# taz.de -- Kennzeichnung für Polizisten: Ermüdende Symboldebatte
       
       > Niedersachsen debattiert mal wieder über eine Kennzeichnungspflicht für
       > Polizeibeamte. Aber Polizeigewalt lässt sich damit nicht senken.
       
 (IMG) Bild: Gibt es in anderen Bundesländern längst: Kennzeichnung an der Uniform
       
       Niedersachsen debattiert also mal wieder über eine
       [1][Kennzeichnungspflicht für Polizisten]. Die stand 2013 schon im
       Koalitionsvertrag – wurde vom Langzeit-Innenminister Boris Pistorius (SPD)
       aber schlicht nicht umgesetzt. Nun steht sie wieder im Koalitionsvertrag,
       die neue Innenministerin Daniela Behrens, ebenfalls von der SPD, ließ aber
       gleich mal verlauten, das Thema habe bei ihr jetzt nicht die oberste
       Priorität – zur Enttäuschung der Grünen Jugend und der Jusos, die das Thema
       zur Herzensangelegenheit erklärt haben.
       
       Aber schön, dass damit die Gegenseite – Polizeigewerkschaft, CDU, AfD – mal
       wieder Gelegenheit bekommt, reflexartig ihre sogenannten „Gegenargumente“,
       in der Gegend herumzublaffen: „Misstrauenserklärung“ und „Gefährdung von
       Einsatzkräften“ stehen dabei an erster Stelle.
       
       Ist es eigentlich auch eine Misstrauenserklärung, dass jeder normale
       Sachbearbeiter im Ordnungsamt oder beim Jobcenter ein Namensschild an der
       Tür oder auf dem Tisch hat? Oder bei Arzthelfern, Supermarktmitarbeitern
       oder sonst irgendjemand, der sich alle Nase lang anpöbeln lassen muss?
       
       Nee, da wächst es aus der schlichten Erkenntnis, dass jeder Mensch und
       Bürger gern weiß, mit wem er es zu tun hat. Und dass ein normaler,
       erwachsener Mensch im Job eben auch dafür geradestehen muss, wenn etwas
       schiefläuft. Warum genau soll das für Polizisten nicht gelten?
       
       ## Vertrauen in den Rechtsstaat
       
       Vor allem in hochkonflikthaften Einsätzen, wo Polizisten in Schutzkleidung
       geradezu vermummt auftreten, muss der Staat eigentlich dafür sorgen, dass
       eventuelles Fehlverhalten überprüfbar und ermittelbar gemacht wird. Das hat
       [2][der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon 2017] geurteilt.
       
       Das geht auch durch Zahlencodes, die dafür sorgen, dass die Beamten anonym
       bleiben, im Zweifelsfall aber trotzdem individuell ermittelbar sind. Neun
       deutsche Bundesländer – darunter auch Hamburg und Bremen – und ein Dutzend
       europäische Länder kriegen das hin. In keinem [3][lässt sich eine
       Gefährdung von Beamten dadurch] beobachten. Im Idealfall stärkt die
       Maßnahme aber Transparenz und Bürgernähe, nährt damit letztlich das
       Vertrauen in die Polizei und den Rechtsstaat.
       
       Was sie allerdings nicht tut: [4][Polizeigewalt zum Verschwinden bringen.]
       Auch in Niedersachsen dürften die wenigsten Beschwerden deswegen scheitern,
       weil der betreffende Beamte nicht identifiziert werden kann.
       
       Die in der Bundesstatistik ausgewiesene „Aufklärungsquote“ bei
       Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete liegt seit Jahren relativ
       stabil um die 70 Prozent. Aufgeklärt heißt in dem Fall: Die Tatbeteiligten
       wurden ermittelt. Zu Verurteilungen kommt es allerdings selten.
       
       Der größte Teil der Verfahren landet gar nicht erst vor Gericht, weil die
       Staatsanwaltschaften sie vorher einstellen. [5][4.565 erledigte
       Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete zählt das Statistische
       Bundesamt] für das Jahr 2020 – ganze 70 Verfahren gegen Polizeibedienstete
       landeten an Amtsgerichten. Experten gehen zudem von einer hohen
       Dunkelziffer aus – weil Anzeigensteller ihre Erfolgschancen
       realistischerweise für gering halten und nicht selten mit Gegenanzeigen
       überzogen werden.
       
       Für wichtiger halten viele Menschenrechtsorganisationen deshalb den Aufbau
       von unabhängigen Kontroll- und Beschwerdeinstanzen – aber auch das dümpelt
       in Niedersachsen eher vor sich hin. 2014 wurde eine Beschwerdestelle im
       Innenministerium eingerichtet, also beim obersten Dienstherren der Polizei.
       
       Die Anzahl der dort gestellten Beschwerden stieg vor allem [6][in den
       Corona-Jahren leicht an, bewegt sich insgesamt aber auf niedrigem Niveau:]
       456 Fällen waren es in 2019, jeweils 572 Beschwerden in 2020 und 2021. Nur
       zehn Prozent der Beschwerden wurden als zumindest teilweise berechtigt
       eingestuft.
       
       1 Mar 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verfassungsgericht-zu-Polizistinnen/!5895334
 (DIR) [2] https://verfassungsblog.de/gibt-es-ein-menschenrecht-auf-kennzeichnung-von-polizisten/
 (DIR) [3] /Kennzeichenpflicht-fuer-Polizei/!5899510
 (DIR) [4] https://www.bpb.de/themen/innere-sicherheit/dossier-innere-sicherheit/321874/gewalt-durch-und-gegen-polizistinnen-und-polizisten/
 (DIR) [5] https://de.statista.com/infografik/24691/anzahl-der-erledigten-ermittlungsverfahren-strafverfahren-gegen-polizeibedienstete/
 (DIR) [6] https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/auswertungen-der-beschwerdestelle-fur-burgerinnen-und-burger-und-polizei-fur-die-jahre-2020-und-2021-hoher-anteil-an-eingaben-im-zusammenhang-mit-der-corona-pandemie-zukunftig-neue-bezeichnung-als-qualitats-und-beschwerdemanagement-214437.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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