# taz.de -- Missbrauch in Erzdiözese München-Freising: Ermittlungen eingestellt
       
       > Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen die Kardinäle
       > Ratzinger und Wetter eingestellt. Viele der Taten sind verjährt.
       
 (IMG) Bild: Die Ermittlungen gegen den damaligen Erzbischof Ratzinger, hier 1977 in München, sind eingestellt
       
       München taz | Bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in der
       Erzdiözese München-Freising gibt es kaum noch Hoffnung auf die juristische
       Verfolgung früherer Taten. Das ergibt sich aus dem Abschluss der
       [1][Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I] gegen die ehemaligen
       Erzbischöfe Joseph Ratzinger und Friedrich Wetter sowie einen früheren
       Generalvikar.
       
       Haben sich die Kirchenoberen in ihren jeweiligen Funktionen der Beihilfe
       strafbar gemacht, indem sie etwa Geistliche, deren einschlägige
       Vorgeschichte ihnen bekannt war, in Positionen brachten, wo sie erneut
       Kinder sexuell missbrauchten? Das war die Frage, der die Ermittler
       nachgingen, nachdem ihnen von der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl
       [2][Material über 45 Fälle] aus dem Gutachten übergeben worden war, das die
       Kanzlei vor einem Jahr im Auftrag des Bistums vorgelegt hat.
       
       Doch alle Ermittlungen wurden mittlerweile eingestellt. Das sei auch nicht
       allzu überraschend gewesen, erklärte der Leiter der Staatsanwaltschaft,
       Hans Kornprobst, am Dienstag. Das [3][Gutachten sei von großer Bedeutung]
       für die kircheninterne Aufarbeitung und die gesellschaftliche Debatte,
       jedoch von geringem Nutzen für die Arbeit der Staatsanwälte.
       
       ## Verjährung und keine Nachweise
       
       Das habe damit zu tun, dass viele der Missbrauchstaten und damit auch eine
       im Raum stehende Beihilfe verjährt seien, dass es manchmal um Taten gehe,
       die zwar Grenzüberschreitungen, aber nicht strafbar seien, oft aber auch
       damit, dass es keine konkreten Anhaltspunkte gebe. So rechtfertigten etwa
       Gerüchte über das Fehlverhalten eines Pfarrers noch keine Ermittlungen.
       
       Dazu komme, dass den Verantwortlichen im Bistum sowohl die Kenntnis über
       die Gefahr, die von einem Geistlichen ausgehe sowie Vorsatz nachgewiesen
       werden müssten. Hat also beispielsweise Kardinal Wetter gewusst, dass der
       Priester Rudolf G. 1962 wegen sexuellen Missbrauchs zu fünf Jahren Haft
       verurteilt worden war und billigend in Kauf genommen, dass er sich zwischen
       1999 und 2002 erneut an Ministranten verging? Dies, so die
       Staatsanwaltschaft, sei nicht feststellbar gewesen.
       
       Sechs der Fälle hatte die Staatsanwaltschaft näher untersucht, etwa auch
       den des Priesters Peter H.: Der hatte bereits in Essen Kinder missbraucht
       und war dann 1980 ins Erzbistum München versetzt worden, wo er jahrelang
       weitere Opfer fand. Damals war zunächst Ratzinger Erzbischof, [4][der
       spätere Papst Benedikt XVI]. Vor allem Ratzinger soll laut Kritikern der
       vermeintliche Schutz der Institution Kirche wichtiger als der Opferschutz
       gewesen sein. Wegen Verjährung wurden jedoch auch in diesem Fall die
       Ermittlungen eingestellt. Über die Frage, ob Ratzinger damals eine Straftat
       beging, sagt dies freilich nichts aus.
       
       21 Mar 2023
       
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 (DIR) Dominik Baur
       
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