# taz.de -- Humboldt-Vorlesung zu rechter Justiz: „Nicht auf dem rechten Auge blind“
       
       > Misst die Justiz bei Rechten und Linken mit zweierlei Maß? Mit einer
       > Ringvorlesung wolle man dieser Frage nachgehen, sagt Schirmherr Martin
       > Heger.
       
 (IMG) Bild: Prozess gegen Adolf Hitler nach dem Putsch am 9. November 1923
       
       taz: Herr Heger, Sie sind seit diesem Wintersemester Schirmherr einer
       [1][Ringvorlesung über Rechtsextremismus, Recht und Justiz] an der
       Humboldt-Universität, die vom Verein Gesicht Zeigen organisiert wird, in
       Kooperation mit dem Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen und der
       Projektgruppe Rechtsextremismus und Recht der HU. Wie kam es dazu?
       
       Martin Heger: Die Idee ist, dass man im Berliner Raum diese Themen am
       Kochen hält. Aus meiner Sicht als Rechtshistoriker finde ich es
       interessant, dass wir genau vor 100 Jahren diese Debatte schon hatten. Zur
       Weimarer Zeit war die Justiz auf dem rechten Auge blind. Man hat die
       Rechtsextremisten kaum verfolgt, Hitler kam lediglich in Festungshaft. Auf
       der anderen Seite hat man gegen die Linken, die in weit weniger massiver
       Weise aufgetreten sind, zum Teil sehr scharfe Urteile gefällt. Das ist
       immer einer Reflexion würdig: Ist das Recht, ist die Justiz, ist die
       Rechtswissenschaft blind für irgendetwas? Diese Frage müssen wir uns immer
       wieder stellen. Es war sicherlich so, dass die Justiz nicht immer eine ganz
       rühmliche Rolle bei der Bekämpfung von Angriffen von rechts gespielt hat.
       
       Wovon handelt die Vorlesung genau? Was wird gelehrt, wer referiert, welche
       Rolle spielen die Student*innen? 
       
       Wir haben uns an einer ähnlichen Vorlesung orientiert, die in Frankfurt
       veranstaltet wurde. (Die Vorlesung in Frankfurt/Oder wurde ebenfalls vom
       Verein Gesicht Zeigen! organisiert, in dem Fall in Kooperation mit den
       Kritischen Jurist*innen der Europa-Universität Viadrina, Anm. der Red.)
       Dabei sind natürlich Leute, die man kennt. Von Kollegen wie Christoph
       Möllers oder auch Doris Liebscher von der Antidiskriminierungsstelle, bis
       hin zu Leuten wie Mehmet Daimagüler, der als Anwalt der Nebenklage im
       NSU-Prozess ja sehr Bedeutsames geleistet hat. In der großen Mehrheit,
       würde ich sagen, sind es Juristinnen und Juristen.
       
       Wie gut ist die Vorlesung besucht? Steht sie auch Nichtstudent*innen
       offen? 
       
       An den beiden ersten Terminen waren 130 bzw. 70 Personen anwesend. Der
       größte Teil dürften Jurastudierende sein, doch ist die Ringvorlesung auch
       für andere Mitglieder und Studierende der HU, aber auch für die
       Öffentlichkeit uneingeschränkt offen.
       
       Ist die Justiz in Berlin denn heute noch auf dem rechten Auge blind? 
       
       Die Gefahr besteht natürlich. Aber bisher scheinen mir das doch meistens
       Einzelfälle zu sein. Es gibt sicherlich viele Fälle, das kann ich nicht
       ausschließen. Sowohl die Justiz als auch der Beamtenapparat stehen aber auf
       dem Boden unserer Rechtsordnung. Selbst wenn einzelne vielleicht am Ende
       eine Partei wählen, die problematisch ist, heißt das nicht
       notwendigerweise, dass sie in ihrem Beruf auch rechtsextrem handeln. Also
       nein, die Justiz ist nicht strukturell auf dem rechten Auge blind.
       
       Aber sind nicht viele einzelne Rechtsextremisten auch eine Bedrohung für
       die Justiz?
       
       Ich glaube nicht, dass wir in der Justiz ein massives
       Rechtsextremismus-Problem haben. Wir haben einzelne Rechtsextreme, das
       haben wir gesehen mit der Richterin Frau Malsack-Winkemann, die ja
       Justizministerin der Reichsbürger hätte werden sollen.
       
       Eine Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete, die vor
       einem Jahr bei einer Razzia gegen „Reichsbürger“ festgenommen wurde.
       Berlins damalige Justizsenatorin hatte zuvor vergeblich versucht, sie aus
       ihrem Dienst zu entfernen. 
       
       Wir sehen leider, dass es eine nicht unerhebliche Zahl von
       Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Richterinnen und Richtern,
       Anwältinnen und Anwälten gibt, die ähnliche Gesinnungen zeigen. Die meisten
       Anwälte und Anwältinnen sind erst einmal am Recht interessiert. Aber man
       kann nicht ausschließen, dass jemand aus der Mitte der Gesellschaft mitten
       im Berufsleben, und dafür gibt es Beispiele, den Weg nach rechts findet.
       Das heißt, wir müssen damit leben, dass es in der Justiz mindestens eine
       Gruppe gibt, die nach rechts außen offen ist. Es wird aber die Frage sein,
       wie weit diese Gruppe eine Agenda verfolgen kann. Denn sie werden auch
       eingehegt von einer Justiz, die insgesamt nicht rechtsextrem ist, sondern
       die klar auf dem Boden der Demokratie steht.
       
       Können Jurist*innen ihre persönliche Überzeugung und ihre Arbeit
       wirklich so klar trennen? Wirkt sich eine rechtsextreme Gesinnung nicht
       auch immer in der Arbeit aus? 
       
       Da bin ich nicht sicher. Wir lernen natürlich eine gewisse
       Professionalität. Wenn wir jetzt Frau Malsack-Winkemann zum Beispiel
       nehmen, scheint es ja so, dass sie davor als Juristin nicht auffällig war.
       Ich glaube schon, dass man lernt, als Jurist Fälle losgelöst von der
       eigenen Meinung zu entscheiden. Man orientiert sich an der Rechtsprechung,
       sonst verliert man seinen Job. Wenn man irgendwo rechtsextreme Gesinnung in
       einem Urteil offenbart hat, wird man im besten Fall nicht mehr befördert.
       
       Warum ist es so schwer für die Justiz, Rechtsextreme in den eigenen Reihen
       zu verfolgen? 
       
       Richterinnen und Richter sind in ganz besonderem Maße unabhängig, und sie
       müssen das auch sein. Das bedeutet aber auch, dass ein Rausschmiss nur in
       einem sehr engen Rahmen möglich ist. Richterinnen und Richtern kommt in
       vielen Fällen eine gewisse Narrenfreiheit zu. Aber deswegen gibt es immer
       eine höhere Instanz in der Justiz, an höchster Stelle das
       Bundesverfassungsgericht. Dadurch können problematische Urteile korrigiert
       werden, sodass es zwar einen Richter mit schwieriger Gesinnung gibt, das
       Gesamtergebnis aber am Ende gut ist. Es würde auch dem Rechtsstaat schaden,
       wenn wir einfach alle Richterinnen und Richter, denen eine rechte Gesinnung
       vorgeworfen wird, entfernen. Das wäre eine Macht, die sich ja auch
       missbrauchen ließe. Es bedarf immer guter Gründe,
       
       Im Zuge der rechtsextremen Anschlagserie in Neukölln wurde zwei
       Staatsanwälten eine rechte Gesinnung vorgeworfen. Gab es dafür gute Gründe? 
       
       Die Generalstaatsanwältin zog damals bestimmte Staatsanwälte ab, denen
       unterstellt wurde, sie hätten sich mit dem rechten Umfeld der Angeklagten
       gemein gemacht. Damals war ich Sachverständiger, und ich hielt das für
       richtig, allein damit nicht der Eindruck entstehen könnte, dass die Justiz
       voreingenommen wäre. Es ist aber auch denkbar, dass die Rechtsextremen
       einen konservativen Staatsanwalt durch solche Anschuldigungen in Verruf
       bringen wollten. Auch diese Gefahr besteht natürlich.
       
       Welche Mittel würden der Justiz helfen, um härter gegen Rechtsextremismus
       durchgreifen zu können? 
       
       Ich denke, unser System ist nicht so schlecht. Der Anspruch von
       Staatsanwälten an sich selbst ist, immer objektiv zu sein. Sie können
       natürlich nie zu 100 Prozent objektiv sein, sie sind ja auch nur Menschen.
       Ich habe aber das Gefühl, dass sich die politische Ebene in Deutschland,
       auch wenn sie stärker auf der Staatsanwaltsebene intervenieren kann als in
       anderen Ländern, doch hinreichend zurückhält. Damit bleibt die Justiz
       verhältnismäßig unabhängig, und das ist erst einmal gut so.
       
       12 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.gesichtzeigen.de/wp-content/uploads/2023/10/programm_ringvorlesung_rechtsextremismus-recht-und-justiz-2.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Leonard Hennersdorf
       
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