# taz.de -- Urbane Mitte am Gleisdreieck: Politik darf doch mitbestimmen
       
       > Die Pläne für Bürohochhäuser am Gleisdreieckspark dürfen verändert
       > werden. Ein Gutachten sieht keine Entschädigung für den Investor.
       
 (IMG) Bild: Wie es am Gleisdreieck aussehen würde
       
       Berlin taz | Die Stimmung in Friedrichshain-Kreuzberg ist eindeutig:
       Kaum jemand hält das Bauvorhaben [1][Urbane Mitte, das vorsieht, 7
       Bürohochhäuser] auf einem schmalen Streifen nördlich und südlich des
       U-Bahnhofs Gleisdreieck zu errichten, für wünschenswert. Dennoch blieb das
       Projekt unangetastet, seitdem 2005 ein städtebaulicher Rahmenvertrag mit
       dem damaligen Investor Vivico geschlossen wurde, der ihm zusicherte,
       119.000 Quadratmeter Gewerbefläche zu errichten. Es war eine Zeit, als
       Wohnungsnot, Home Office, selbst Klimaschutz noch Fremdworte in Berlin
       waren.
       
       Doch dem Bezirk schienen die Hände gebunden. 100 bis 150 Millionen Euro
       Schadenersatz stünden dem Investor bei Änderungen an den Projektplänen zu,
       so hieß es von Seiten des Senats. Kein Handlungsspielraum also für die
       Abgeordneten der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), die zuständig für die
       Erstellung eines Bebauungsplans sind.
       
       Doch das hat sich nun geändert: Ein von der BVV beantragtes und vom
       Bezirksamt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei GGSC kommt zu
       dem Ergebnis, dass zwar der Rahmenvertrag Gültigkeit besitzt, jedoch der
       darin vereinbarte Entschädigungsmechanismus unwirksam ist. Dieser verstoße
       „gegen das Verbot der unzulässigen Planbindung“.
       
       Zumindest was die Baumasse angeht, also die Zahl und Größe der geplanten
       Neubauten, dürfen die Abgeordneten von den einst getroffenen Vereinbarungen
       abweichen. Möglich sei ein „Interessenausgleich“ zwischen den öffentlichen
       und privaten Belangen. Die Bedarfe des Bezirks sollen damit
       gleichberechtigt neben den Interessen des aktuellen luxemburgischen
       Investors stehen – „unter maßgeblicher Berücksichtigung des Grundsatzes der
       Verhältnismäßigkeit“.
       
       In einem ersten, im vergangenen Sommer veröffentlichten [2][Gutachten der
       Anwohnerinitiative AG Gleisdreieck] und der Naturfreunde Berlin, das den
       Bezirk unter Handlungszwang setzte, hatte es geheißen, der Rahmenvertrag
       stelle eine „unzulässige Vorabbindung“ für die BVV dar und sei daher
       „unwirksam“. Ein Gegengutachten der Eigentümer widersprach dieser
       Auffassung.
       
       ## Was macht der Bezirk?
       
       Im Bezirk führt das neuerliche Gutachten nun zu Betriebsamkeit. Bereits am
       Mittwoch wollen die regierenden Grünen, wohl unterstützt von Linken und
       SPD, einen Dringlichkeitsantrag in die BVV einbringen, dessen Inhalt am
       Dienstag noch nicht feststand. Laut der Fraktionsvorsitzenden Sarah
       Jermutus sei es wichtig, „dass die BVV deutlich sagt, was sie möchte und
       wie der weitere Weg ist“. Der bisherige Plan jedenfalls hätte
       Nachbesserungsbedarf in den Punkten „Baumasse, Nutzung und Versiegelung“.
       Der Auftrag der BVV sei es, so Jermutus, dem Bezirksamt „Hinweise und einen
       Auftrag“ für das weitere Handeln zu geben.
       
       Vom Bezirksamt hat Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) angekündigt, die
       „Begründung des Bebauungsplanentwurfs“ für das südliche Baufeld zu
       überarbeiten, ergo, sie den Vorgaben aus dem Gutachten anzupassen, ohne
       aber den B-Plan selbst zu verändern. In der Vergangenheit hatte Schmidt das
       Projekt verteidigt und dabei auch mit den „erheblichen Entschädigungen“
       argumentiert. Jermutus sagt dagegen der taz, es gehe nicht alleine um „eine
       alleinige Anpassung des Begründungstexts“.
       
       Wie ein „rosa Elefant“ im Raum stehe jedoch die Gefahr, dass letztlich der
       Senat das Vorhaben an sich zieht und im Sinne des Investors umsetzen lässt.
       So sagt es die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger. Senatsbaudirektorin
       Petra Kahlfeldt hatte zuletzt im Sommer 2022 das Projekt in seiner
       bisherigen Planung verteidigt und festgehalten, „dass kein Erfordernis zur
       Änderung des Städtebaulichen Rahmenvertrages“ bestehe.
       
       Die Bezirks-Grüne Jermutus aber sagt: „Wir können nicht aus Sorge vor dem
       Senat nicht handeln.“ Gegenüber den Engagierten der Bürgerinitiative sei
       man „in der Pflicht“ zu versuchen, die Pläne zu ändern.
       
       30 Jan 2024
       
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