# taz.de -- Berlin verkleinert den Spielraum für Bleiberecht
       
       > Geflohen sind sie vor demselben Krieg, aber internationale Studierende
       > haben hier weniger Rechte als Ukrainer*innen. Nun drohen auch aus Berlin
       > erste Abschiebungen
       
 (IMG) Bild: Frühjahr 2022: Ein Student aus der Elfenbeinküste wartet nach seiner Flucht aus Kyjiw im Willkommenszelt am Hauptbahnhof Berlin
       
       Von Susanne Memarnia
       
       Unter den Drittstaatler*innen aus der Ukraine geht die Angst um: Die
       ersten internationalen Studierenden, die vor dem Krieg nach Deutschland
       geflohen sind, wurden aus Hamburg und München abgeschoben, berichtet
       Juliane Gebel von der Inititative BIPoC Ukraine and Friends der taz. Auch
       in Berlin, wo im vorigen Jahr der damals noch rot-grün-rote Senat
       zusicherte, für diese Gruppe von Kriegsflüchtlingen eine großzügige
       Bleiberechtsregelung zu finden, haben einige Studierende vom Landesamt für
       Einwanderung (LEA) eine Ausreiseaufforderung bekommen.
       
       Unterstützer*innen wie Vicky Germain von der Initiative CommUnities
       Support for BIPoC Refugee from Ukraine (CUSBU) befürchten, dass schon bald
       Hunderte Kriegsflüchtlinge betroffen sein könnten. Bis vor wenigen Monaten
       habe man noch gut mit dem LEA zusammengearbeitet, sagt sie. Die Situation
       und die rechtlichen Rahmenbedingungen seien für alle neu gewesen, man habe
       Einzelfälle besprochen und gemeinsam nach Lösungen gesucht. „Dieser Konsens
       scheint aufgebrochen. Wir befürchten, dass es bald eine Welle von
       Ablehnungen geben wird.“
       
       Auch Elif Eralp, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im
       Abgeordnetenhaus, sorgt sich um die Gruppe. „Der Kurs des LEA scheint sich
       seit dem Regierungswechsel von R2G zur GroKo verändert zu haben“, sagte sie
       der taz. „Statt Spielräume für eine Bleibeperspektive zu nutzen, werden
       jetzt die ersten Ausreiseaufforderungen rausgeschickt.“
       
       Die jungen Menschen leben seit über einem Jahr in großer Unsicherheit.
       Collins aus Nigeria, der in der Ukraine Internationales Recht studiert hat
       und seinen Nachnamen aus Angst nicht in der Zeitung lesen will, sagt über
       die Situation der Betroffenen in anderen Bundesländern: „Es ist, als hätte
       man uns vergessen. Viele leben mit Duldung, ohne Job, ohne Möglichkeit,
       Deutsch zu lernen oder weiter zu studieren.“
       
       In Berlin sei es zwar etwas besser, sagt Collins. Hier haben die meisten
       Drittstaatler*innen eine „Fiktionsbescheinigung“ für ein Jahr
       Aufenthalt bekommen, um Zeit zu gewinnen, ihren Aufenthalt zu verfestigen,
       wie das Fachleute nennen – etwa indem sie versuchen, Arbeit oder einen
       Studienplatz zu ergattern. „Das hat erst mal geholfen. Aber jetzt bekommen
       wir Briefe vom LEA, dass unsere Erklärungen, warum wir nicht in unsere
       Heimatländer zurückkönnen, nicht ausreichen würden und wir Asyl beantragen
       sollen“, berichtet Collins. „Es ist alles so kompliziert, niemand weiß, wie
       es weitergeht.“
       
       Auch die Ungerechtigkeit über die Ungleichbehandlung nagt an ihm. „Wir sind
       vor demselben Krieg geflohen, warum hilft man uns nicht wie den
       Ukrainer*innen? Wir hatten eine glänzende Zukunft vor uns, sind kluge
       Köpfe, unsere Eltern haben viel in uns investiert. Jetzt haben wir gar
       nichts mehr“, sagt er.
       
       Vor dem Krieg war die Ukraine sehr beliebt bei ausländischen Studierenden,
       vor allem aus Afrika und Asien, die meisten haben Medizin oder
       Ingenieurswissenschaften studiert. [1][Laut Bundesamt für Migration haben
       etwa 37.200] der knapp eine Million Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland eine
       andere Staatsbürgerschaft als die ukrainische.
       
       [2][Rechtlich waren die Drittstaatler*innen von Beginn an schlechter
       gestellt als Ukrainer*innen]. Mit der erstmals angewendeten
       EU-Massenzustromrichtlinie bekamen ukrainische Staatsbürger*innen als
       Kriegsflüchtlinge Aufenthaltserlaubnis, Sozialleistungen und
       Arbeitserlaubnis. Für Drittstaatler*innen gibt es den „24er-Aufenthalt“
       – nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz – nur unter engen Voraussetzungen:
       etwa als Partner*in, Vater/Mutter eine*r Ukrainer*in oder mit
       unbefristeter Niederlassungserlaubnis in der Ukraine. Alle anderen müssen
       individuell darlegen, warum eine „sichere und dauerhafte“ Rückkehr in ihr
       Heimatland nicht möglich ist. Was darunter zu verstehen ist, ist
       Auslegungssache.
       
       Wie viele Drittstaatler*innen in Berlin einen Antrag auf Aufenthalt
       nach dem sogenannten Sui-generis-Verfahren gestellt haben, ist unbekannt,
       [3][da beim Antrag nicht zwischen Staatsangehörigkeiten unterschieden
       wird]. Bekommen haben laut LEA zum Stichtag 11. Juni 1.670
       Drittstaatler*innen einen 24-er Aufenthalt, 1.105 eine
       Fiktionsbescheinigung. Wie viele Drittstaatler*innen ein Studierenden-
       oder Arbeitsvisum haben, ist dem LEA nicht bekannt. Laut CUSBU gibt es
       zudem eine unbekannte Zahl von Anträgen von Drittstaatler*innen, die das
       LEA gar nicht erst zur Prüfung angenommen hat.
       
       Alles in allen hat auch Vicky Germain von CUSBU den Eindruck, dass das
       großzügige Versprechen, die Drittstaatler*innen nicht im Stich zu
       lassen, bröckelt. Sie berichtet von einer zunehmend harten Politik. So
       würden Menschen, die zum Bürgeramt gehen, dort von der Polizei einfach
       festgenommen, weil ihre Fiktionsbescheinigung abgelaufen ist. Die Polizei
       nehme ihnen den Pass dann ab. Ähnlich beim LEA: „Manche haben auch über
       Monate keinen Termin beim LEA bekommen“, wenn sie dann dort seien, müssten
       sie den Pass abgeben.
       
       In der Folge verpassen manche wichtige Uni-Prüfungen, sagt Germain. Sie
       erklärt, dass die ukrainische Botschaft im Frühling organisiert habe, dass
       Medizinprüfungen der ukrainischen Unis in Berlin stattfinden. „Aber um sich
       für die Prüfung anzumelden, brauchen die Leute ihren Pass. Ohne Pass nimmt
       man ihnen sogar ihre Bildungschancen“, kritisiert sie. Weiterhin verlange
       das LEA Aufenthaltserlaubnisse und Studienbescheinigungen aus der Ukraine
       im Original – die auf der Flucht oftmals zurückgelassen wurden. „Den Leuten
       wird zugemutet, in die Ukraine zurückzureisen, um Papiere zu besorgen.“
       
       Auch bei der Unterbringung von Drittstaatler*innen machten die Ämter
       Druck, ist Germains Erfahrung – CUSBU hat im vergangenen Jahr Hunderte
       Betroffene beraten und auf Ämter begleitet. „Immer mehr Bezirke weigern
       sich, Drittstaatler*innen in Wohnheimen unterzubringen, und schicken
       sie nach Tegel ins Ankunftszentrum.“ Dort aber sage das
       Landesflüchtlingsamt, man nehme nur Leute auf, die einen ukrainischen
       Ehepartner mitbringen. Auch das LEA fordere, dass Ehepartner*innen zum
       Termin mitgebracht werden müssen. „Wenn das Männer sind, dürfen sie die
       Ukraine gar nicht verlassen. Wie soll das gehen?“, fragt Germain.
       
       Betroffene wie Collins vermuten dahinter Absicht – besonders angesichts der
       Vielzahl von Problemen, mit denen sich die Gruppe konfrontiert sieht. „Man
       legt uns nur Steine in den Weg, weil man uns still und leise loswerden
       will“, sagt er.
       
       22 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/factsheet-ukraine.pdf?__blob=publicationFile&v=6
 (DIR) [2] /!5922142&SuchRahmen=Print
 (DIR) [3] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13187.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA