# taz.de -- Nach Tod von Benedikt XVI.: Klage läuft vorerst weiter
       
       > Auch nach seinem Tod geht das Verfahren gegen den emeritierten Papst
       > Benedikt XVI. weiter. Es soll feststellen, ob Missbrauchstaten vertuscht
       > wurden.
       
 (IMG) Bild: Damals noch Erzbischof von München und Freising: Joseph Ratzinger im Juni 1977
       
       Berlin dpa | Das Klageverfahren gegen Papst Benedikt XVI. am Landgericht
       Traunstein läuft dort auch [1][nach seinem Tod weiter] – zumindest vorerst.
       „Zwar tritt mit dem Tod einer Partei grundsätzlich eine Unterbrechung gemäß
       Paragraf 239 Zivilprozessordnung ein“, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz
       am Montag. „Im vorliegenden Fall gilt dies jedoch nicht, da der Verstorbene
       von einem Prozessbevollmächtigten vertreten war.“ Der am Silvestermorgen
       gestorbene Joseph Ratzinger hatte in dem Verfahren eine große
       Anwaltskanzlei beauftragt, ihn zu vertreten. Der Prozessbevollmächtigte
       könne eine Unterbrechung des Verfahrens beantragen, bis geklärt ist, wer
       die Erben Ratzingers sind, sagte Titz. „Ob ein solcher Antrag erfolgt, kann
       ich noch nicht sagen.“
       
       Im Sommer vergangenen Jahres hatte ein Mann, der nach eigenen Angaben vom
       verurteilten Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz
       missbraucht wurde, am Landgericht Traunstein eine Zivilklage, eine
       sogenannte Feststellungsklage, erhoben. Sie richtet sich nicht nur gegen
       Ratzinger, der damals Erzbischof von München und Freising war, als [2][der
       Missbrauchstäter] in seine Diözese versetzt wurde – sondern auch gegen den
       verurteilten Mann selbst, das Erzbistum sowie Ratzingers Nachfolger im Amt
       des Erzbischofs, Kardinal Friedrich Wetter. Ziel der Klage ist unter
       anderem festzustellen, ob Bistumsverantwortliche Taten vertuscht und so
       weitere Taten möglich gemacht haben.
       
       „Die Klage wird fortgeführt mit dem oder den Erben des Verstorbenen“, sagte
       auch der Anwalt des Klägers, Andreas Schulz.
       
       Die Garchinger Initiative Sauerteig, die den Kläger unterstützt, hatte am
       Wochenende befürchtet, dass die Rolle Benedikts nicht mehr juristisch
       aufgearbeitet werden könnte. „Mit der Klärung seiner Verantwortung vor
       einem weltlichen Gericht hätte er für die Zukunft der katholischen Kirche
       einen bedeutenden Schritt machen können“, teilte die Initiative mit. „Dass
       Papst em. Benedikt seiner Kirche diesen Dienst nun nicht mehr erweisen
       kann, gehört wohl zur Tragik seines Lebens.“
       
       Der verstorbene Papst Benedikt XVI. wird im früheren Grab seines Vorgängers
       Johannes Paul II. beigesetzt. Das bestätigte der Sprecher des Heiligen
       Stuhls, Matteo Bruni, am Montag vor Journalisten. Seine letzte Ruhestätte
       wird damit in der Krypta des Petersdoms sein. Dort soll der Leichnam am
       Donnerstag hingebracht werden. Zuvor will Papst Franziskus draußen vor der
       Basilika einen großen Trauergottesdienst mit Zehntausenden Menschen für
       Benedikt abhalten. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will zur
       Beisetzung nach Rom reisen. Benedikt war am Samstagmorgen im Alter von 95
       Jahren gestorben.
       
       Papst Johannes Paul II. wurde nach seinem Tod 2005 in der Gruft beigesetzt.
       Einige Jahre später wurden seine sterblichen Überreste neben die Pietà
       Michelangelos im Petersdom gebracht, weshalb sein Grab in den Grotten frei
       ist.
       
       2 Jan 2023
       
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