# taz.de -- Hungerstreik in Thailand: Hunger nach Gerechtigkeit
       
       > Der Hungerstreik zweier Demokratieaktivistinnen war von vornherein
       > aussichtslos. Er hat aber die Absurditäten von Thailands politischem
       > System deutlich gemacht.
       
 (IMG) Bild: In Reih und Glied Respekt erweisen: So stellt sich Thailands Königshaus seine Untertanen vor
       
       In Bangkok haben die Demokratieaktivistinnen Tantawan Tuatulanon (21) und
       Orawan Phuphong (23) am Samstag ihren am 18. Januar begonnenen
       [1][Hungerstreik] beendet. Mit der Begründung, sie wollten am Leben
       bleiben, um weiter für die Rechte politischer Gefangener und für
       juristische Reformen zu kämpfen, erklärten sie am 52. Tag das Ende ihrer
       Aktion. Dafür wie für den so mutigen wie von vornherein weitgehend
       aussichtslosen Hungerstreik gebührt ihnen Respekt.
       
       Denn sie haben sich jetzt nicht märtyrerhaft in den absehbaren Tod gestürzt
       – in anderen Ländern starben Hungerstreikende zwischen dem 46. und 73. Tag
       --, sondern trotz stark geschwächter Sinne am Rande des Deliriums
       politische Klugheit und Realismus bewiesen. Ihr Tod hätte niemandem
       geholfen. Trotzdem hat ihr Hungerstreik die Absurditäten von Thailands
       politischem System samt des unsäglichen Paragraphen 112 zur
       Majestätsbeleidigung deutlich gemacht. Leider auch dessen weitgehende
       Akzeptanz durch die politischen Parteien wie durch die Apathie und
       Passivität der Bevölkerung.
       
       In Thailand kann jeder anonym [2][Majestätsbeleidigung] anzeigen, wozu die
       Behörden dann ermitteln müssen. Bei Verurteilung drohen 3 bis 15 Jahre Haft
       pro Fall. Das [3][Königshaus], das eigentlich konstitutionell beschränkt
       sein soll, ist so vor jeglicher Kritik geschützt. Zugleich wird Paragraph
       112 missbraucht, um politische Gegner einzuschüchtern und aus dem Verkehr
       zu ziehen. Oppositionsparteien und Demokratieaktivisten sind deshalb
       besonders betroffen.
       
       Der Hungerstreik dürfte zwar jetzt in einem Dutzend Fällen dazu beigetragen
       haben, dass Angeklagte doch Haftverschonung auf Kaution bekamen. In drei
       Fällen blieb die Justiz aber hart, auch die Aussichten auf Gesetzesreformen
       blieben gering. Nur eine Oppositionspartei fordert geringere Strafmaßen und
       dass nur das Königshaus selbst Majestätsbeleidungen anzeigen darf. Es
       bleibt noch ein sehr langer Weg. Auch der Hungerstreik konnte ihn nicht
       abkürzen, aber doch darauf hinweisen.
       
       12 Mar 2023
       
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