# taz.de -- Religionsunterricht in Niedersachsen: Gemeinsam, aber nur christlich
       
       > Die Evangelische und die Katholische Kirche in Niedersachsen wollen ihren
       > Unterricht ab dem Schuljahr 2025/26 zusammenlegen. Hamburg ist schon
       > weiter.
       
 (IMG) Bild: Soll in Niedersachsen künftig gemeinsam unterrichtet werden: evangelische und katholische Religion
       
       Bremen taz | Evangelische Religion, katholische, islamische oder Werte und
       Normen? Vor dieser Entscheidung stehen [1][Schüler*innen, nicht nur in
       Niedersachsen]. Hier sollen soll ab dem Schuljahr 2025/26 jedoch nicht mehr
       evangelische und katholische Religion getrennt unterrichtet, sondern
       christlicher Religionsunterricht angeboten werden. Das wollen die beiden
       großen Kirchen.
       
       Der Unterricht bleibe dabei ein konfessioneller, „aber auf einer
       gemeinsamen christlichen Grundlage“, erklärt Kerstin Gäfgen-Track. Sie ist
       Oberlandeskirchenrätin und Bevollmächtigte der Konföderation evangelischer
       Kirchen in Niedersachsen. Ein Grund dafür sei die „ökumenische Einsicht,
       dass die christlichen Kirchen gerade im Schulbereich anstehende
       Herausforderungen und Aufgaben gemeinsam wahrnehmen sollten“. Der neue
       Unterricht lasse das „ökumenische Miteinander auch in der Schule erkennbar
       werden“, schreibt auch ein Sprecher des Katholischen Büros Niedersachsen.
       
       Mit dem Vorschlag kann laut Gäfgen-Track Lehrer*innen „eine bessere
       Unterstützung angeboten werden, indem die Kerncurricula angepasst werden
       und bereits in der Ausbildung und bei der Bereitstellung von Lehrbüchern
       und Unterrichtsmaterial die ökumenische Perspektive einbezogen wird“.
       
       Zudem werde der Unterricht für Schüler*innen ohne
       Konfessionszugehörigkeit attraktiver sein als das Angebot getrennten
       Unterrichts. „Denn in diesem Fall wird den Schüler*innen eine
       Vorentscheidung für eine der Konfessionen abverlangt, bevor sie im
       Religionsunterricht Kriterien für ihre Entscheidung kennenlernen können“,
       sagt Gäfgen-Track.
       
       ## Rechtliche Fragen zu klären
       
       Die Gespräche dazu, auch mit Expert*innen außerhalb der Kirchen, laufen
       bereits [2][seit zehn Jahren]. „Der Zeitplan der Kirchen sieht vor, dass es
       frühestens zum Schuljahr 2025/26 zur Einführung kommt“, sagt Gäfgen-Track –
       „vorausgesetzt, das Land Niedersachsen beschließt entsprechend.“
       
       Das Land Niedersachsen begrüße den Wunsch der Kirchen, schreibt der
       Sprecher des Kultusministeriums, Ulrich Schubert. Zurzeit spreche das Land
       mit den Kirchen über eine Umsetzung. Beschlossen sei noch nichts. „Die
       konkrete Ausgestaltung eines solchen neuen Unterrichtsfaches ist komplex
       und will gut vorbereitet sein“, sagt Schubert. Zudem müssten rechtliche
       Fragen geklärt werden.
       
       Das weiß auch Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne), die den
       Vorschlag gegenüber dem Evangelischen Pressedienst „zeitgemäß“ nennt: „Er
       wird zu einer Verständigung führen.“ Zudem sei das Modell „sehr
       pragmatisch, weil getrennter christlicher Unterricht gar nicht mehr überall
       angeboten werden kann“. Die rechtlichen Fragen wolle man lösen, „damit das
       Modell nicht womöglich mit Klagen einhergeht“. Etwa, wenn Eltern auf einen
       rein evangelischen Religionsunterricht beharren.
       
       Die Schwierigkeit: Laut Artikel Sieben des Grundgesetzes wird der
       bekenntnisorientierte Religionsunterricht an öffentlichen Schulen „in
       Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erteilt.
       Den Unterricht einfach abzuschaffen, staatlich zu organisieren oder
       zusammenzulegen – all das kann ein Bundesland nicht allein entscheiden.
       
       Ausnahme ist Bremen: Grund dafür ist Artikel 141 im Grundgesetz, die so
       genannte Bremer Klausel. Sie besagt, dass Artikel Sieben in den Ländern
       nicht anzuwenden ist, die in dieser Frage schon ältere landesrechtliche
       Regeln erlassen hatten. Das war, in Westdeutschland, nur Bremen, das in
       seiner Landesverfassung 1947 einen „bekenntnismäßig nicht gebundenen
       Unterricht in biblischer Geschichte“ festgeschrieben hatte.
       
       Das heißt: Weder wird im Lande von den Schüler*innen
       Religionszugehörigkeit erwartet, noch muss die Lehrkraft an irgendetwas
       glauben. Und anstelle der Kirchen und Religionsgemeinschaften bildet der
       Staat die Lehrkräfte aus und organisiert den Unterricht – als Pflichtfach.
       
       ## Andere Religionen nicht einbezogen
       
       Hamburg hat mit dem [3][„Religionsunterricht für alle“] seit 2019 einen
       ganz eigenen Weg eingeschlagen: Zahlreiche Glaubensgemeinschaften haben
       sich per Staatsvertrag darauf geeinigt, dass der Unterricht von Lehrenden
       unterschiedlichen Bekenntnisses gegeben wird, und nicht wie vorher allein
       in der Hand der Evangelischen Kirche liegt. Auch der Inhalt wird gemeinsam
       bestimmt.
       
       In Niedersachsen stand das nicht zur Debatte. „Der Christliche
       Religionsunterricht ist aus unserer Sicht der bessere Weg für alle
       Schüler*innen“, sagt Gäfgen-Track von der Evangelischen Kirche. Denn: Ein
       Religionsunterricht für alle setze die Lehrkraft unter Druck, allen
       Schüler*innen gleichermaßen gerecht werden zu müssen. Zudem würde mit
       ihm der Verlust des bekenntnisgebundenen, konfessionellen Unterrichts
       einhergehen, „wie er im Grundgesetz garantiert ist“.
       
       Seit 2013 wird der [4][islamische Religionsunterricht in Niedersachsen]
       angeboten. „Mittlerweile wird er an 75 Schulen in Niedersachsen als
       Regelfach unterrichtet“, teilt das Kultusministerium mit. Er biete
       muslimischen Schüler*innen die Möglichkeit, „ihre Religion vor dem
       Hintergrund des Lebens in einer westlichen, oft noch weitgehend christlich
       geprägten Gesellschaft kritisch-konstruktiv zu reflektieren“.
       
       Der Vorsitzende der Schura Niedersachsen, des Landesverbandes der Muslime,
       wünscht sich Verbesserungen. Es gebe in den Schulen Bedarf, sagt Kerim
       Ocakdan. Man investiere in die Ausbildung von Lehrenden und werbe dafür in
       den Gemeinden. „Trotz dieser Bemühungen können viele Schulen keinen
       Unterricht anbieten“, sagt Ocakdan. Es gebe jedoch intensive Gespräche mit
       dem Kultusministerium, um das Problem zu lösen.
       
       11 Sep 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Schulanfang-in-Berlin/!5956009
 (DIR) [2] https://www.religionsunterricht-in-niedersachsen.de/christlicherRU/beratungsprozess
 (DIR) [3] /Neuerungen-im-Religionsunterricht/!5650727
 (DIR) [4] /Defizit-bei-Integration/!5949905
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Götz
       
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