# taz.de -- Rechtsextreme Graue Wölfe: Morddrohungen ohne Konsequenzen
       
       > Ein türkischer Nationalist bedroht Politiker:innen in Deutschland.
       > Der Staat scheint machtlos zu sein, zeigen taz-Recherchen.
       
 (IMG) Bild: Der Wolfsgruß ist das Symbol der türkischen Rechtsextremen
       
       Anderthalb Wochen sind vergangen, seitdem der türkische Präsident [1][Recep
       Tayyip Erdoğan und Olaf Scholz] in Berlin zusammenkamen: Scholz bat die
       Türkei als Türsteher Europas um Hilfe und bemühte sich um eine Neuauflage
       des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens. Dafür stellte er Hilfe beim
       Wiederaufbau von Bildungseinrichtungen in türkischen Erdbebengebieten in
       Aussicht. Erdoğan reichte das nicht, er forderte zudem Visa-Erleichterungen
       für türkische Staatsbürger. Das Signal, das vom Staatsbesuch ausging: Die
       beiden Länder brauchen einander, arbeiten weiterhin zusammen, trotz aller
       Differenzen.
       
       Wo die Zusammenarbeit offenbar nicht gut funktioniert, zeigt nun die
       Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten
       Martina Renner, die [2][auf Recherchen der taz Bezug] nimmt und dieser
       Zeitung exklusiv vorliegt.
       
       Die Antwort hat Folgen für die Opfer einer über drei Jahre anhaltenden
       Drohserie. Mindestens seit Ende Februar 2020 erhalten kurdischstämmige
       Linken-Politiker:innen, aber auch nichtkurdischstämmige Personen
       [3][Morddrohungen von Social-Media-Accounts], die sich positiv auf die
       [4][rechtsextreme türkische Ülkücü-Bewegung] (Graue Wölfe) beziehen. So
       hatten es [5][2022 taz-Recherchen] ergeben, und so steht es nun auch in der
       Antwort der Bundesregierung.
       
       Deutsche Behörden scheinen aber auch nach fast vier Jahren Ermittlungen
       machtlos zu sein gegenüber dem Urheber der Morddrohungen. Außerdem decken
       sich Informationen der taz teilweise nicht mit den Angaben der
       Bundesregierung.
       
       ## Türkische Behörden antworten den deutschen nicht
       
       Im Januar 2022 veröffentlichte [6][die taz eine Recherche], in der sie den
       Absender dieser Morddrohungen als Tayfun K. identifizierte, der in der
       zentralanatolischen Stadt Kayseri einen Handyladen betreibt. Auf
       Konfrontation der taz per Anruf räumte der Mann damals ein, der Absender
       der Morddrohungen und auch Anhänger der rechtsextremen Grauen Wölfe zu
       sein.
       
       „Die ersten Bedrohungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Ende Februar
       2020 aufgetreten. Seitdem sind ca. 40 Fälle erfasst worden“, heißt es nun
       fast zwei Jahre später in der Antwort auf die Kleine Anfrage.
       Taz-Informationen zufolge soll sich Ende Februar 2020 schon das
       Bundeskriminalamt (BKA) mit der Drohserie beschäftigt haben.
       
       Fest steht: Bei mehreren Staatsanwaltschaften in verschiedenen
       Bundesländern sind Ermittlungsverfahren anhängig. Das BKA ist nach Angaben
       der Bundesregierung im Fall Tayfun K. als „kriminalpolizeiliche
       Zentralstelle“ tätig geworden, habe sich an den Ermittlungen der
       Landesbehörden aber nicht direkt beteiligt. Der taz liegt jedoch ein
       Schreiben des BKA vor, demzufolge die Abteilung für Cyberkriminalität das
       LKA Hessen auf dessen Bitte hin im Juni 2021 bei den Ermittlungen
       unterstützt hat.
       
       Linken-Abgeordnete Martina Renner sagt dazu:„Angesichts bundesweiter,
       offenbar orchestrierter Bedrohungen durch mutmaßlich aus dem Ausland
       handelnde Täter ist es überfällig, die Ermittlungen beim BKA zu bündeln.“
       
       ## Täter kann sich frei in Deutschland bewegen
       
       Deutsche Sicherheits- und Justizbehörden, in verschiedenen Ländern wie auf
       Bundesebene, haben sich also über Jahre mit der Bedrohungsserie
       beschäftigt. Aber sie kamen mit ihren Ermittlungen zur Feststellung der
       Identität des mutmaßlichen Täters anscheinend nicht weiter und ersuchten
       die türkischen Behörden um Hilfe. Doch die deutschtürkische Zusammenarbeit
       sollte in diesem Fall erfolglos bleiben, wie die aktuelle Antwort der
       Bundesregierung zeigt: Zwischen Januar 2021 und Oktober 2022 hat das BKA
       drei Erkenntnisanfragen an türkische Behörden gestellt. Doch „auf keines
       der genannten Ersuchen wurden seitens der türkischen Behörden Erkenntnisse
       übermittelt“, heißt es.
       
       Brisant ist, dass der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vorliegen,
       ob gegen den Täter Tayfun K. eine Einreisesperre oder eine sonstige
       polizeiliche Ausschreibung besteht. Der Absender der Morddrohungen hatte
       demnach die Möglichkeit, nach Deutschland einzureisen und sich hier frei zu
       bewegen, ohne Strafverfolgung zu befürchten. Und das, obwohl er den Opfern
       gedroht hatte, nach Deutschland zu kommen oder sich bereits auf deutschem
       Boden zu befinden.
       
       Im Widerspruch dazu steht eine taz-Information aus Behördenkreisen, laut
       der gegen Tayfun K. eine Einreisesperre verhängt worden sei. Der
       Bundesregierung liegen dagegen laut Antwort auf die Kleine Anfrage
       keinerlei Erkenntnisse darüber vor, ob Tayfun K. sich zeitweise in der
       Bundesrepublik aufgehalten hat oder nicht.
       
       Zur allgemeinen Gefährdungslage durch türkische Rechtsextremisten schreibt
       die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass spätestens seit dem
       Putschversuch 2016 „eine zunehmende Verschärfung des öffentlichen Diskurses
       in der Türkei“ stattgefunden habe. Damit sei eine „Zunahme polizeilich
       relevanter Aktivitäten u. a. durch türkische Nationalisten zum Nachteil
       türkischer regierungskritischer Oppositioneller in Deutschland“
       einhergegangen. Diese Aktivitäten seien „Beleidigungen, Bedrohungen und
       Volksverhetzungen (meist über soziale Netzwerke) und Sachbeschädigungen“,
       in „wenigen Fällen“ auch Gewaltdelikte wie Körperverletzungen.
       
       ## Prüfung eines Verbots der Grauen Wölfe noch offen
       
       Daraus ergebe sich „ein erhöhtes abstraktes Risiko“ für Betroffene. Zudem
       würden öffentliche türkische Personenfahndungen und entsprechende mediale
       Berichterstattung das Risiko bergen, dass sich Einzeltäter oder
       Kleinstgruppen in Deutschland zum Handeln gegen politische Gegner berufen
       fühlen könnten.
       
       Im November 2020 hat der Bundestag mit einem Beschluss die Bundesregierung
       beauftragt, Organisationsverbote gegen Vereine der türkisch-rechtsextremen
       Ülkücü-Bewegung zu prüfen. Bislang ist in der Sache nichts passiert.
       
       Linken-Abgeordnete Renner fordert deshalb, Organisationsverbote gegen die
       rechtsextremen Grauen Wölfe wieder ins Zentrum zu rücken. „Dies gerade auch
       hinsichtlich der Gefahr, dass auf Bedrohungen tätliche Angriffe durch
       Anhänger der Grauen Wölfe folgen können. Der weiterhin nicht aufgeklärte
       Angriff auf den [7][türkischen Journalisten Erk Acarer] in Berlin sollte
       Mahnung sein – zumal dieser Konsequenz genau solcher Drohungen gewesen sein
       könnte.“
       
       Das Bundesinnenministerium könne sich zu möglichen Vereinsverboten
       „generell nicht äußern“, antwortete eine Sprecherin auf Anfrage der taz. Es
       bestehe die Gefahr, dass von einem Verbot potenziell betroffene
       Organisationen „ihr Verhalten danach ausrichten und dadurch die Wirksamkeit
       operativer behördlicher Maßnahmen“ beeinträchtigen.
       
       Für die Empfänger der Morddrohungen heißt das: Ihre Sicherheit in
       Deutschland ist nach wie vor nicht garantiert.
       
       Dieser Artikel ist mit der Unterstützung von [8][Journalismfund Europe]
       entstanden.
       
       29 Nov 2023
       
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