# taz.de -- Istanbul-Konvention in Deutschland: Uneingeschränkter Schutz von Frauen
       
       > Die Vorbehalte zu Aufenthaltsrecht und Gerichtsbarkeit der
       > Istanbul-Konvention werden zurückgenommen. Familienministerin Lisa Paus
       > begrüßt die Entscheidung.
       
 (IMG) Bild: Demo am Internationalen Tag für das Ende der Gewalt gegen Frauen am 25. November 2018
       
       Berlin afp | Die Istanbul-Konvention des Europarats zum [1][Schutz von
       Frauen vor Gewalt] gilt in Deutschland ab Februar kommenden Jahres
       uneingeschränkt. Wie das Bundesfamilienministerium am Freitag mitteilte,
       zieht Deutschland im Jahr 2018 erklärte Vorbehalte zurück. Sie betreffen
       das Aufenthaltsrecht von ausländischen Gewaltopfern und die Geltung des
       Strafrechts für in Deutschland lebende Ausländer, die Straftaten im Ausland
       begangen haben.
       
       „Endlich setzt Deutschland die Istanbul-Konvention ohne Wenn und Aber um“,
       erklärte Familienministerin Lisa Paus (Grüne). Die Rücknahme der Vorbehalte
       sei „ein klares Zeichen an alle von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen:
       Wir stehen uneingeschränkt an Eurer Seite.“ Auch Innenministerin Nancy
       Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßten die
       Umsetzung einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
       
       ## Vorbehalte laufen 2023 aus
       
       Bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2018 hatte die damalige
       Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Vorbehalte gegen
       einzelne Bestimmungen des Übereinkommens einzulegen. Damit war Deutschland
       formal bisher nicht zur vollständigen Umsetzung der Artikel 59 zum
       Aufenthaltsrecht und 44 zur Gerichtsbarkeit verpflichtet.
       
       Nach der Istanbul-Konvention enden Vorbehalte eines Mitgliedslandes nach
       fünf Jahren automatisch, wenn sie nicht verlängert werden. Da die
       Bundesregierung darauf nun verzichtet, laufen sie zum 1. Februar 2023 aus.
       
       Die Istanbul-Konvention ist eine Übereinkunft des Europarats. Sie verlangt
       von den Vertragsstaaten, dass sie Maßnahmen gegen [2][häusliche Gewalt] und
       Vergewaltigung in der Ehe sowie gegen weibliche Genitalverstümmelung
       ergreifen. Die beteiligten Länder verpflichten sich unter anderem, Frauen
       und Mädchen durch strafrechtliche Verfolgung der Gewalttäter besser zu
       schützen. Als Gewalt gilt dabei nicht nur physische Gewalt, sondern auch
       geschlechtsspezifische Diskriminierung, Einschüchterung oder
       wirtschaftliche Ausbeutung.
       
       28 Oct 2022
       
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