# taz.de -- US-Justizministerium zum Kapitolsturm: Trump nicht immun gegen Zivilklagen
       
       > Trotz Immunität ist der Ex-Präsident laut Justizministerium nicht gegen
       > Klagen geschützt. Polizisten und Abgeordnete wollen Schadenersatz
       > fordern.
       
 (IMG) Bild: Könnte wegen Aufstachelung zu Gewalt verklagt werden: Ex-Präsident Donald Trump
       
       Washington dpa | Die Immunität als Präsident bewahrt Donald Trump nach
       Einschätzung des US-Justizministeriums nicht vor Zivilklagen im
       Zusammenhang mit der Erstürmung des US-Kapitols Anfang 2021. Das geht aus
       einer am Donnerstag veröffentlichten Einschätzung des Justizministeriums
       hervor.
       
       Sie war von einem Berufungsgericht angefordert worden, das mehrere
       Zivilklagen gegen den früheren US-Präsidenten wegen seines Verhaltens kurz
       vor dem Sturm auf den Parlamentssitz in Washington prüft.
       
       Am 6. Januar 2021 [1][hatten Anhänger Trumps den Sitz des US-Kongresses
       gestürmt], in dem die Wahlniederlage des Republikaners gegen Joe Biden
       beglaubigt werden sollte. Eine von Trump aufgestachelte Menge drang
       gewaltsam in das Gebäude ein, fünf Menschen starben.
       
       Zwei [2][Kapitol-Polizisten] und mehrere demokratische Abgeordnete des
       US-Repräsentantenhauses versuchen, Trump für physische und psychische
       Verletzungen vor Gericht verantwortlich zu machen, die sie während der
       Attacke erlitten haben. Sie fordern Schadenersatz.
       
       Trump hatte argumentiert, er sei durch seine „absolute Immunität“ als
       Präsident vor solchen Schadenersatzforderungen geschützt, auch für
       Handlungen im „äußeren Rahmen“ seines Amtes.
       
       Das Justizministerium kommt nun zu einem anderen Ergebnis: Öffentliche
       Reden über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse seien zwar eine
       traditionelle Aufgabe des Präsidenten und der „äußere Rahmen“ umfasse ein
       weites Feld. Die Immunität des Präsidenten schütze aber nicht vor
       Aufstachelung zu Gewalt.
       
       3 Mar 2023
       
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