion ihm bereits ein mit dem Bundesvorstand
       abgestimmtes Parteiausschlussverfahren angekündigt, weil er „in
       schwerwiegender Weise gegen die Parteigrundsätze verstoßen“ habe.
       
       Die Begründung war etwas nebulös: Ulbrich übernehme damit Verantwortung für
       den „Inhalt eines Eilbeschlusses, aus dem sich der Eindruck ergeben könnte,
       er mache sich mit seiner Rechtsprechung eine Begrifflichkeit und einen
       Rechtssatz des Nationalsozialismus zu eigen“, heißt es in der Mitteilung
       von Gereon Bollmann, dem Vorsitzenden des Bundesschiedsgerichts. Ulbrich
       bedaure den Fehler, ziehe mit seinem Rücktritt die erforderlichen
       Konsequenzen. Im Übrigen dankte Bollmann, [3][selbst bekannt für völkische
       Umtriebe], ihm für seine bis dahin geleistete Arbeit.
       
       Der taz liegt der zugrunde liegende Beschluss vom 11. Januar 2024 vor.
       Ulbrich hat darin in einem Parteiordnungsverfahren entzogene
       Mitgliedsrechte wiederhergestellt: Für ihn war es offenbar keinen
       sofortigen Parteiausschluss und keine Ordnungsmaßnahme wert, dass Manuela
       P. aus Wuppertal auf Facebook eine Datei mit dem Titel „Shoot Refugees“
       („erschieße Flüchtlinge“) mit „Stop Refugees“ überschrieben habe,
       gleichwohl der Originaltext erkennbar gewesen sei. Darüber hinaus sei ihr
       vorgeworfen worden, dass sie sich „trotz ihrer polnischen Abstammung als
       ‚arisch‘ bezeichnet“ habe, also mit „einem Begriff aus der
       nationalsozialistischen Rassenideologie“. Auch wegen der unbedachten
       Äußerungen habe das Landesschiedsgericht von NRW ihre Mitgliedsrechte
       entzogen.
       
       ## Verweis aufs „Reichsbürgergesetz von 1935“
       
       Das Bundesschiedsgericht verwirft die Entscheidung aus NRW und begründet
       das so: Zum einen sei „die polnische Sprache als slawische Sprache den
       arischen Sprachen zuzuordnen“. Zudem erschließe sich nicht, „wieso der
       Begriff ‚arisch‘ der nationalsozialistischen Rassenideologie zuzuordnen
       ist“, wie es im Beschluss heißt. Als Beleg verweist das Urteil eben auf
       eines der antisemitischen Nürnberger Rassegesetze, so als wäre es normale
       Rechtsmaterie: „Insofern sei nur auf das Reichsbürgergesetz vom 15.09.1935
       hingewiesen, in dem in § 2 I geregelt ist, dass Reichsbürger nur der
       Staatsbürger sei, der deutschen oder artverwandten Blutes sei“. Danach
       schließt die kurze Begründung des Urteils mit der Rechtsbehelfsbelehrung:
       „Dieser Beschluss ist innerparteilich unanfechtbar.“
       
       Verantwortlich zeichnen, neben dem nun zurückgetretenen Roland Ulbrich, für
       den Beschluss noch die weiteren Bundesschiedsrichter Richard Albrecht sowie
       der saarländische AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth, der im
       [4][Juli 2023 ins Bundesschiedsgericht gewählt wurde]. Auf eine Anfrage zu
       Konsequenzen für Wirth und Albrecht äußerte sich der Präsident des
       Bundesschiedsgerichts nicht näher. Wirth ist allerdings ebenfalls aktuell
       auf der Website nicht als Bundesschiedsrichter aufgeführt, eine nähere
       Begründung dafür lieferte Präsident Bollmann dafür auf Anfrage nicht.
       
       Mit dem im AfD-Urteil zitierten ersten der Nürnberger Rassegesetze
       beschloss der NS-Staat eine rassistische Zweiklassengesellschaft. Die
       Nationalsozialisten institutionalisierten mit den Gesetzen ihre
       antisemitische Ideologie: Juden durften danach weder wählen noch ein
       öffentliches Amt bekleiden.
       
       ## Beschluss mittlerweile teils widerrufen
       
       In einem weiteren Beschluss vom 28. Januar 2024 widerruft das
       Bundesschiedsgericht den Teil des Beschlusses, in dem es auf das
       NS-Rassegesetz verwies. Nach einem Widerspruch ist den AfD-Richtern wohl
       doch aufgefallen, dass die nationalsozialistischen Rassegesetze seit 1945
       nicht mehr gelten. Sie schreiben darin: Zwar seien die Entscheidungen des
       Bundesschiedsgerichts grundsätzlich nicht anfechtbar, der „vorliegende
       Antrag“ sei jedoch „als außergesetzlicher Rechtsbehelf der Gegenvorstellung
       zu behandeln“.
       
       Im Übrigen habe der Beschluss aber Bestand: Das AfD-Mitglied P. aus
       Wuppertal bekommt also ihre Mitgliedsrechte zunächst zurück, obwohl sie auf
       Facebook eine Datei mit „Shoot Refugees“ geteilt hat und sich selbst auf
       [5][Instagram-Posts als „arisch“] bezeichnet.
       
       Überregional bekannt geworden war Ulbrich auch für seine Äußerungen nach
       dem Anschlag auf die Synagoge in Halle 2019. Damals twitterte der
       AfD-Landtagsabgeordnete zynisch: „Was ist schlimmer, eine beschädigte
       Synagogentür oder zwei getötete Deutsche?“
       
       Brisant auch: Der gebürtige Düsseldorfer Ulbrich, der seit 1992 eine
       Kanzlei für Strafrecht in Leipzig hat, ist nicht nur Landtagsabgeordneter
       und AfD-Stadtrat in Leipzig, sondern soll auch bei der sächsischen
       Kommunalwahl im Juni für die AfD antreten. Ebenso hat ihn die AfD Sachsen
       Ende November in seinem Wahlkreis zum Direktkandidaten gewählt –
       einstimmig, [6][wie die Sächsische Zeitung schreibt]. Ulbrich kündigte im
       November als Wahlversprechen demnach einen Gesetzentwurf an, „nach dem nur
       Deutsche in Sachsen ein umfassendes Demonstrationsrecht haben sollen“.
       
       ## AfD tiefer verwickelt in Potsdamer Geheimtreffen
       
       Für Aufsehen sorgten unterdessen auch weitere bekannt gewordene Details zum
       [7][Treffen von Neonazis, Unternehmern und AfD-Politikern in Potsdam]. Dort
       hatte der rechtsextreme Kopf der Identitären Bewegung Martin Sellner seine
       Pläne für massenhafte Abschiebungen auch von Deutschen mit
       Migrationshintergrund vorgestellt. Sellner schlug dafür laut Correctiv
       „maßgeschneiderte Gesetze“ vor, die „hohen Anpassungsdruck“ auf aus seiner
       Sicht „nicht assimilierte“ Staatsangehörige ausüben soll.
       
       Die AfD hatte das Treffen in einer Potsdamer Villa als „Privattreffen“
       abgetan, obwohl auch Roland Hartwig dabei war, der die Ergebnisse in die
       Partei tragen wollte und persönlicher Referent von Parteichefin Alice
       Weidel war. Diese distanzierte sich formal mit dessen Rausschmiss,
       ansonsten ist die AfD derzeit wahlweise darum bemüht, die Recherche zu
       diskreditieren, millionenfache Abschiebepläne zu bekräftigen oder sich von
       den skizzierten Plänen zu distanzieren – obwohl der in der AfD mächtige
       Thüringen-Chef Björn Höcke ähnliche Vorhaben bereits vor Jahren in seinem
       Buch skizzierte.
       
       Nun gerät die AfD angesichts neuer Verstrickungen aber weiter in
       Erklärungsnot: So haben [8][Süddeutsche, WDR und NDR recherchiert], dass
       ein weiterer Teilnehmer des Treffens, Arne Friedrich Mörig, Sohn des
       rechtsextremen Organisators Gernot Mörig, ebenfalls auf der Gehaltsliste
       der AfD stand. Er sei vom Bundesvorstand aus Weidels Topf bezahlt worden
       und soll sich bei der AfD um Social Media gekümmert haben. Beim Treffen
       habe Mörig junior in Potsdam einen Vortrag über die [9][Idee einer rechten
       Influencer-Agentur] gehalten, die er später auch dem Bundesvorstand
       präsentiert haben soll.
       
       Bei dem Treffen sollte von Unternehmer*innen auch Geld für die
       vorgestellten rechtsextremen Projekte eingeworben werden. Und auch hier
       gibt es laut der Recherche neue Verbindungen zur AfD: Die Spendengelder
       sollen direkt über das Privatkonto von Thomas Grebien gelaufen sein, der
       wiederum der Schwager des Organisators Mörig senior ist. Grebien ist im
       AfD-Kreisvorstand im schleswig-holsteinischen Kreis Plön. Seit
       Bekanntwerden des Geheimtreffens in Potsdam inklusive der dort verhandelten
       verfassungswidrigen Pläne gehen bundesweit Hunderttausende gegen die AfD
       auf die Straße.
       
       ## Ehemalige AfD-Richterin terrorverdächtig
       
       Auch das höchste Parteigericht ist schon länger für rechtsextreme
       Verstrickungen bekannt: Im Dezember 2022 schied etwa die ehemalige
       AfD-Bundestagsabgeordnete und damalige Richterin am Landgericht Birgit
       Malsack-Winkemann unerwartet aus, weil sie bei einer bundesweiten
       Anti-Terror-Razzia von der Polizei festgenommen wurde. Sie soll zusammen
       mit Reichsbürger*innen einen bewaffneten Putschversuch geplant haben;
       ihr [10][droht eine Anklage wegen Bildung einer terroristischen
       Vereinigung].
       
       Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe scheint die Solidarität gegenüber der
       terrorverdächtigen Malsack-Winkemann in der AfD nicht abgerissen zu sein:
       Sie bekommt in Untersuchungshaft offenbar regelmäßig Besuch aus der
       Bundestagsfraktion: Drei Bundestagsabgeordnete haben laut einem
       [11][Bericht des Sterns] Dauergenehmigungen zum Besuch der mutmaßlichen
       Rechtsterroristin: Steffen Kotré aus Brandenburg, Jürgen Pohl aus Thüringen
       und ebenso der nach wie vor amtierende Präsident des Bundesschiedsgerichts
       Gereon Bollmann. Das stört innerhalb der Partei aber offenbar niemanden.
       
       31 Jan 2024
       
       ## LINKS
       
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