# taz.de -- Belästigungen durch Abtreibungsgegner: Gegen den Walk of Shame
       
       > Die Ampelkoalition will Belästigungen vor Abtreibungs-Einrichtungen unter
       > Strafe stellen. Im Koalitionsvertrag hatte sie aber deutlich mehr
       > versprochen.
       
 (IMG) Bild: Abtreibungsgegner unterwegs in Berlin im Juni 2023
       
       Endlich passiert mal etwas in Sachen reproduktiver Gerechtigkeit. Das
       Bundeskabinett hat einen [1][Gesetzentwurf zur sogenannten
       Gehsteigbelästigung beschlossen]. Künftig sollen Abtreibungsgegner_innen,
       die vor Beratungsstellen, Praxen und Krankenhäusern den reibungslosen
       Ablauf einer Beratung oder eines Abbruchs beeinträchtigen, mit bis zu 5.000
       Euro bestraft werden.
       
       Gut so. Fundis sollten nichts zu sagen haben – erst recht nicht, wenn es um
       den Uterus geht. Allein Schwangere sollten entscheiden, ob und wie sie
       abtreiben sowie ob sie sich überhaupt beraten lassen wollen oder nicht.
       
       All das hat in Deutschland nämlich noch immer enge Grenzen: Wer straffrei
       abtreiben möchte, muss das in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen tun,
       sich zuvor beraten lassen und zwischen dem Beratungstermin und dem Abbruch
       drei Tage vergehen lassen. Sonst ist der Abbruch laut Paragraf 218
       Strafgesetzbuch eine Straftat.
       
       Das wurde als angeblich historischer Kompromiss verkauft, der aber mit der
       Selbstbestimmung von Schwangeren herzlich wenig zu tun hat. Momentan berät
       eine Kommission darüber, inwiefern Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des
       Strafgesetzbuchs geregelt werden können. Das ist neben der Abschaffung des
       Paragrafen 219 a, also dem Paragrafen, der das Informieren über Abbrüche
       kriminalisierte, eine der wenigen Vereinbarungen in diesem Bereich, die
       bislang von der Koalition umgesetzt wurde.
       
       Teilweise müssen Schwangere 200 Kilometer weit fahren, um ihre
       Schwangerschaft abbrechen zu können. Vielen Beratungsstellen [2][mangelt es
       zudem an Geld], was sich auf die Qualität der Beratung auswirkt. Dabei ist
       im Koalitionsvertrag sowohl eine flächendeckende Versorgung mit
       Beratungseinrichtungen als auch die Versorgungssicherheit von Abbrüchen
       vereinbart worden.
       
       Es ist gut, dass die Koalition bis zum Sommer das Gesetz zur
       Gehsteigbelästigung verabschieden will. Was sie in ihrem Koalitionsvertrag
       vereinbart hat, geht allerdings deutlich weiter. Um diese Ziele umzusetzen,
       bleibt immer weniger Zeit.
       
       24 Jan 2024
       
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