# taz.de -- Prozess um „Badewannen-Mord“: 13 Jahre unschuldig in Haft?
       
       > Manfred Genditzki saß womöglich viele Jahre für einen Mord im Gefängnis,
       > den es nie gegeben hat. Auch die Staatsanwaltschaft fordert nun den
       > Freispruch.
       
 (IMG) Bild: Manfred Genditzki Anfang Juli im Gerichtssaal in München
       
       München taz/dpa | Im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten
       „Badewannen-Mord“ von Rottach-Egern fordert die Staatsanwaltschaft
       Freispruch für den angeklagten Manfred Genditzki. Er hatte für die
       mutmaßliche Tat mehr als 13 Jahre im Gefängnis gesessen. Die Staatskasse
       sei verpflichtet, Genditzki dafür zu entschädigen, sagte Staatsanwalt
       Michael Schönauer.
       
       Im Oktober 2008 hatte Genditzki die 87-jährige Liselotte K. aus dem
       Krankenhaus abgeholt. Er war Hausmeister in ihrer Wohnanlage und kümmerte
       sich ab und an um sie. Er brachte die Frau nach Hause, trank noch einen
       Kaffee mit ihr und verließ die Wohnung. Als eine Mitarbeiterin des
       Pflegediensts am frühen Abend vorbeikam, fand sie die Frau angezogen in
       ihrer vollen Badewanne liegend, ein Bein hing über den Wannenrand.
       Liselotte K. war tot.
       
       Nach Überzeugung des Schwurgerichts soll Genditzki die Seniorin nach einem
       Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt haben.
       Das [1][Urteil] des Schwurgerichts: lebenslange Haft.
       
       Nach einem jahrelangen Kampf Genditzkis wurde der Fall [2][neu aufgerollt]
       – was sehr selten vorkommt. Im neuen Verfahren waren nun Gutachter gehört
       worden, die den jahrelang inhaftierten Mann aus Sicht seiner Verteidigung
       entlasten.
       
       Schon 2008 deutete einiges auf die Unschuld Genditzkis hin – zum Beispiel
       das fehlende Motiv. Doch inzwischen verdichteten sich die Hinweise massiv.
       So hat Genditzkis Anwältin Regina Rick mithilfe privater Spender ein neues
       Gutachten in Auftrag gegeben, das mittels einer Computersimulation zeigt:
       Der Sturz in die Badewanne wäre auch ohne Gewalteinwirkung möglich gewesen.
       Ein thermodynamisches Gutachten kam außerdem zu dem Schluss, dass der
       Todeszeitpunkt wesentlich später gewesen sein muss, als ursprünglich
       angenommen.
       
       „Wir rechnen mit einem Freispruch“, hatte Genditzkis Verteidigerin Regina
       Rick zu Beginn des Prozesses erklärt. An diesem Freitag könnte das Urteil
       fallen.
       
       3 Jul 2023
       
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